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Thema: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

  1. #11
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Zitat Zitat von DerBeißer Beitrag anzeigen
    Genau !

    Wo haste denn diesen tollen Satz her...".........Mitverschuldensanteil von einem Drittel"...

    Du solltest dich mal etwas mit Haftungsrecht auseinandersetzen und nicht die "Rechtssprechung" in eine bestimmte Richtung zu lenken versuchen. Das man "Opfer zu Tätern macht"....
    Steht doch so in dr Berichterstattung "Mitverschuldungsnateil von einem Dritten" sagt das Gericht.

    Du darfst jetzt gerne mit der "Gefährdungshaftung" kommen - meines Wissens auch so eine justzible deutsche Erfindung - über welche ich mich jetzt nicht näher auslassen will.

  2. #12
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    [...].
    In der gleichen Situation (t-bone accident) waere hier das Urteil ebenso ausgefallen. Verantwortungszuteilung ist ja auch wichtig fuer Versicherungen.

    Hier gilt generell, dass man sich als Verkehrsteilnehmer auf einer oeffentlichen und keiner Privatstrasse befindet: man teilt also sowohl Rechte als auch Verantwortungen und Hoeflichkeiten (wie z.B. Augenkontakt an 4-Weg-Stops und bei Fussgaengern) und Pflichten. Man muss - nicht soll - 'defensiv', nicht 'aggressiv' fahren; fuer alle Eventualitaeten jederzeit bereit sein und sich den Umstaenden anpassen (bei Schnee und Eis z.B.). Testosteron und Sturheit sind im Strassenverkehr echt falsch am Platz.
    __________________________________________________
    Statistisch gesehen passieren an Kreuzungen die meisten Unfaelle:

    Fahrer stieren bei 'rot' stur gerade aus. Dann bei 'gruen' erst recht. Beobachte das mal selber.

    Wer faehrt, wenn er 'gruen' hat langsam vor; schaut nach links und rechts ob jemand von dort sein rotes Licht ignoriert? Das macht so gut wie Niemand.

    Traurige Tatsache ist eben, dass es relativ viele Fahrer gibt die bei 'rot' noch ueber die Kreuzung brettern und einen anderen 'unschuldigen' Fahrer dann in die Seite knallen; mit meist verheerenden Folgen.
    Haette der 'unschuldige' Fahrer jedoch auch nach links und rechts geschaut, haette er instinktiv bremsen; herzlich fluchen und gut verhindern koennen.
    ( Solche an-der-Kreuzung-in-die-Seite-knallende-Unfaelle nennt man hier 't-bone accident' oder einfach 't-boning' . T-bone accidents sind zu oft toedlich und immer verhinderbar gewesen.)

    Diese - t-boning Gefahr- ist der Grund warum ich meistens nach links und rechts schaue bevor und waehrend ich ueber eine Kreuzung fahre. Ich kann selber darueber reden; die Angehoerigen tun's fuer die 'Anderen'.

    Und wenn solche Vorsicht bei Kreuzungen Dir nur einmal in Deinem Leben die Haut rettet,hat sie sich bezahlt gemacht. Auf die Dauer zahlt sich defensives Fahren immer aus ;die 'Unvorsichtigen' gehoeren - frueher oder spaeter - Statistiken an.

  3. #13
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    .....

    Und wenn solche Vorsicht bei Kreuzungen Dir nur einmal in Deinem Leben die Haut rettet,hat sie sich bezahlt gemacht. Auf die Dauer zahlt sich defensives Fahren immer aus ;die 'Unvorsichtigen' gehoeren - frueher oder spaeter - Statistiken an.
    Es spricht ja nix gegen Augen auf im Straßenverkehr - aber wenn Jemand vorsätzlich die Vorfahrt nimmt (und dies ist IMMER der Fall, wenn man auf eine vorfahrtsberechtige Straße einbiegt) und der Andere sich an die geltenden Regeln (also z.B. Geschwindigkeit, kein Handytelefonat etc. hält) dann kann ich diesen Vorfahrtsberechtigten nicht vom Opfer zum Täter machen (und wer eine Mitschuld bekommt ist immer auch ein Täter) - es sei den in der deutschen Rechtssprechnung.

