User in diesem Thread gebannt : Kurti |
Natürlich gilt auch für eine Bank Vertragsfreiheit. Die wird aber begrenzt duch Art.3 GG und das AGG. Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot. Der NPD wurde das Konto gekündigt. Die hat geklagt und recht bekommen.
Beisser ist der gesperrte Hannoveraner. Alles Pitbull-Fake-Troll-accounts.
Geduld ist die Kunst,nur langsam wütend
zu werden .Gruß Bestmann
Zudem auch bei Basiskonten Ausnahmen zum Geldwäschegesetz gelten. Ich kenne freilich die Auslegung des deutschen Rechts nicht, würde mich aber sehr wundern, wenn eine Bank mit einer weitreichenden Interpretation dieses Rechts nicht durchkäme. Anders ausgedrückt ist es für die Bank wahrscheinlich risikoreicher, hier etwas zu weit als nicht weit genug zu gehen. (Reicht die Beobachtung durch den Verfassungsschutz?)
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