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Thema: Jugendstrafe für SS-Mann

  1. #1
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    Standard Jugendstrafe für SS-Mann

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    Einmal davon abgesehen, dass ich es mehr als grenzwertig halte, wenn man einen Menschen, welcher in ein menschenverachtendes System sozusagen hineingeboren und dort sozialisiert wurden am Ende das Tages für "Verbrechen" verantwortlich macht, welche befohlen wurden frage ich mich, warum nun medial verkündet wird, dass für den beklagten SS-Mann das Jugendstrafrecht anzuwenden ist.

    Ja was denn sonst - bei der Tatzeit war der Kerl 17, 18 Jahre alt und unter 18 Jahre ist das Jugendstrafrecht eh zwingend und zwischen 18 und 21 Jahre hängt es von der "Reife" des entsprechend Beklagten und diese Reife kann man einem wohl indoktrinierten Menschen schon in Zweifel ziehen bzw. absprechen.

    Mit welchen Beweggründen wird also sp getan als käme dieser SS-Mann in den Genuß von Privilegien und damit minderer Strafbemessung?

    Ob damit allerdings das Ziel eine Jugendstrafe erreicht - deren Ziel ja nicht die Bestrafung an sich ist (ist stelle mir den Mann in einem Jugendknasst vor ) lasse ich dann doch einmal offen...

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von ich58
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
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    Einmal davon abgesehen, dass ich es mehr als grenzwertig halte, wenn man einen Menschen, welcher in ein menschenverachtendes System sozusagen hineingeboren und dort sozialisiert wurden am Ende das Tages für "Verbrechen" verantwortlich macht, welche befohlen wurden frage ich mich, warum nun medial verkündet wird, dass für den beklagten SS-Mann das Jugendstrafrecht anzuwenden ist.

    Ja was denn sonst - bei der Tatzeit war der Kerl 17, 18 Jahre alt und unter 18 Jahre ist das Jugendstrafrecht eh zwingend und zwischen 18 und 21 Jahre hängt es von der "Reife" des entsprechend Beklagten und diese Reife kann man einem wohl indoktrinierten Menschen schon in Zweifel ziehen bzw. absprechen.

    Mit welchen Beweggründen wird also sp getan als käme dieser SS-Mann in den Genuß von Privilegien und damit minderer Strafbemessung?

    Ob damit allerdings das Ziel eine Jugendstrafe erreicht - deren Ziel ja nicht die Bestrafung an sich ist (ist stelle mir den Mann in einem Jugendknasst vor ) lasse ich dann doch einmal offen...
    Vielleicht bringt er dann mal Ordnung in den Laden.

  3. #3
    Ens Käufens Benutzerbild von Parabellum
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Um mal aus dem News-Artikel einen Abschnitt zu zitieren :

    Der Beschuldigte habe seinen Wachdienst in dem Lager verrichtet, obwohl er den Massenmord dort klar erkannt habe und sich der Aufgabe auch hätte entziehen können, sagte der Staatsanwalt. Er aber habe "im entscheidenden Moment weggeguckt". Dies sei unakzeptabel, sobald es um einen "staatlich organisierten Massenmord" gehe. "In einer solchen Situation reicht es nicht mehr aus, wegzuschauen und auf das Ende zu warten", so Mahnke. Dann müsse die "Loyalität gegenüber Verbrechern" enden.

    Genau. Wäre er mal in das Büro des Kommandanten gestürmt hätte auf den Tisch gehauen. Courage gegen Rechts zeigen !

  4. #4
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
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    Einmal davon abgesehen, dass ich es mehr als grenzwertig halte, wenn man einen Menschen, welcher in ein menschenverachtendes System sozusagen hineingeboren und dort sozialisiert wurden am Ende das Tages für "Verbrechen" verantwortlich macht, welche befohlen wurden frage ich mich, warum nun medial verkündet wird, dass für den beklagten SS-Mann das Jugendstrafrecht anzuwenden ist.

    Ja was denn sonst - bei der Tatzeit war der Kerl 17, 18 Jahre alt und unter 18 Jahre ist das Jugendstrafrecht eh zwingend und zwischen 18 und 21 Jahre hängt es von der "Reife" des entsprechend Beklagten und diese Reife kann man einem wohl indoktrinierten Menschen schon in Zweifel ziehen bzw. absprechen.

    Mit welchen Beweggründen wird also sp getan als käme dieser SS-Mann in den Genuß von Privilegien und damit minderer Strafbemessung?

    Ob damit allerdings das Ziel eine Jugendstrafe erreicht - deren Ziel ja nicht die Bestrafung an sich ist (ist stelle mir den Mann in einem Jugendknasst vor ) lasse ich dann doch einmal offen...
    Hat das Regime schon Pläne für die SS-Leiche Günter Grass?

