"200 goals isn't a plan. It's a wishlist!"
Dr. Jordan Peterson zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens
Nutzer ausgeschieden
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Nun ja wenn der Betrag zu niedrig ist kann man an den Kosten durchaus was drehen.
Überprüfung der Identität des Halters oder/und Fahrers,
Adresseermittlung,
Bearbeitungsgebühren für Mahnschreiben zwar verboten wird aber immer versucht, in Höhe von Anwaltshonoraren,
Erstellung des Mahnbescheides und Versand an das zuständige Amtsgericht, dieses muss erst ermittelt werden,
Gebühren für den Mahnbescheid selbst,
und natürlich Verzugszinsen in unerwarteter Höhe, allerdings ist der Zinssatz knapp unter der Wuchergrenze.
Bei Widerspruch oder dem Wunsch um nähere Erläuterungen kommen dann noch so einige "Bearbeitskosten" hinzu
wegen erschwerter Abwicklung.
Und da werden aus 40 oder 50 Euronen, ganz schnell mal mehrere Hundert also keine Geringfühigkeit mehr.
Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.
Abraham Lincoln
1809 - 1865
Das passiert, wenn man die Sache schweigend laufen lässt. Das passiert nicht, wenn man selbst mit Anwalt und Widerspruch vorgeht, zumal es dann keine "erschwerten Bedingungen" mehr gibt und auch der Gläubiger zur Schadensbegrenzung verpflichtet ist. Bleibt die Sache also strittig, geht sie mit einem Streitwert vor Gericht und wenn der lächerlich gering ist, hat das Gericht nach § 153 StPO die Möglichkeit, die Klage in den Harz zu kicken.
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Stellt sich natürlich die Frage, ob jeder bei so einem Betrag einen teuren Anwalt beauftragt oder eben das Knöllchen einfach schluckt?
Er sich sagt, auch wenn ich die Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehme und keine Rechtsschutzversicherung habe zahle ich ca. 150 bis 180 € gegenüber den 40 - 50 € Strafzettel. Deshalb liegt der Betrag ja anfangs optisch unter der Bagatellgrenze.
Wenn er abgeschleppt wird kann es sich das zwar rechnen einen Anwalt einzuschalten, aber bevor er nicht den "Parkraum-Bewirtschafter" nicht bezahlt hat, kommt er nicht an sein Fahrzeug. Den Standort bekommt er nur, wenn er zahlt preis gegeben. "Ich bin kein Jurist aber es käme der Nötigung oder Erpressung m. E. sehr nahe aber es scheint zu funktionieren, wie die Praxis zeigt."
Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.
Abraham Lincoln
1809 - 1865
Dein Denkfehler - hier handelt es sich um eine Zivilklage und da ist es dem Gericht sowas von egal ob nun Kosten entstehen, der Aufwand sich lohnt etc. - hier könnte nur der Kläger entscheiden ob man die Klage zurückzieht oder sich mit dem Beklagten gütlich einigt, ansonsten MUSS das Gericht entscheiden und kann nicht einstellen.
Änders sähe es bei sogenannten "Offizialdelikten" aus - da kann eine Staatsanwaltschaft aber auch ein Gericht sagen - wir stellen wegen Geringfügigkeit ein und bringen es erst gar nicht zur Anklage.
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