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Thema: Parken auf privaten Flächen (Aldi, Einkaufscenter etc.)

  1. #101
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Parken auf privaten Flächen (Aldi, Einkaufscenter etc.)

    Zitat Zitat von Sven71 Beitrag anzeigen
    Wenn man erst auf die nächste Lieferung warten muss
    OK, nicht widerlegbares Argument

  2. #102
    Der Richtige Benutzerbild von Sven71
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    Standard AW: Parken auf privaten Flächen (Aldi, Einkaufscenter etc.)

    Zitat Zitat von Swesda Beitrag anzeigen
    Danke, mein Lieber, aber wir reden hier von 45,00€... :-)
    Liegt das nicht unter der Geringfügigkeitsgrenze, unterhalb derer kein Gericht aktiv wird? (Halbwissen, ich kenne nicht alle rechtlichen Details)
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  3. #103
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    Standard AW: Parken auf privaten Flächen (Aldi, Einkaufscenter etc.)

    Zitat Zitat von Sven71 Beitrag anzeigen
    Liegt das nicht unter der Geringfügigkeitsgrenze, unterhalb derer kein Gericht aktiv wird? (Halbwissen, ich kenne nicht alle rechtlichen Details)
    Ne, gibt nen gerichtlichen Mahnbescheid. Das wär ja leicht, dann bräuchtest du keine Strafzettel unter 45,00€ oder so bezahlen. Ne, die Behörden verfolgen dich auch wegen 3,00€ und Privatleute haben das gleiche Recht.
    Nutzer ausgeschieden

  4. #104
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    Standard AW: Parken auf privaten Flächen (Aldi, Einkaufscenter etc.)

    Zitat Zitat von Swesda Beitrag anzeigen
    Ne, gibt nen gerichtlichen Mahnbescheid. Das wär ja leicht, dann bräuchtest du keine Strafzettel unter 45,00€ oder so bezahlen. Ne, die Behörden verfolgen dich auch wegen 3,00€ und Privatleute haben das gleiche Recht.
    Die Behörden lassen das schnell mal teurer werden und können das auch durchdrücken. Bei privaten Inkassofuzzis bin ich mir da nicht so sicher, zumahl deren Mahngebühren nicht einklagbar sind. Weswegen ich im Fall einer gebührenpflichtigen Mahnung diese Aufschläge stets weglasse.
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  5. #105
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    Standard AW: Parken auf privaten Flächen (Aldi, Einkaufscenter etc.)

    Zitat Zitat von Sven71 Beitrag anzeigen
    Liegt das nicht unter der Geringfügigkeitsgrenze, unterhalb derer kein Gericht aktiv wird? (Halbwissen, ich kenne nicht alle rechtlichen Details)
    Die gibt es in Deutschland nicht.

  6. #106
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    Standard AW: Parken auf privaten Flächen (Aldi, Einkaufscenter etc.)

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Die gibt es in Deutschland nicht.
    Nicht als gesetzlich festgeschriebener Wert, aber aus der laufenden Rechtsprechung ist die Wahrscheinlichkeit für eine Verfahrenseinstellung nach dem Opportunitätsprinzip bei unter €50,- ziemlich hoch.
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  7. #107
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: Parken auf privaten Flächen (Aldi, Einkaufscenter etc.)

    Zitat Zitat von Sven71 Beitrag anzeigen
    Nicht als gesetzlich festgeschriebener Wert, aber aus der laufenden Rechtsprechung ist die Wahrscheinlichkeit für eine Verfahrenseinstellung nach dem Opportunitätsprinzip bei unter €50,- ziemlich hoch.

    Nun ja wenn der Betrag zu niedrig ist kann man an den Kosten durchaus was drehen.

    Überprüfung der Identität des Halters oder/und Fahrers,
    Adresseermittlung,
    Bearbeitungsgebühren für Mahnschreiben zwar verboten wird aber immer versucht, in Höhe von Anwaltshonoraren,
    Erstellung des Mahnbescheides und Versand an das zuständige Amtsgericht, dieses muss erst ermittelt werden,
    Gebühren für den Mahnbescheid selbst,
    und natürlich Verzugszinsen in unerwarteter Höhe, allerdings ist der Zinssatz knapp unter der Wuchergrenze.

    Bei Widerspruch oder dem Wunsch um nähere Erläuterungen kommen dann noch so einige "Bearbeitskosten" hinzu
    wegen erschwerter Abwicklung.