  5. #5
    Mitglied
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Um mal aus dem News-Artikel einen Abschnitt zu zitieren :

    [i]Der Beschuldigte habe seinen Wachdienst in dem Lager verrichtet, obwohl er den Massenmord dort klar erkannt habe und sich der Aufgabe auch hätte entziehen können, sagte der Staatsanwalt. Er aber habe "im entscheidenden Moment weggeguckt". ....
    Hmmm. In einer Diktatur? Also das wage ich mal zu bezweifeln.

  6. #6
    Nützling Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Welche Rechtsordnung wenden die eigentlich an?
    Das Jugendstrafrecht des 3.Reichs ?

    Das ist doch alles lächerlich. Man wendet im Nachhinein eine neue Rechtsordnung an. Das widerspricht in meinen Augen fundamentalen Rechtsgrundsätzen.

    Es war der Staat selbst, der hier zum Täter wurde. Der kleine Mann handelte auf Anweisung des damaligen Staats und wird nun abgeurteilt.
    Wie kann man das juristisch eigentlich begründen?

  7. #7
    Ens Käufens Benutzerbild von Parabellum
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Hmmm. In einer Diktatur? Also das wage ich mal zu bezweifeln.
    Die Staatsanwaltschaft geht davon aus das es damals im Militär genauso kuschelig war wie heutzutage bei der Bundeswehr, wo im Grunde genommen jeder Befehl hinterfragt und nicht ausgeführt werden kann.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Neu
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Um mal aus dem News-Artikel einen Abschnitt zu zitieren :

    Der Beschuldigte habe seinen Wachdienst in dem Lager verrichtet, obwohl er den Massenmord dort klar erkannt habe und sich der Aufgabe auch hätte entziehen können, sagte der Staatsanwalt. Er aber habe "im entscheidenden Moment weggeguckt". Dies sei unakzeptabel, sobald es um einen "staatlich organisierten Massenmord" gehe. "In einer solchen Situation reicht es nicht mehr aus, wegzuschauen und auf das Ende zu warten", so Mahnke. Dann müsse die "Loyalität gegenüber Verbrechern" enden.

    Genau. Wäre er mal in das Büro des Kommandanten gestürmt hätte auf den Tisch gehauen. Courage gegen Rechts zeigen !
    Der Massenmord war klar erkennbar? Für einen Grünschnabel? Und - sich der Aufgabe entziehen, wie geht das beim Militär im Ernstfall? Den Dienst verweigern, um exekutiert zu werden, damit andere nicht auf dumme Gedanken kommen?

    Gut, es muss ja jedes Jahr so ein Schau - Prozesschen geführt werden, damit die Urschuld der phoesen Deutschen nicht vergessen wird. Wenns jetzt die damals 17-jährigen sind, (die damals 30-jährigen dürften mittlerweise prozessuntauglich sein), sinds demnächst die 15-jährigen, dann die 12-und 8-jährigen, die ihre Eltern damals nicht zur Rede gestellt haben. Wie war das eigentlich mit dem Kinderstrafrecht, muss das jetzt geändert werden, die müssen doch in den Knast deswegen, oder wie?

  9. #9
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Der Massenmord war klar erkennbar? Für einen Grünschnabel? Und - sich der Aufgabe entziehen, wie geht das beim Militär im Ernstfall? Den Dienst verweigern, um exekutiert zu werden, damit andere nicht auf dumme Gedanken kommen?

    Gut, es muss ja jedes Jahr so ein Schau - Prozesschen geführt werden, damit die Urschuld der phoesen Deutschen nicht vergessen wird. Wenns jetzt die damals 17-jährigen sind, (die damals 30-jährigen dürften mittlerweise prozessuntauglich sein), sinds demnächst die 15-jährigen, dann die 12-und 8-jährigen, die ihre Eltern damals nicht zur Rede gestellt haben. Wie war das eigentlich mit dem Kinderstrafrecht, muss das jetzt geändert werden, die müssen doch in den Knast deswegen, oder wie?
    Was kommt als nächstes ? Können sie auch Babys verurteilen, die am Volksempfänger Marschmusik gehört haben ?

  10. #10
    Mitglied
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    (....)

    Welche Rechtsordnung wenden die eigentlich an?
    Die Sippenhaft-Methode und den alten Spruch: "Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen". Oder so ähnlich.

    Ich dehne deine Frage noch etwas aus: Aus welchem Grund zahlen wir heute noch Wiedergutmachungen? Wir waren doch nicht dabei, als beispielsweise vor vielen Jahrzehnten irgendwelche kaisertreuen Deutschen irgendwelche Neger durch den Busch scheuchten.

    Aber wir dürfen heute noch dafür blechen.

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