Ne, das ist genau genommen unrichtig. Grundrechte gelten nicht per se uneingeschränkt. Sie unterliegen Schranken --> siehe Satz 3 des Art. 2 II GG. "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden". Findet sich eine solche Regelung nicht, findet das entsprechende Grundrecht seine Schranke in anderen Grundrechten. Es gilt stets einen Ausgleich zwischen den sich gegenüberstehenden Rechten herzustellen. Nennt sich im Fachjargon "praktische Konkordanz".