    Und da werden aus 40 oder 50 Euronen, ganz schnell mal mehrere Hundert also keine Geringfühigkeit mehr.
    Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

    Abraham Lincoln
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  8. #108
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    Standard AW: Parken auf privaten Flächen (Aldi, Einkaufscenter etc.)

    Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen
    Nun ja wenn der Betrag zu niedrig ist kann man an den Kosten durchaus was drehen.

    Überprüfung der Identität des Halters oder/und Fahrers,
    Adresseermittlung,
    Bearbeitungsgebühren für Mahnschreiben zwar verboten wird aber immer versucht, in Höhe von Anwaltshonoraren,
    Erstellung des Mahnbescheides und Versand an das zuständige Amtsgericht, dieses muss erst ermittelt werden,
    Gebühren für den Mahnbescheid selbst,
    und natürlich Verzugszinsen in unerwarteter Höhe, allerdings ist der Zinssatz knapp unter der Wuchergrenze.

    Bei Widerspruch oder dem Wunsch um nähere Erläuterungen kommen dann noch so einige "Bearbeitskosten" hinzu
    wegen erschwerter Abwicklung.

    Und da werden aus 40 oder 50 Euronen, ganz schnell mal mehrere Hundert also keine Geringfühigkeit mehr.
    Das passiert, wenn man die Sache schweigend laufen lässt. Das passiert nicht, wenn man selbst mit Anwalt und Widerspruch vorgeht, zumal es dann keine "erschwerten Bedingungen" mehr gibt und auch der Gläubiger zur Schadensbegrenzung verpflichtet ist. Bleibt die Sache also strittig, geht sie mit einem Streitwert vor Gericht und wenn der lächerlich gering ist, hat das Gericht nach § 153 StPO die Möglichkeit, die Klage in den Harz zu kicken.
    "200 goals isn't a plan. It's a wishlist!"
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  9. #109
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Zitat Zitat von Sven71 Beitrag anzeigen
    Das passiert, wenn man die Sache schweigend laufen lässt. Das passiert nicht, wenn man selbst mit Anwalt und Widerspruch vorgeht, zumal es dann keine "erschwerten Bedingungen" mehr gibt und auch der Gläubiger zur Schadensbegrenzung verpflichtet ist. Bleibt die Sache also strittig, geht sie mit einem Streitwert vor Gericht und wenn der lächerlich gering ist, hat das Gericht nach § 153 StPO die Möglichkeit, die Klage in den Harz zu kicken.

    Stellt sich natürlich die Frage, ob jeder bei so einem Betrag einen teuren Anwalt beauftragt oder eben das Knöllchen einfach schluckt?

    Er sich sagt, auch wenn ich die Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehme und keine Rechtsschutzversicherung habe zahle ich ca. 150 bis 180 € gegenüber den 40 - 50 € Strafzettel. Deshalb liegt der Betrag ja anfangs optisch unter der Bagatellgrenze.

    Wenn er abgeschleppt wird kann es sich das zwar rechnen einen Anwalt einzuschalten, aber bevor er nicht den "Parkraum-Bewirtschafter" nicht bezahlt hat, kommt er nicht an sein Fahrzeug. Den Standort bekommt er nur, wenn er zahlt preis gegeben. "Ich bin kein Jurist aber es käme der Nötigung oder Erpressung m. E. sehr nahe aber es scheint zu funktionieren, wie die Praxis zeigt."
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    Abraham Lincoln
    1809 - 1865

  10. #110
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    Zitat Zitat von Sven71 Beitrag anzeigen
    Liegt das nicht unter der Geringfügigkeitsgrenze, unterhalb derer kein Gericht aktiv wird? (Halbwissen, ich kenne nicht alle rechtlichen Details)
    Dein Denkfehler - hier handelt es sich um eine Zivilklage und da ist es dem Gericht sowas von egal ob nun Kosten entstehen, der Aufwand sich lohnt etc. - hier könnte nur der Kläger entscheiden ob man die Klage zurückzieht oder sich mit dem Beklagten gütlich einigt, ansonsten MUSS das Gericht entscheiden und kann nicht einstellen.

    Änders sähe es bei sogenannten "Offizialdelikten" aus - da kann eine Staatsanwaltschaft aber auch ein Gericht sagen - wir stellen wegen Geringfügigkeit ein und bringen es erst gar nicht zur Anklage.

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