  4. #14
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    In der gleichen Situation (t-bone accident) waere hier das Urteil ebenso ausgefallen. Verantwortungszuteilung ist ja auch wichtig fuer Versicherungen.

    Hier gilt generell, dass man sich als Verkehrsteilnehmer auf einer oeffentlichen und keiner Privatstrasse befindet: man teilt also sowohl Rechte als auch Verantwortungen und Hoeflichkeiten (wie z.B. Augenkontakt an 4-Weg-Stops und bei Fussgaengern) und Pflichten. Man muss - nicht soll - 'defensiv', nicht 'aggressiv' fahren; fuer alle Eventualitaeten jederzeit bereit sein und sich den Umstaenden anpassen (bei Schnee und Eis z.B.). Testosteron und Sturheit sind im Strassenverkehr echt falsch am Platz.
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    Statistisch gesehen passieren an Kreuzungen die meisten Unfaelle:

    Fahrer stieren bei 'rot' stur gerade aus. Dann bei 'gruen' erst recht. Beobachte das mal selber.

    Wer faehrt, wenn er 'gruen' hat langsam vor; schaut nach links und rechts ob jemand von dort sein rotes Licht ignoriert? Das macht so gut wie Niemand.

    Traurige Tatsache ist eben, dass es relativ viele Fahrer gibt die bei 'rot' noch ueber die Kreuzung brettern und einen anderen 'unschuldigen' Fahrer dann in die Seite knallen; mit meist verheerenden Folgen.
    Haette der 'unschuldige' Fahrer jedoch auch nach links und rechts geschaut, haette er instinktiv bremsen; herzlich fluchen und gut verhindern koennen.
    ( Solche an-der-Kreuzung-in-die-Seite-knallende-Unfaelle nennt man hier 't-bone accident' oder einfach 't-boning' . T-bone accidents sind zu oft toedlich und immer verhinderbar gewesen.)

    Diese - t-boning Gefahr- ist der Grund warum ich meistens nach links und rechts schaue bevor und waehrend ich ueber eine Kreuzung fahre. Ich kann selber darueber reden; die Angehoerigen tun's fuer die 'Anderen'.

    Und wenn solche Vorsicht bei Kreuzungen Dir nur einmal in Deinem Leben die Haut rettet,hat sie sich bezahlt gemacht. Auf die Dauer zahlt sich defensives Fahren immer aus ;die 'Unvorsichtigen' gehoeren - frueher oder spaeter - Statistiken an.

    Stimmt. Die Zahl der Idioten, die trotz Rot noch schnell über die Kreuzung huschen wollen ist erschreckend hoch.

    Ich rechne auch mit der Blödheit solcher Deppen und mußte dafür schon einige Male auf mein "Vorfahrtsrecht" verzichten, kam dafür aber auch ohne Beulen am Auto und Blessuren an Leib und Seele davon.
    Mein Europa ist nicht eure EUdSSR
    Null Loyalität für Buntland
    - Mein Land heißt Deutschland -
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  5. #15
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    Stimmt. Die Zahl der Idioten, die trotz Rot noch schnell über die Kreuzung huschen wollen ist erschreckend hoch.

    Ich rechne auch mit der Blödheit solcher Deppen und mußte dafür schon einige Male auf mein "Vorfahrtsrecht" verzichten, kam dafür aber auch ohne Beulen am Auto und Blessuren an Leib und Seele davon.
    Dito. Besser mal nachgeben....

    Daher sagt der Volksmund ja auch:

    "Die Friedhöfe sind voller Leute, die mal Vorfahrt hatten."

