Zitat von
erselber
Ich denke, dass das Phänomen „Nachbarschaftshilfe“ sich nach dem wissentlich, vorsätzlich, mutwillig von den „Politclowns und ihren Claqueuren“ herbeigeführte wirtschaftliche Desaster rasant zunehmen wird.
Denn niemand kann auf Dauer von Kurzarbeitergeld, ALG I oder sogar Hartz IV leben, wenn er seinen gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten will.
Für diesen ist dieses „Zubrot“ einfach essenziell notwendig. Sogar eine Art „ziviler Ungehorsam oder passiver Widerstand“, denn er sagt sich. Mit hat auch keiner geholfen, hilft mir nicht wirklich und der Moloch „Staat“, hier eben diese ganzen unnützen, -produktiven, vieles verhindernde „Beamtenapparat, Staatsdiener eher -büttel“ sollen sehen wie sie ohne meine Steuern, Abgaben zurecht kommen.
Das geht in einigen Branchen, vor allem bei Dienstleistern, eher geräuschlos und anderen wird es etwas schwieriger ist aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
Der „Nachbarschaftshelfer“ benötigt ja ebenfalls, Material, Werkzeuge und dafür bezahlt er die UMST/Vorsteuer bzw. dann eben die MWST, diese kann er nicht verrechnen. Evt. benötigt er auch, wenn der Bauherr zwei linke Hände hat und nicht mithelfen kann auch eigene Helferleine.
Was er nicht bezahlt sind die horrenden Abgaben und die Lohnsteuer, deshalb wird von „staatlicher Seite“ auf diese m. E. immer größer werdende Branche eingeprügelt. Es geht um die „Knete“. Wenn sich einer mal die Rechnung macht und sagt wenn ich so und so viele Stunden in „Nachbarschaftshilfe“ arbeite, sogar unter den in der Branche üblichem Tarif, dann bleibt mir mehr übrig als wenn ich „regulär arbeite“, also fast Netto wie Brutto. Bin sogar noch mein eigener Herr. Ein solcher wird niemals wieder ein „sozialversicherungs-pflichtiges Arbeitsverhältnis“ eingehen. Und das Gespenst, da bekomme ich keine Entgeltpunkte, kriege ich nachher keine/wenig Rente, kann er leicht dadurch umgehen, wenn er anderweitig vorsorgt.
Das Risiko für den Auftraggeber ist neben den „Staatsbütteln“ natürlich, dass er keine Garantie-, Nachbesserung-, Wandlungs-, Gewährleistungs-, Regress-, Schadenersatzansprüche hat, keine Bauunfallversicherung abschließen kann und kein Rückhaltungsrecht. Das muss er aber selber mit sich selbst ausmachen.