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Einmal davon abgesehen, dass ich es mehr als grenzwertig halte, wenn man einen Menschen, welcher in ein menschenverachtendes System sozusagen hineingeboren und dort sozialisiert wurden am Ende das Tages für "Verbrechen" verantwortlich macht, welche befohlen wurden frage ich mich, warum nun medial verkündet wird, dass für den beklagten SS-Mann das Jugendstrafrecht anzuwenden ist.

Ja was denn sonst - bei der Tatzeit war der Kerl 17, 18 Jahre alt und unter 18 Jahre ist das Jugendstrafrecht eh zwingend und zwischen 18 und 21 Jahre hängt es von der "Reife" des entsprechend Beklagten und diese Reife kann man einem wohl indoktrinierten Menschen schon in Zweifel ziehen bzw. absprechen.

Mit welchen Beweggründen wird also sp getan als käme dieser SS-Mann in den Genuß von Privilegien und damit minderer Strafbemessung?

Ob damit allerdings das Ziel eine Jugendstrafe erreicht - deren Ziel ja nicht die Bestrafung an sich ist (ist stelle mir den Mann in einem Jugendknasst vor ) lasse ich dann doch einmal offen...