Prinzipiell sollte(!) es völlig unerheblich sein, ob Seehofer nun Anzeige erstattet oder nicht. Über eine Anzeige zeigt man den Strafverfolgungsbehörden einen ggf. diesen bisher unbekannten Sachverhalt an. Der Sachverhalt ist aber durch die Presse gegangen und nicht mehr unbekannt. Angezeigt ist er auch bereits. Was ändert es an der Kenntnis von Polizei und Staatsanwaltschaft, ob Herr Seehofer nun ebenfalls Anzeige erstattet oder nicht?
Anders wäre es, wenn Volksverhetzung ein Antrags- und kein Offizialdelikt wäre. Aber hier ist es ein reines Symbol, wenn Herr Seehofer nun ebenfalls Anzeige erstattet.