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Thema: Denunziantenstadl oder sind wir denn in China?

  1. #61
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    Standard AW: Denunziantenstadl oder sind wir denn in China?

    Zitat Zitat von DeRu Beitrag anzeigen
    Kommt es nur mir so vor, dass die Welt vor die Hunde geht?
    Selbst für einen hartgesottenen "Verschwörungstheoretiker" überschlagen sich die Ereignisse in letzter Zeit. Es werden einem von diesem Drecksstaat alle Rechte genommen. Von der Impfpflicht bis zur Meinungsfreiheit.
    Man soll nur noch seine Fresse halten und buckeln gehen. Mehr ist nicht drin in dieser Freiluftklapse. Erschreckend auch wie viele das alles in meinem Umkreis gutheißen.
    Du hast ja einen seltsamen Umkreis. Bei solchen Leuten würde ich sofort jeglichen Umgang abbrechen.

  2. #62
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Denunziantenstadl oder sind wir denn in China?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Dampf ablassen. Genau das ist der Punkt.
    Darum für mich unverständlich wie der Staat jedes noch so kleine Ventil schließen will.
    Das will er nach meinem GEFÜHL nicht. Aber er will es kontrollieren können. Nichts ist besser zu überwachen als ne Herde Schafe, in welcher sich die schwarzen Schafe selbst separieren.
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
    ... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.

  3. #63
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Denunziantenstadl oder sind wir denn in China?

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Bundestag: Pflicht für Verdachtsmeldungen ans BKA und Passwortherausgabe

    Das Parlament hat den Gesetzentwurf "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" in verschärfter Form verabschiedet.



    [...]
    Dieses Gesetz ist in der Tat eine Katastrophe. In dieser Ausgestaltung sollte es in weiten Teilen verfassungswidrig sein. Das ist übrigens nahezu Konsens in der Rechtswissenschaft.
    Erschreckend ist, dass insbesondere das Bundesjustizministerium seit langem mit einer Selbstverständlichkeit gebrochen hat. Und zwar mit der Selbstverständlichkeit, Gesetzesentwürfe nicht im Alleingang auf den Weg zu bringen, dazu entgegen der Warnungen eines kompetenten Expertenkreises. Diese Tradition hat bereits Maas gebrochen, der entgegen aller Bedenken das Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf den Weg gebracht hat. Nun ist es Lambrecht mit diesem Gesetz gegen "Hass und Hetze". Besonders krass ist, dass hier die Rechtsauffassung des Bundesrates zur Ausgestaltung der Eingriffsschwelle konsequent missachtet wurde.

    Im Einzelnen ist meiner Auffassung nach folgendes am problematischsten: die Eingriffsschwelle war nach massiver Kritik zunächst erhöht worden. Der Gesetzesentwurf sah letztlich in Anlehnung an die sog. „Online-Durchsuchung“ des § 100b StPO hohe Eingriffsvoraussetzungen vor, die anfängliche verfassungsrechtliche Bedenken wieder ausräumten. Wie im Falle des § 100b StPO bestand 1. ein Richtervorbehalt und 2. die Voraussetzung des Verdachts eines Straftat aus dem Katalog des § 100b StPO. Umfasst sind davon lediglich schwere Straftaten. Diese verfahrensrechtliche Gangart ist üblich, besteht seit langem und ist verfassungsgemäß. Denn sie stellt hohe Hürden und ermöglicht die effiziente Strafverfolgung bei Verdacht schwerer Straftaten.

    Diese hohen Hürden sind von Lambrecht und dem Rechtsausschuss schlussendlich entgegen aller Kritik beseitigt worden. Bisher war es nach dem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Prinzip der sog. „Doppeltür“ erforderlich, dass zunächst die Anforderungen an einen Eingriff nach § 100b StPO (s.o.) erfüllt sind und zugleich dieselben Anforderungen, um die Plattformbetreiber (Facebook, Web.de, HPF usw.) zur Herausgabe der betreffenden Daten nach dem Telemediengesetz zu verpflichten. Nur so wäre es möglich, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Dieses Doppeltürprinzip besteht nur nicht mehr, weil das Gesetz vorsieht, dass lediglich die Firmen, nicht aber die Gerichte diese hohen Hürden prüfen. Es ist somit Facebook und co. (ähnlich wie beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz) überlassen, diese Prüfung anzustellen. Zugleich ist die Anordnung der Herausgabe durch Behörden nicht mehr an einen Richtervorbehalt gebunden. Das ist meiner Meinung nach verheerend, weil der betroffene Nutzer nun weitgehend ungeschützt ist. Nachträglicher Rechtsschutz ist damit denklogisch unnütz, weil der Grundrechtseingriff bereits erfolgt ist.

