AW: Parken auf privaten Flächen (Aldi, Einkaufscenter etc.)
Zitat von Sven71
Genau das war meine Frage. Also keine Geringfügigkeit bei Zivilklagen.
Ist halt für den Kläger immer eine Frage des Auifwandes / Nutzen und ob man Willens ist in Vorkasse zu gehen nicht wissend, ob man denn sein Geld + Kosten jemals sehen wird.