Der Ausschluss und durch Durchsetzung eines solchen sind natürlich möglich. Anders könnte ein Parlament seine Ordnung auch nicht gewährleisten. Ob die Ausschlüsse, insbesondere auch der gestrige, rechtmäßig sind, ist natürlich eine berechtigte Frage. Ich würde das anstelle des Herrn Fiechtner gerichtlich überprüfen lassen.