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Thema: Zweiklassengesellschaft: Treffen vor Moschee – Abstandsregel gilt offenbar nicht für Muslime

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard Zweiklassengesellschaft: Treffen vor Moschee – Abstandsregel gilt offenbar nicht für Muslime

    Wie in Frankreich:

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    gibt es in der brd offenkundig zweierlei Recht:
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    4. April 2020

    Während der gemeine Berliner, der sich nicht an die Corona-Abstandregel hält, mit Bußgeldern bis zu 500 Euro rechnen muß, gelten für die muslimischen Hauptstadt-Bewohner mal wieder andere Regeln. In der Neuköllner Dar as-Salam-Moschee rief man gestern erstmalig zum „Öffentlichen Gebetsruf“ und die Allah-Anhänger kamen zahlreich – unter den „zugedrückten“ Augen der anwesenden Polizei.

    „Herrschaften, Sie haben Abstandsregeln einzuhalten. Zwei Meter. Haben Sie davon gehört?“, erklärt der Polizeibeamte vor dem geschlossenen Tor der Neuköllner Begegnungsstätte in der Flughafenstraße im Herzen Neuköllns den dichtgedrängt stehenden, muslimischen Gläubigen, bevor er offenbar von einem Kollegen in den abgesperrten Bereich eingelassen wird. Vor dem Gittertor haben sich zahlreiche Männer und Frauen versammelt und zeigen sich von der behördlichen Mahnung unbeeindruckt. Sie sind dem Ruf zum „ersten öffentlichen Adhan“gefolgt, der islamische Singsang ertönt über Lautsprecher und soll ein „Zeichen für den Zusammenhalt in der Corona-Krise“ sein. „Zusammenstehen“ scheint unter den Berliner Muslimen jedenfalls wörtlich genommen zu werden. Die filmen, winken und freuen sich völlig unmaskiert, parken ihre Autos mitten auf der Straße. Angst vor Corona-Ansteckung oder der Verbreitung scheint hier jedenfalls niemand zu haben. Und die Polizei drückt – zumindest für einige Zeit – anscheinend gerne mal das ein oder andere Auge zu. (MS)

    ...

    Und auch in der nächsten Zeit könnte es noch Probleme geben:

    Zwar noch nicht wie in den französischen Vorstädten, den Banlieues mit ihren fast geschlossen muslimischen Einwohnern, doch schon in besorgniserregendem Ausmaß kapituliert der deutsche Staat nicht nur in Berlin seit Jahren zunehmend vor Salafisten, Islamisten und strenggläubigen muslimischen Parallelgesellschaften. Wie lange er in der Corona-Krise seine Autorität noch behaupten kann, ist fraglich.

    Wie aus informierten Berliner Kreisen verlautbart, ist für die Politik anscheinend die größte Sorge bei einer möglichen Verlängerung der Kontaktbeschränkungen über den 20. April hinaus der Umstand, dass am 23. April der diesjährige Ramadan beginnt. Millionen Muslime werden dann nicht nur ihre traditionellen und kulturellen Urgewohnheit pflegen wollen, sich zum allabendlichen Fastenbrechen zu treffen; für viele von ihnen ist es eine religiöse Verpflichtung und Notwendigkeit. Kein „von Menschen gemachtes Gesetz“ kann nach islamischem Recht über den Hadithen, der Sunna und dem Prophetenwort im Koran stehen.

    ...

    Befürchtet werden dem Vernehmen nach Unruhen und Krawalle, wenn Polizei und Ordnungsbehörden etwaige dann noch bestehende Beschränkungen gewaltsam durchzusetzen versuchen sollten.

    ...

    Sollte die Bundesregierung – wegen epidemiologischer Expertenempfehlungen oder auf welcher Entscheidungsgrundlage auch immer – an den Kontaktbeschränkungen auch nach Ramadan festhalten, so steht sie absehbar vor einem Dilemma: Hält sie an den Regeln fest, riskiert sie Gewaltausbrüche. Lässt sie die Maßnahmen in Kraft und sieht über Verstöße gläubiger Muslime dagegen hinweg, gefährdet sie die gesamte Rechtsordnung durch eine faktische Zweiklassenjustiz.

    Nicht unwahrscheinlich ist deshalb aus Sicht von Beobachtern die naheliegende Lösung – die Ausgangsbeschränkungen komplett aufzuheben. Wäre Ramadan dafür der Grund, so hätte es Deutschland tatsächlich den Muslimen (und der unterwürfigen Politik ihnen gegenüber) zu verdanken, dass das öffentliche Leben früher als befürchtet wieder anläuft. (DM)
    Die Videos der staatlichen Machtlosigkeit werden zwar fleißigst gelöscht, man findet sie aber dennoch:
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    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  2. #2
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Zweiklassengesellschaft: Treffen vor Moschee – Abstandsregel gilt offenbar nicht für Muslime

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Wie in Frankreich:

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    gibt es in der brd offenkundig zweierlei Recht:


    Die Videos der staatlichen Machtlosigkeit werden zwar fleißigst gelöscht, man findet sie aber dennoch:
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    Gutes Video über die Zustände in Berlin, mit einem durchgeknallten Polizei und Innensenator der Grünen Dummkköpfe

  3. #3
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Zweiklassengesellschaft: Treffen vor Moschee – Abstandsregel gilt offenbar nicht für Muslime