    Entscheidend ist also, dass ein Verweis auf die Voraussetzungen zur Online-Durchsuchung keinen Eingang in das Gesetz gefunden hat. Und das, obwohl der Bundesrat dies angemahnt hatte.

    Das Gesetz wird mit hoher Wahrscheinlichkeit als verfassungswidrig kassiert werden. Das kann unter Umständen – so wie beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz – eine längere Zeit dauern, da ein Betroffener zunächst der Weg durch alle Instanzen offensteht, bevor eine Verfassungsbeschwerde statthaft ist. Möglicherweise erhebt ein Teil des Bundestages einen Normenkontrollantrag. Das wäre wünschenswert. Immerhin haben ja Grüne , AfD und Linke dagegen gestimmt.

  4. #64
    Pillefiz
    Gast

    Standard AW: Denunziantenstadl oder sind wir denn in China?

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Dieses Gesetz ist in der Tat eine Katastrophe. In dieser Ausgestaltung sollte es in weiten Teilen verfassungswidrig sein. Das ist übrigens nahezu Konsens in der Rechtswissenschaft.
    Erschreckend ist, dass insbesondere das Bundesjustizministerium seit langem mit einer Selbstverständlichkeit gebrochen hat. Und zwar mit der Selbstverständlichkeit, Gesetzesentwürfe nicht im Alleingang auf den Weg zu bringen, dazu entgegen der Warnungen eines kompetenten Expertenkreises. Diese Tradition hat bereits Maas gebrochen, der entgegen aller Bedenken das Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf den Weg gebracht hat. Nun ist es Lambrecht mit diesem Gesetz gegen "Hass und Hetze". Besonders krass ist, dass hier die Rechtsauffassung des Bundesrates zur Ausgestaltung der Eingriffsschwelle konsequent missachtet wurde.

    Im Einzelnen ist meiner Auffassung nach folgendes am problematischsten: die Eingriffsschwelle war nach massiver Kritik zunächst erhöht worden. Der Gesetzesentwurf sah letztlich in Anlehnung an die sog. „Online-Durchsuchung“ des § 100b StPO hohe Eingriffsvoraussetzungen vor, die anfängliche verfassungsrechtliche Bedenken wieder ausräumten. Wie im Falle des § 100b StPO bestand 1. ein Richtervorbehalt und 2. die Voraussetzung des Verdachts eines Straftat aus dem Katalog des § 100b StPO. Umfasst sind davon lediglich schwere Straftaten. Diese verfahrensrechtliche Gangart ist üblich, besteht seit langem und ist verfassungsgemäß. Denn sie stellt hohe Hürden und ermöglicht die effiziente Strafverfolgung bei Verdacht schwerer Straftaten.

    Diese hohen Hürden sind von Lambrecht und dem Rechtsausschuss schlussendlich entgegen aller Kritik beseitigt worden. Bisher war es nach dem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Prinzip der sog. „Doppeltür“ erforderlich, dass zunächst die Anforderungen an einen Eingriff nach § 100b StPO (s.o.) erfüllt sind und zugleich dieselben Anforderungen, um die Plattformbetreiber (Facebook, Web.de, HPF usw.) zur Herausgabe der betreffenden Daten nach dem Telemediengesetz zu verpflichten. Nur so wäre es möglich, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Dieses Doppeltürprinzip besteht nur nicht mehr, weil das Gesetz vorsieht, dass lediglich die Firmen, nicht aber die Gerichte diese hohen Hürden prüfen. Es ist somit Facebook und co. (ähnlich wie beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz) überlassen, diese Prüfung anzustellen. Zugleich ist die Anordnung der Herausgabe durch Behörden nicht mehr an einen Richtervorbehalt gebunden. Das ist meiner Meinung nach verheerend, weil der betroffene Nutzer nun weitgehend ungeschützt ist. Nachträglicher Rechtsschutz ist damit denklogisch unnütz, weil der Grundrechtseingriff bereits erfolgt ist.

