Zitat von
Hay
Im Moment ist die Regierung und mit ihr die Gewerkschaft und die kirchlichen Verbände, die sich alle eine goldene Nase daran verdienen, sehr scharf darauf, möglichst viele Flüchtlinge zu Helfern auszubilden. Das schafft gute Schlagzeilen, manchen Euro in der Tasche und man kann bei den Dumping-Löhnen in der Pflege bleiben. Dazu muss man natürlich wissen, dass Helfer nicht gesucht werden, Mangel herrscht bei dem examinierten Personal, also bei den Fachkräften. Im Moment gibt es Kräfte am Werk, die das Rad der Zeit zurückdrehen möchten und weniger Fachpersonal, dafür aber mehr Hilfspersonal einstellen möchten. Das wäre billiger und die Hilfskräfte wären für Arbeitgeber williger. In Norddeutschland ist man sogar schon auf das schmale Brett gekommen, Helfer für Behandlungspflege in Crash-Kursen ausbilden zu wollen. Wer die Haftung trägt, weiß ich nicht, da eigentlich das examinierte Personal in Eigenverantwortung handelt und demzufolge auch strafrechtlich haftet. Wie es bei Personal aussieht, das die Tragweite der Handlungen gar nicht absehen kann, weil ihnen das Wissen fehlt, weiß ich nicht.
Nun aber zurück zu den Flüchtlingen, die in Helferberufe geschult werden sollen. Diesen stehen für die Helferausbildung, die normalerweise nur ein Jahr dauert, ganze zweieinhalb Jahre zur Verfügung, in denen den Flüchtlingen viel über unsere Art des Zusammenlebens beigebracht wird. Im Fach Staatsbürgerkunde. Gebetsräume gibt es in den Berufsschulen natürlich für diese Migrantenklassen inklusive, da die Gebetszeiten für diese zukünftigen Helfer enorm wichtig sind. Das aber nur nebenbei, weil sich bereits hier für die Zukunft Probleme andeuten.
Der Migranten-Flüchtlings-Helfer-Ausbildung geht natürlich ein Langzeitpraktikum voraus, das von der BA eigens für Flüchtlinge entworfen wurde. Und hier sind wir also bei einer Regelung, die dafür sorgt, dass diese Helferausbildung von den Flüchtlingen angenommen wird. Diese fällt nämlich unter die 3+2-Regelung der Regierung Merkel und ich erläutere sie kurz: Ein Flüchtling erhält unabhängig vom Ausgang seines Asylverfahrens ein Bleiberecht, sofern er eine Ausbildung aufnimmt und erst einmal für die Dauer der Ausbildung (3 Jahre - in diesem Fall gerundet, d.h. zweieinhalb Jahre Helferausbildung + ein paar Monate Vorpraktikum, das auf die Ausbildungsdauer angerechnet wird). Nach der Ausbildung kommt die 2-jährige Phase, in der der Flüchtling arbeiten soll, um bleiben zu können und zwar wiederum unabhängig vom Ausgang seines Asylverfahrens. Diese 2 Jahre gliedern sich in eine erlaubte Zeit der Arbeitslosigkeit für 1/2 Jahr nach Ausbildung, in der der Flüchtling sich eine Stelle suchen darf und eineinhalb Jahre, in der er arbeiten muss. In irgendeinem Beruf wohlgemerkt, nicht zwingend in dem, in dem er ausgebildet wurde. Und es gereicht ihm auch nicht zum Schaden, wenn dieser Job nur ein Minijob ist, der aufgestockt werden muss, d.h. mit Sozialhilfe aufgefüttert.
Danach sind die 5 Jahre um und der Flüchtling erhält nach dem Ausländerrecht eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Ob er danach noch Zeitlebens arbeitet, spielt für seinen weiteren Verbleib in Deutschland dann keine Rolle mehr.
Aus diesem Grund lernen auch Moslems den Helferberuf, in dem sie vor allem ungläubige Frauen pflegen müssen, sie waschen, ihre Einlagen wechseln, ihnen die Zähne putzen, sie auf die Toilette begleiten, also all das, was sich für einen Moslem eigentlich in doppelter und dreifacher Hinsicht verbietet.
Davon abgesehen, auf deinen Einwand mit den mangelhaften Deutschkenntnissen zurückkommend: Ich weiß nicht, wie sich ein eingeschränkter Mensch, der auf die Kommunikation in besonderem Maße angewiesen ist, fühlt, wenn er nur noch rudimentär verstanden wird und noch nicht einmal mehr einen zufriedenstellenden Smalltalk führen kann. Ich würde mal vermuten: Bescheiden, sehr bescheiden.