In der gleichen Situation (t-bone accident) waere hier das Urteil ebenso ausgefallen. Verantwortungszuteilung ist ja auch wichtig fuer Versicherungen.
Hier gilt generell, dass man sich als Verkehrsteilnehmer auf einer oeffentlichen und keiner Privatstrasse befindet: man teilt also sowohl Rechte als auch Verantwortungen und Hoeflichkeiten (wie z.B. Augenkontakt an 4-Weg-Stops und bei Fussgaengern) und Pflichten. Man muss - nicht soll - 'defensiv', nicht 'aggressiv' fahren; fuer alle Eventualitaeten jederzeit bereit sein und sich den Umstaenden anpassen (bei Schnee und Eis z.B.). Testosteron und Sturheit sind im Strassenverkehr echt falsch am Platz.
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Statistisch gesehen passieren an Kreuzungen die meisten Unfaelle:
Fahrer stieren bei 'rot' stur gerade aus. Dann bei 'gruen' erst recht. Beobachte das mal selber.
Wer faehrt, wenn er 'gruen' hat langsam vor; schaut nach links und rechts ob jemand von dort sein rotes Licht ignoriert? Das macht so gut wie Niemand.
Traurige Tatsache ist eben, dass es relativ viele Fahrer gibt die bei 'rot' noch ueber die Kreuzung brettern und einen anderen 'unschuldigen' Fahrer dann in die Seite knallen; mit meist verheerenden Folgen.
Haette der 'unschuldige' Fahrer jedoch auch nach links und rechts geschaut, haette er instinktiv bremsen; herzlich fluchen und gut verhindern koennen.
( Solche an-der-Kreuzung-in-die-Seite-knallende-Unfaelle nennt man hier 't-bone accident' oder einfach 't-boning' . T-bone accidents sind zu oft toedlich und immer verhinderbar gewesen.)
Diese - t-boning Gefahr- ist der Grund warum ich meistens nach links und rechts schaue bevor und waehrend ich ueber eine Kreuzung fahre. Ich kann selber darueber reden; die Angehoerigen tun's fuer die 'Anderen'.
Und wenn solche Vorsicht bei Kreuzungen Dir nur einmal in Deinem Leben die Haut rettet,hat sie sich bezahlt gemacht. Auf die Dauer zahlt sich defensives Fahren immer aus ;die 'Unvorsichtigen' gehoeren - frueher oder spaeter - Statistiken an.
Es spricht ja nix gegen Augen auf im Straßenverkehr - aber wenn Jemand vorsätzlich die Vorfahrt nimmt (und dies ist IMMER der Fall, wenn man auf eine vorfahrtsberechtige Straße einbiegt) und der Andere sich an die geltenden Regeln (also z.B. Geschwindigkeit, kein Handytelefonat etc. hält) dann kann ich diesen Vorfahrtsberechtigten nicht vom Opfer zum Täter machen (und wer eine Mitschuld bekommt ist immer auch ein Täter) - es sei den in der deutschen Rechtssprechnung.
Stimmt. Die Zahl der Idioten, die trotz Rot noch schnell über die Kreuzung huschen wollen ist erschreckend hoch.
Ich rechne auch mit der Blödheit solcher Deppen und mußte dafür schon einige Male auf mein "Vorfahrtsrecht" verzichten, kam dafür aber auch ohne Beulen am Auto und Blessuren an Leib und Seele davon.
Mein Europa ist nicht eure EUdSSR
Null Loyalität für Buntland
- Mein Land heißt Deutschland -
Mein Feind heißt brd - je suis Naht-Zieh
Die Einzigen, die anständig zu mir waren als es mir schlecht ging waren die Rechten
Dein Argument ist durchaus logisch und nachvollziehbar ....."wenn Jemand vorsätzlich die Vorfahrt nimmt ". Es passiert aber auch aus Versehen.
Dennoch, hier besteht die Auffassung dass jeder Verkehrsteilnehmer "has to drive with due care and attention" ist also dazu verpflichtet allzeit mit der noetigen Umsicht und Vorsicht zu fahren.
Das Recht des Einzelnen ist hier dem Recht der Allgemeinheit untergeordnet; i.e. es spielt eine untergeordnete Rolle ob Du im absoluten 'Recht' bist versus der groesseren Bedeutung ob Du alles *with due care and attention* getan hast um ein Unglueck zu vermeiden.
Ich glaube wir sehen uns kulturellen Unterschieden gegenueber ...
Wenn der Motorradfahrer NICHT am Stopschild gehalten hatte, ist er hier 100% schuld.
Wenn der Motorradfahrer DOCH am Stopschild gehalten hatte, ist er hier ueberwiegend schuld.
Wenn der Motorradfahrer nur ein klein wenig Alkohol oder Marihuana im Blut gehabt haette, waere er hier automatisch in jedem Fall 100% ig schuldig gesprochen worden.
Ich kann ich noch erinnern, daß man das früher "Vorfahrt erzwingen" nannte.
Und wie immer gilt auf der Straße
§1
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Da ist alles drin.
Ich lasse mich immer gerne vom Gegenteil überzeugen - kennst Du eine Rechtssprechung, welche davon ausgeht wenn Du A tust und Du Dich an alle Vorgaben und Vorschriften hältest eine Gefährung für B auzsgeht und wenn B dann einen Tatbestand begeht, welcher zum Schaden für A führt dann A mitverantwortlich für den Schaden ist mir ist keine bekannt.
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