Dazu gibt es ein BGH-Urteil.

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Wer gegen die Regeln auf Privatparkplätzen verstößt, kommt mit dem Verweis auf einen angeblichen anderen Fahrer nicht mehr ohne Weiteres um die Strafzahlung herum. Der Bundesgerichtshof stärkt die Verteiler der Knöllchen.
Richtig, also zahlen!

Bestimmte rechtliche Voraussetzungen müssen weiterhin von vornherein erfüllt sein, wollen Betreiber privater Parkplätze Autofahrer wegen Regelverstößen zur Kasse bitten. Vor allem müssen den Nutzern die Bedingungen unmissverständlich klar sein. Regelmäßig finden sich deshalb Schilder an den Einfahrten, die darauf hinweisen. „Herzlich willkommen. Privatgelände“, heißt es dann etwa: „mit Parkscheibe maximal 60 Minuten“.

Wenn eine pauschalisierte Vertragsstrafe von 30 Euro erhoben werden soll, müsse das durch ein gut sichtbares Schild an der Parkplatzzufahrt angekündigt sein, sagen Fachjuristen. Die übliche Höhe von 30 Euro bestätigte der BGH in seinem neuen Urteil. Die sei „hinreichend bestimmt und der Höhe nach nicht unangemessen“.