    Entscheidend ist also, dass ein Verweis auf die Voraussetzungen zur Online-Durchsuchung keinen Eingang in das Gesetz gefunden hat. Und das, obwohl der Bundesrat dies angemahnt hatte.

    Das Gesetz wird mit hoher Wahrscheinlichkeit als verfassungswidrig kassiert werden. Das kann unter Umständen – so wie beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz – eine längere Zeit dauern, da ein Betroffener zunächst der Weg durch alle Instanzen offensteht, bevor eine Verfassungsbeschwerde statthaft ist. Möglicherweise erhebt ein Teil des Bundestages einen Normenkontrollantrag. Das wäre wünschenswert. Immerhin haben ja Grüne , AfD und Linke dagegen gestimmt.
    Dann kommt es mit neuem Namen wieder. Und die Masse der Idioten befürwortet das sogar, das ist eigentlich das allerschlimmste.

  5. #65
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    Standard AW: Denunziantenstadl oder sind wir denn in China?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Dampf ablassen. Genau das ist der Punkt.
    Darum für mich unverständlich wie der Staat jedes noch so kleine Ventil schließen will.
    Das ist eine gute Frage. Ich denke mal, der Punkt an bevölkerungsschädlicher und absurder Politik mit zahlreichen groben Logikbrüchen wird aktuell insofern überschritten, dass selbst das Dampf ablassen schon gefährlich für die Erhaltung des Systems werden könnte. Das ist prinzipiell eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit. Auf lange Sicht kann ein solches System nicht am Leben erhalten werden...
    Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)



  6. #66
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Denunziantenstadl oder sind wir denn in China?

    Zitat Zitat von Pillefiz Beitrag anzeigen
    Dann kommt es mit neuem Namen wieder. Und die Masse der Idioten befürwortet das sogar, das ist eigentlich das allerschlimmste.
    Glücklicherweise ist die Befürwortung eines Gesetzes durch eine Masse Idioten kein vom BVerfG zu beachtendes Beurteilungskriterium. Wird das Gesetz als verfassungswidrig verworfen, wird es vor diesem Hintergrund nicht noch einmal beschlossen. Zumindest wäre mir ein solches Vorgehen neu. Immerhin darauf kann man sich noch verlassen.

  7. #67
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Denunziantenstadl oder sind wir denn in China?

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Glücklicherweise ist die Befürwortung eines Gesetzes durch eine Masse Idioten kein vom BVerfG zu beachtendes Beurteilungskriterium. Wird das Gesetz als verfassungswidrig verworfen, wird es vor diesem Hintergrund nicht noch einmal beschlossen. Zumindest wäre mir ein solches Vorgehen neu.
    Naja, z.B. der Sonnyboy Spahn ist ja dafür bekannt, gewisse, zunächst nicht umsetzbare, Schweinereien dann eben durch die Hintertür einzuführen (Einführen durch Hintertüren mag seine Spezialität sein, ich will das Thema aber nicht vertiefen). Ich hoffe trotzdem, dass du Recht behältst und befürchte trotzdem das Schlimmste.
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  8. #68
    Mitglied Benutzerbild von Mütterchen
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    Standard AW: Denunziantenstadl oder sind wir denn in China?

    Zitat Zitat von Nationalix Beitrag anzeigen
    Die würde ich nach einem Monat Inaktivität löschen.
    Das löst doch nicht das Problem. Sieh mal, wollen wir in einem Forenklima schreiben, in dem man nur noch Fallenstellerei mutmaßt, in jeder Neuanmeldung einen Denunzianten wittert? Wie viel muss man den schreiben, um nicht gelöscht zu werden? Wer sagt dir, dass man nicht schreiben und trotzdem melden kann?
    Wir wollen doch hier frei reden. Das ist möglich, solange es ein paar klar umrissene Grenzen gibt. Keine Holocaustrelativierung, eine Mordaufrufe, etc... ich brauche das doch nicht aufzuzählen.

    Die Ausgangslage ändert sich einfach und wird eine ganz andere sein.

  9. #69
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    Standard AW: Denunziantenstadl oder sind wir denn in China?