  6. #16
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Steht doch so in dr Berichterstattung "Mitverschuldungsnateil von einem Dritten" sagt das Gericht.

    Du darfst jetzt gerne mit der "Gefährdungshaftung" kommen - meines Wissens auch so eine justzible deutsche Erfindung - über welche ich mich jetzt nicht näher auslassen will.
    tja, wer solch Anschauung hinsichtlich Recht mit "justiziable deutsche Erfindung" kommt, was soll man mit solchem Menschen diskutieren....dessen Wissen ist "unschlagbar"....

  7. #17
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Es spricht ja nix gegen Augen auf im Straßenverkehr - aber wenn Jemand vorsätzlich die Vorfahrt nimmt (und dies ist IMMER der Fall, wenn man auf eine vorfahrtsberechtige Straße einbiegt) und der Andere sich an die geltenden Regeln (also z.B. Geschwindigkeit, kein Handytelefonat etc. hält) dann kann ich diesen Vorfahrtsberechtigten nicht vom Opfer zum Täter machen (und wer eine Mitschuld bekommt ist immer auch ein Täter) - es sei den in der deutschen Rechtssprechnung.
    Dein Argument ist durchaus logisch und nachvollziehbar ....."wenn Jemand vorsätzlich die Vorfahrt nimmt ". Es passiert aber auch aus Versehen.
    Dennoch, hier besteht die Auffassung dass jeder Verkehrsteilnehmer "has to drive with due care and attention" ist also dazu verpflichtet allzeit mit der noetigen Umsicht und Vorsicht zu fahren.
    Das Recht des Einzelnen ist hier dem Recht der Allgemeinheit untergeordnet; i.e. es spielt eine untergeordnete Rolle ob Du im absoluten 'Recht' bist versus der groesseren Bedeutung ob Du alles *with due care and attention* getan hast um ein Unglueck zu vermeiden.
    Ich glaube wir sehen uns kulturellen Unterschieden gegenueber ...


    Wenn der Motorradfahrer NICHT am Stopschild gehalten hatte, ist er hier 100% schuld.
    Wenn der Motorradfahrer DOCH am Stopschild gehalten hatte, ist er hier ueberwiegend schuld.
    Wenn der Motorradfahrer nur ein klein wenig Alkohol oder Marihuana im Blut gehabt haette, waere er hier automatisch in jedem Fall 100% ig schuldig gesprochen worden.

  8. #18
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    Stimmt. Die Zahl der Idioten, die trotz Rot noch schnell über die Kreuzung huschen wollen ist erschreckend hoch.

    Ich rechne auch mit der Blödheit solcher Deppen und mußte dafür schon einige Male auf mein "Vorfahrtsrecht" verzichten, kam dafür aber auch ohne Beulen am Auto und Blessuren an Leib und Seele davon.
    Phantastisch!!

    Und Du bist hier und heile und kannst uns davon berichten.

    Moege Deine Umsichtigkeit Dich weiterhin vor Unbill bewahren.

  9. #19
    Foren-Veteran Benutzerbild von luis_m
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Ich kann ich noch erinnern, daß man das früher "Vorfahrt erzwingen" nannte.
    Und wie immer gilt auf der Straße

    §1

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Da ist alles drin.

  10. #20
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    Standard AW: Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet

    Zitat Zitat von DerBeißer Beitrag anzeigen
    tja, wer solch Anschauung hinsichtlich Recht mit "justiziable deutsche Erfindung" kommt, was soll man mit solchem Menschen diskutieren....dessen Wissen ist "unschlagbar"....
    Ich lasse mich immer gerne vom Gegenteil überzeugen - kennst Du eine Rechtssprechung, welche davon ausgeht wenn Du A tust und Du Dich an alle Vorgaben und Vorschriften hältest eine Gefährung für B auzsgeht und wenn B dann einen Tatbestand begeht, welcher zum Schaden für A führt dann A mitverantwortlich für den Schaden ist mir ist keine bekannt.

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