Das Ganze hat sich einigermaßen dahingehend erledigt dass wenn man den Einkaufsbeleg in ein Formular von der Kontroll-Firma einfügt, dass man sein Geld wieder bekommt.
Ich konnte die Fotos einsehen, die die von mir gemacht haben. Interessant dabei, dass mein Auto nur von vorne fotografiert wurde. Zumindest bei öffentlichen Plätzen ist es auch gestattet die Parkscheibe hinten auf die Heckablage zu legen. Somit könnte man behaupten das die dort gelegen hat.
Allerdings habe ich eine stark getönte Heckscheibe, somit kann es sein dass die das gar nicht fotografiert haben weil die Parkscheibe dort sowieso nicht zu sehen wäre.
(Was die natürlich nicht wissen ist, dass ich die Tönung in 3 Sekunden wieder rausbauen kann )