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Dieses Gesetz ist in der Tat eine Katastrophe. In dieser Ausgestaltung sollte es in weiten Teilen verfassungswidrig sein. Das ist übrigens nahezu Konsens in der Rechtswissenschaft.
    Erschreckend ist, dass insbesondere das Bundesjustizministerium seit langem mit einer Selbstverständlichkeit gebrochen hat. Und zwar mit der Selbstverständlichkeit, Gesetzesentwürfe nicht im Alleingang auf den Weg zu bringen, dazu entgegen der Warnungen eines kompetenten Expertenkreises. Diese Tradition hat bereits Maas gebrochen, der entgegen aller Bedenken das Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf den Weg gebracht hat. Nun ist es Lambrecht mit diesem Gesetz gegen "Hass und Hetze". Besonders krass ist, dass hier die Rechtsauffassung des Bundesrates zur Ausgestaltung der Eingriffsschwelle konsequent missachtet wurde.

    Im Einzelnen ist meiner Auffassung nach folgendes am problematischsten: die Eingriffsschwelle war nach massiver Kritik zunächst erhöht worden. Der Gesetzesentwurf sah letztlich in Anlehnung an die sog. „Online-Durchsuchung“ des § 100b StPO hohe Eingriffsvoraussetzungen vor, die anfängliche verfassungsrechtliche Bedenken wieder ausräumten. Wie im Falle des § 100b StPO bestand 1. ein Richtervorbehalt und 2. die Voraussetzung des Verdachts eines Straftat aus dem Katalog des § 100b StPO. Umfasst sind davon lediglich schwere Straftaten. Diese verfahrensrechtliche Gangart ist üblich, besteht seit langem und ist verfassungsgemäß. Denn sie stellt hohe Hürden und ermöglicht die effiziente Strafverfolgung bei Verdacht schwerer Straftaten.

    Diese hohen Hürden sind von Lambrecht und dem Rechtsausschuss schlussendlich entgegen aller Kritik beseitigt worden. Bisher war es nach dem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Prinzip der sog. „Doppeltür“ erforderlich, dass zunächst die Anforderungen an einen Eingriff nach § 100b StPO (s.o.) erfüllt sind und zugleich dieselben Anforderungen, um die Plattformbetreiber (Facebook, Web.de, HPF usw.) zur Herausgabe der betreffenden Daten nach dem Telemediengesetz zu verpflichten. Nur so wäre es möglich, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Dieses Doppeltürprinzip besteht nur nicht mehr, weil das Gesetz vorsieht, dass lediglich die Firmen, nicht aber die Gerichte diese hohen Hürden prüfen. Es ist somit Facebook und co. (ähnlich wie beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz) überlassen, diese Prüfung anzustellen. Zugleich ist die Anordnung der Herausgabe durch Behörden nicht mehr an einen Richtervorbehalt gebunden. Das ist meiner Meinung nach verheerend, weil der betroffene Nutzer nun weitgehend ungeschützt ist. Nachträglicher Rechtsschutz ist damit denklogisch unnütz, weil der Grundrechtseingriff bereits erfolgt ist.

    Entscheidend ist also, dass ein Verweis auf die Voraussetzungen zur Online-Durchsuchung keinen Eingang in das Gesetz gefunden hat. Und das, obwohl der Bundesrat dies angemahnt hatte.

    Das Gesetz wird mit hoher Wahrscheinlichkeit als verfassungswidrig kassiert werden. Das kann unter Umständen – so wie beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz – eine längere Zeit dauern, da ein Betroffener zunächst der Weg durch alle Instanzen offensteht, bevor eine Verfassungsbeschwerde statthaft ist. Möglicherweise erhebt ein Teil des Bundestages einen Normenkontrollantrag. Das wäre wünschenswert. Immerhin haben ja Grüne , AfD und Linke dagegen gestimmt.
    Es handelt sich um einen Gesetzentwurf. Grüne und FDP haben sich enthalten, AfD und Linke waren dagegen. Und ob FDP und Grüne mit der AfD dagegen stimmen werden kann ich mir nicht vorstellen.
    CDU/CSU/SPD wissen das ihr Gesetzentwurf zutiefst verfassungsfeindlich ist, aber es juckt sie nicht, nicht einmal die sogenannten Verfassungsschützer werden aufmucken. Und das oberste Gericht, dort diktiert ein CDU-Heini wo es lang zu gehen hat.
    Geändert von nurmalso2.0 (26.06.2020 um 12:01 Uhr)
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  10. #70
    Mitglied Benutzerbild von DUNCAN
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    Standard AW: Denunziantenstadl oder sind wir denn in China?

