Wie in Frankreich:
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gibt es in der brd offenkundig zweierlei Recht:
Die Videos der staatlichen Machtlosigkeit werden zwar fleißigst gelöscht, man findet sie aber dennoch:[Links nur für registrierte Nutzer]
4. April 2020
Während der gemeine Berliner, der sich nicht an die Corona-Abstandregel hält, mit Bußgeldern bis zu 500 Euro rechnen muß, gelten für die muslimischen Hauptstadt-Bewohner mal wieder andere Regeln. In der Neuköllner Dar as-Salam-Moschee rief man gestern erstmalig zum „Öffentlichen Gebetsruf“ und die Allah-Anhänger kamen zahlreich – unter den „zugedrückten“ Augen der anwesenden Polizei.
„Herrschaften, Sie haben Abstandsregeln einzuhalten. Zwei Meter. Haben Sie davon gehört?“, erklärt der Polizeibeamte vor dem geschlossenen Tor der Neuköllner Begegnungsstätte in der Flughafenstraße im Herzen Neuköllns den dichtgedrängt stehenden, muslimischen Gläubigen, bevor er offenbar von einem Kollegen in den abgesperrten Bereich eingelassen wird. Vor dem Gittertor haben sich zahlreiche Männer und Frauen versammelt und zeigen sich von der behördlichen Mahnung unbeeindruckt. Sie sind dem Ruf zum „ersten öffentlichen Adhan“gefolgt, der islamische Singsang ertönt über Lautsprecher und soll ein „Zeichen für den Zusammenhalt in der Corona-Krise“ sein. „Zusammenstehen“ scheint unter den Berliner Muslimen jedenfalls wörtlich genommen zu werden. Die filmen, winken und freuen sich völlig unmaskiert, parken ihre Autos mitten auf der Straße. Angst vor Corona-Ansteckung oder der Verbreitung scheint hier jedenfalls niemand zu haben. Und die Polizei drückt – zumindest für einige Zeit – anscheinend gerne mal das ein oder andere Auge zu. (MS)
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Und auch in der nächsten Zeit könnte es noch Probleme geben:
Zwar noch nicht wie in den französischen Vorstädten, den Banlieues mit ihren fast geschlossen muslimischen Einwohnern, doch schon in besorgniserregendem Ausmaß kapituliert der deutsche Staat nicht nur in Berlin seit Jahren zunehmend vor Salafisten, Islamisten und strenggläubigen muslimischen Parallelgesellschaften. Wie lange er in der Corona-Krise seine Autorität noch behaupten kann, ist fraglich.
Wie aus informierten Berliner Kreisen verlautbart, ist für die Politik anscheinend die größte Sorge bei einer möglichen Verlängerung der Kontaktbeschränkungen über den 20. April hinaus der Umstand, dass am 23. April der diesjährige Ramadan beginnt. Millionen Muslime werden dann nicht nur ihre traditionellen und kulturellen Urgewohnheit pflegen wollen, sich zum allabendlichen Fastenbrechen zu treffen; für viele von ihnen ist es eine religiöse Verpflichtung und Notwendigkeit. Kein „von Menschen gemachtes Gesetz“ kann nach islamischem Recht über den Hadithen, der Sunna und dem Prophetenwort im Koran stehen.
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Befürchtet werden dem Vernehmen nach Unruhen und Krawalle, wenn Polizei und Ordnungsbehörden etwaige dann noch bestehende Beschränkungen gewaltsam durchzusetzen versuchen sollten.
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Sollte die Bundesregierung – wegen epidemiologischer Expertenempfehlungen oder auf welcher Entscheidungsgrundlage auch immer – an den Kontaktbeschränkungen auch nach Ramadan festhalten, so steht sie absehbar vor einem Dilemma: Hält sie an den Regeln fest, riskiert sie Gewaltausbrüche. Lässt sie die Maßnahmen in Kraft und sieht über Verstöße gläubiger Muslime dagegen hinweg, gefährdet sie die gesamte Rechtsordnung durch eine faktische Zweiklassenjustiz.
Nicht unwahrscheinlich ist deshalb aus Sicht von Beobachtern die naheliegende Lösung – die Ausgangsbeschränkungen komplett aufzuheben. Wäre Ramadan dafür der Grund, so hätte es Deutschland tatsächlich den Muslimen (und der unterwürfigen Politik ihnen gegenüber) zu verdanken, dass das öffentliche Leben früher als befürchtet wieder anläuft. (DM)
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