Ob die Zuhälter der Republik mit der Diakonie Württemberg (zusammen) arbeiten wollen...
Was sagt eigentlich der [Links nur für registrierte Nutzer] Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V.
Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V. ist der Berufsverband für Clubs, Bars, Sexkinos, Laufhäuser, SM-Studios, Saunen, FKK-Clubs, Agenturen, Wohnungen mit selbständig arbeitenden Sexarbeiter*innen sowie Callboys, die sexuelle Dienstleistungen aller Art anbieten. Das zum 01.01.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG) schaffte die Grundlage für ein offenes Engagement als Inhaber*in eines bordellartigen Betriebes.
Wir verstehen uns als integraler Bestandteil des Gewerbesystems in der Bundesrepublik Deutschland und bestehen auf Gleichstellung mit anderen Gewerbetreibenden.