Zitat Zitat von der Karl Beitrag anzeigen
Art 2,2 GG:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Danach dürfte es ja keine Abtreibungen geben, die aber bei uns Tag für Tag, bis zu einem skandalös späten Zeitpunkt, praktiziert werden und der gemeine beitragszahler auch noch löhnen muss.
Ne, das ist genau genommen unrichtig. Grundrechte gelten nicht per se uneingeschränkt. Sie unterliegen Schranken --> siehe Satz 3 des Art. 2 II GG. "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden". Findet sich eine solche Regelung nicht, findet das entsprechende Grundrecht seine Schranke in anderen Grundrechten. Es gilt stets einen Ausgleich zwischen den sich gegenüberstehenden Rechten herzustellen. Nennt sich im Fachjargon "praktische Konkordanz".