Auf genau diesen Spruch habe ich gewartet.
Irrtümlicherweise bin ich vielleicht davon ausgegangen, dass man mit dem Erwerb einer Angellizenz auch entsprechendes Gerät mit sich führt, um notfalls ein verletztes Tier schnell und mit so wenig wie möglich Schmerzen töten zu können.
So, wie es meines Wissens auch die Jäger lernen und praktizieren.
Aber anscheinend reicht es aus, um mit einer gebührenpflichtigen Genehmigung für 25 Euro keine weiteren Kenntnisse mitbringen zu müssen.
Zur Ergänzung des Themas möchte ich den §17 des von den bösen Nazis erfundenen Tierschutzgesetzes zitieren:
Wohlgemerkt: Ein Wels ist - genauso wie ein Elefant - ein Wirbeltier. Beim Elefanten kommt natürlich noch die weitere evolutionäre Entwicklungsstufe des Säugers hinzu.Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Damit müsste eigentlich doch alles klar sein....
Selbst der Hering in Tomaten Konserve mußte diesen traurigen Weg gehen.
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
"Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)
Richtig.
Aber - mit Verlaub - minutenlang mit einem Knüppel auf einen Wels einzudreschen und dann erst das mitgeführte Messer einzusetzen, um dem Todeskampf des Welses ein Ende zu setzen, grenzt für mich ebenfalls als vorsätzliche Tierquälerei.
Bei dieser Gelegenheit zeigt sich aber auch eine Lücke in den Gesetzen.
Wieso reicht eine kleine Gebühr, um jeden Laien fischen zu lassen, ohne vorher die grundlegenden Verhaltensregeln zu prüfen?
Wieso muss ein Jäger eine ziemlich komplizierte Ausbildung und Prüfung ablegen, wenn zum Angeln eine Quittung der zuständigen Behörde ausreicht?
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