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Dieses Gesetz ist in der Tat eine Katastrophe. In dieser Ausgestaltung sollte es in weiten Teilen verfassungswidrig sein. Das ist übrigens nahezu Konsens in der Rechtswissenschaft.
    Erschreckend ist, dass insbesondere das Bundesjustizministerium seit langem mit einer Selbstverständlichkeit gebrochen hat. Und zwar mit der Selbstverständlichkeit, Gesetzesentwürfe nicht im Alleingang auf den Weg zu bringen, dazu entgegen der Warnungen eines kompetenten Expertenkreises. Diese Tradition hat bereits Maas gebrochen, der entgegen aller Bedenken das Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf den Weg gebracht hat. Nun ist es Lambrecht mit diesem Gesetz gegen "Hass und Hetze". Besonders krass ist, dass hier die Rechtsauffassung des Bundesrates zur Ausgestaltung der Eingriffsschwelle konsequent missachtet wurde.

    Im Einzelnen ist meiner Auffassung nach folgendes am problematischsten: die Eingriffsschwelle war nach massiver Kritik zunächst erhöht worden. Der Gesetzesentwurf sah letztlich in Anlehnung an die sog. „Online-Durchsuchung“ des § 100b StPO hohe Eingriffsvoraussetzungen vor, die anfängliche verfassungsrechtliche Bedenken wieder ausräumten. Wie im Falle des § 100b StPO bestand 1. ein Richtervorbehalt und 2. die Voraussetzung des Verdachts eines Straftat aus dem Katalog des § 100b StPO. Umfasst sind davon lediglich schwere Straftaten. Diese verfahrensrechtliche Gangart ist üblich, besteht seit langem und ist verfassungsgemäß. Denn sie stellt hohe Hürden und ermöglicht die effiziente Strafverfolgung bei Verdacht schwerer Straftaten.

    Diese hohen Hürden sind von Lambrecht und dem Rechtsausschuss schlussendlich entgegen aller Kritik beseitigt worden. Bisher war es nach dem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Prinzip der sog. „Doppeltür“ erforderlich, dass zunächst die Anforderungen an einen Eingriff nach § 100b StPO (s.o.) erfüllt sind und zugleich dieselben Anforderungen, um die Plattformbetreiber (Facebook, Web.de, HPF usw.) zur Herausgabe der betreffenden Daten nach dem Telemediengesetz zu verpflichten. Nur so wäre es möglich, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Dieses Doppeltürprinzip besteht nur nicht mehr, weil das Gesetz vorsieht, dass lediglich die Firmen, nicht aber die Gerichte diese hohen Hürden prüfen. Es ist somit Facebook und co. (ähnlich wie beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz) überlassen, diese Prüfung anzustellen. Zugleich ist die Anordnung der Herausgabe durch Behörden nicht mehr an einen Richtervorbehalt gebunden. Das ist meiner Meinung nach verheerend, weil der betroffene Nutzer nun weitgehend ungeschützt ist. Nachträglicher Rechtsschutz ist damit denklogisch unnütz, weil der Grundrechtseingriff bereits erfolgt ist.

    Entscheidend ist also, dass ein Verweis auf die Voraussetzungen zur Online-Durchsuchung keinen Eingang in das Gesetz gefunden hat. Und das, obwohl der Bundesrat dies angemahnt hatte.

    Das Gesetz wird mit hoher Wahrscheinlichkeit als verfassungswidrig kassiert werden. Das kann unter Umständen – so wie beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz – eine längere Zeit dauern, da ein Betroffener zunächst der Weg durch alle Instanzen offensteht, bevor eine Verfassungsbeschwerde statthaft ist. Möglicherweise erhebt ein Teil des Bundestages einen Normenkontrollantrag. Das wäre wünschenswert. Immerhin haben ja Grüne , AfD und Linke dagegen gestimmt.
    Wie sagt doch ein 73jähriger Nachbar aus meiner näheren Umgebung (CDU-Wähler und Merkel-Befürworter): Wer nichts zu verbergen hat, der braucht auch keine Angst zu haben." Er ist mit seinen Ansichten nicht allein sondern hat Presse und Mainstream hinter sich. Selbstverständlich bin auch ich gleicher Meinung.
    „Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch“ Bertold Brecht, nach wie vor sehr aktuell

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