Thema gibts noch nicht, denke aber, dass ist hier mal eine Besprechung wert.



Im Kontext der Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Organisationsform der Privatrechtsordnung besteht die zentrale Frage wohl darin, ob eine solche überhaupt möglich ist, oder anders ausgedrückt, ob die Aufrechterhaltung des sozialen Friedens, die Vermeidung des Auftretens eines Maßes an gewaltsamen Konflikten, welche eine „entwickelte“ Gesellschaft unmöglich machen, ohne die Institution des Staates sicherzustellen ist.
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Der ausuffernde Betreuungs- und Umverteilungsstaat globalitaerer Praegung ist sicherlich keine Option fuer einen vernuenftigen Menschen. Aber ist die Privatrechstordnung eine Alternative? Ich habe da durchaus Zweifel dran, obwohl es sicherlich auch auf ein Experiment ankaeme.