    Zweiklassengesellschaft: Treffen vor Moschee – Abstandsregel gilt offenbar nicht für Muslime

    Ein strenggläubiger Musel wird sich wohl kaum von irgendwelchen Kuffar-Regeln beeindrucken lassen...
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  4. #4
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    AW: Zweiklassengesellschaft: Treffen vor Moschee – Abstandsregel gilt offenbar nicht für Muslime

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Wie in Frankreich:
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    gibt es in der brd offenkundig zweierlei Recht:
    Die Videos der staatlichen Machtlosigkeit werden zwar fleißigst gelöscht, man findet sie aber dennoch:
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    3.April 2020, Berlin-Neukölln: 300 Muslime mißachten Kontaktverbot
    und versammeln sich vor einer Moschee

    -------------------------------------------------------------------

    Wenn unsere Pfaffen und Klerikalen keinen Gottesdienst in den Kirchen mehr zelebrieren dürfen, wegen CORONA - dann hat das genauso für die Muslime in Deutschland zu gelten - sie haben sich an Deutsches Recht zu orientieren.

    Wenn ihnen das nicht passt, können sie gerne zurückgehen in ihre Heimatländer.
    #
    Es ist nur noch peinlich, mit anzusehen, wie Deutsche Justiz, Deutsche Polizei und Behörden bei unseren islamischen Besatzern reagieren und kuschen. Solche Feigheit, wäre im Kaiserreich, im 3.Reich und in der DDR unmöglich gewesen...

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    Geändert von Eridani (04.04.2020 um 11:47 Uhr)


  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Zweiklassengesellschaft: Treffen vor Moschee – Abstandsregel gilt offenbar nicht für Muslime

    In Ghana löst die Polizei die Abstandsregelung bei Zuwiderhandlung mit dem Schlagstock. Und zwar - RICHTIG feste druff!!
    Dem schenke ich gerne Glauben.
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  6. #6
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    Standard AW: Zweiklassengesellschaft: Treffen vor Moschee – Abstandsregel gilt offenbar nicht für Muslime

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    In Ghana löst die Polizei die Abstandsregelung bei Zuwiderhandlung mit dem Schlagstock. Und zwar - RICHTIG feste druff!!
    Dem schenke ich gerne Glauben.
    Ghana? Da musste dir mal ein paar indische Webseiten ansehen, wie da Leute "behandelt" werden, die die Vorschriften ignorieren.

    Indische Polizei: "Die Menschen sind einfach zu dumm; die begreifen einfach nicht, was hier passiert"


  7. #7
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    Standard AW: Zweiklassengesellschaft: Treffen vor Moschee – Abstandsregel gilt offenbar nicht für Muslime

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    Ghana? Da musste dir mal ein paar indische Webseiten ansehen, wie da Leute "behandelt" werden, die die Vorschriften ignorieren.

    Indische Polizei: "Die Menschen sind einfach zu dumm; die begreifen einfach nicht, was hier passiert"
    Die sorgen auch gelegentlich mit der Methode für die sporadische Einhaltung von Verkehrsregeln.
    Lathicharge heißt das. Würde unserer Antifa auch gut bekommen.

  8. #8
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    Standard AW: Zweiklassengesellschaft: Treffen vor Moschee – Abstandsregel gilt offenbar nicht für Muslime

    Selbstreinigung!

  9. #9
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Zweiklassengesellschaft: Treffen vor Moschee – Abstandsregel gilt offenbar nicht für Muslime

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen

    3.April 2020, Berlin-Neukölln: 300 Muslime mißachten Kontaktverbot
    und versammeln sich vor einer Moschee

    -------------------------------------------------------------------

    Wenn unsere Pfaffen und Klerikalen keinen Gottesdienst in den Kirchen mehr zelebrieren dürfen, wegen CORONA - dann hat das genauso für die Muslime in Deutschland zu gelten - sie haben sich an Deutsches Recht zu orientieren.

    Wenn ihnen das nicht passt, können sie gerne zurückgehen in ihre Heimatländer.
    #
    Es ist nur noch peinlich, mit anzusehen, wie Deutsche Justiz, Deutsche Polizei und Behörden bei unseren islamischen Besatzern reagieren und kuschen. Solche Feigheit, wäre im Kaiserreich, im 3.Reich und in der DDR unmöglich gewesen...

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    Natürlich macht die Polizei nichts. Die würden auch nichts machen, wenn 300 Deutsche eine Party am Brandenburger Tor veranstalten. Die Polizei ist doch nur noch dazu da, Pressemeldungen herauszugeben. Mehr machen die nicht.

  10. #10
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Zweiklassengesellschaft: Treffen vor Moschee – Abstandsregel gilt offenbar nicht für Muslime

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Zweiklassengesellschaft: Treffen vor Moschee – Abstandsregel gilt offenbar nicht für Muslime

    Ein strenggläubiger Musel wird sich wohl kaum von irgendwelchen Kuffar-Regeln beeindrucken lassen...
    Bei den Aufmärschen der Islamisten sind nur junge wehrfähige kürzlich importierte Männer. Anschließend geht es dann zurück zur Arbeit, wo die Ausbreitung des Virus in Altenheime und Krankenhäuser folgt. Oma und Opa den Hintern abputzen und Corona verteilen. Wir sind ja so bunt !

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