Alles ein Vrebrechen, das durch kriminelle Institutionen organisiert wurde, lange geplant ist, von Bill Gates, seinen bezahlten Lakaien bei der UN, und Partnerschaften mit Jens Spahn, bis zu dem Verbrecher Wieler, Chef des RKI und erneut dabei Angela Merkel. Schlimmer wie unter Hitler, agieren die Politik Deppen, für Profite der Pharma Firmen, Bill Gates und Blackrock, stehlen Milliarden, wollen auch noch Apps zur totalen Kontrolle einsetzen der Bevölkerung, um leichter Auftragskiller los schicken zu können. Erste Fakten in den USA zeigen, das es Apple Sprionage Apps sind, Toten Zahlen sind für Panik Mache frei erfunden, wie Prof. Püschel dokumentierte, Streek, oder in Österreicher nahmhafte Professoren. Alles die Erfindung für Geschäfte von Politik Deppen Instituten, die Geschäft Machen wollen mit Unfugs PCR Streifen erneut, wie bei dem Schweine Grippe Betrug
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Corona-Auferstehungs-Verordnung
vom 11. April 2020
Erlassen durch Beate Bahner auf Grundlage der Art. 1 GG (Menschenwürde), Art. 2 GG (Handlungsfreiheit), Art. 4 GG (freie Religionsausübung), Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art. 6 GG (Schutz der Ehe, Familie und Kinder), Art. 7 GG (Schulwesen), Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit), Art. 9 GG (Vereinigungsfreiheit), Art. 11 GG (Freizügigkeit), Art. 12 GG (freie und ungehinderte Berufsausübung), Art. 14 GG (Eigentumsgarantie), Art. 20 Abs. 4 GG (Recht zum Widerstand), §§ 1, 12 a BRAO (anwaltliche Pflicht zur Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung)
Hiermit ergehen auf Basis der vorgenannten Artikel des Grundgesetzes und der darin verankerten freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland die folgenden Verfügungen: (Übersicht, für Gesamtdarstellung bitte hier klicken)
§ 1: Folgende Einrichtungen sind ab sofort wieder zu öffnen
§ 2: Folgende Einrichtungen sind ab sofort wieder zu betreten und
zu besuchen
§ 3: Aufenthalt im öffentlichen Raum
§ 4: Reisegebote im In- und Ausland
§ 5: Betrieb der Schulen, Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegestellen
§ 6: Studienbetrieb
§ 7: Kirchen und Gebetshäuser
§ 8: Pflicht zur schnellen und effizienten Verbreitung dieser
Verordnung
§ 9: Androhung von Konsequenzen bei Verstoß gegen diese
Verordnung
Die Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020 gilt bundesweit und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten. Heidelberg, den 11. April 2020, 19 Uhr
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Die Einschränkungen der persönlichen Freiheiten und des öffentlichen Lebens in der Corona-Krise gehen manchen Juristen zu weit. Auch eine Heidelberger Anwältin begehrt dagegen auf und bekam jetzt Besuch vom Staatsschutz.
Polizei und Staatsanwaltschaft gehen gegen eine Rechtsanwältin vor, die die Maßnahmen wegen der Corona-Krise für stark übertrieben hält und von "Coronoia" (wie Paranoia) und dem "größten Rechtsskandal" in der Geschichte der Bundesrepublik spricht. Am Donnerstag hat der Internetanbieter 1&1 Ionos zudem die Internetseite der Heidelberger Juristin Beate Bahner gesperrt.
Bereits am Mittwoch kam der Staatsschutz in die Kanzlei von Bahner. Laut Staatsanwaltschaft Heidelberg wird wegen des Verdachts ermittelt, dass Bahner über ihre Seite öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen hat. Sie fordert zum Widerstand gegen die Corona-Verordnungen und zu Demonstrationen auf.
Polizei bat um "vorübergehende Abschaltung"
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