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Thema: Jugendstrafe für SS-Mann

  1. #101
    Mitglied Benutzerbild von zitronenclan
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Wobei es der Staatsanwaltschaft gut zu Gesichte stehen würde ´mal die eigene Geschichte aufzuarbeiten anstatt mit dem Finger auf Andere zu zeigen.
    Die Masse der deutschen Staatsanwälte (und natürlich Staatsanwältinnen und Staatsanwältende -wir wollen hierin dieser Sache politisch korrekt argumentieren) welche 1945 zum Ankläger wurden, waren zwischen 1933 - 1945 wohl (willige?) Helfer im NS-System indem man ja NS-Recht zu Anklage brachte.

    Wurde jemals die Jsutiz von diesen "Nazis" gesäubert und wenn nein, warum wohl nicht (warum denke ich jetzt an Krähen ).

    Wohlgemerkt - dies wäre nicht meine Ansicht - ein Staatsanwalt oder ein System, welches so argumentiert muss sich diese Frage nicht nur gefallen lassen, sondern Rede und Antwort stehen.
    Angeblich hatten die "Siegermächte" das vor. Wurde fallengelassen, weil ansonsten das ganze Justizsystem in Deutschland zusammengebrochen wäre.
    Armageddon was yesterday-today we have a serious Problem.

  2. #102
    Mitglied Benutzerbild von nurmalso2.0
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Jetzt mal so, wie es in einem Rechtsstaat üblich wäre. Hier wurden etwa 140 Leute erschossen, von Soldaten:
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    Und hat man die Schützen verurteilt?

    Nein, sie handelten ja auf BEFEHL, und derjenige, der den Befehl gibt, ist dafür verantwortlich.

    ""Zu den angeklagten Verantwortlichen gehörten unter anderem der Staatsratsvorsitzende Erich Honecker, sein Nachfolger Egon Krenz, die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates Erich Mielke, Willi Stoph, Heinz Keßler, Fritz Streletz und Hans Albrecht, der SED-Bezirkschef von Suhl sowie einige Generäle wie der Chef der Grenztruppen (1979–1990), Generaloberst Klaus-Dieter Baumgarten.""

    Und Honecker, der Hauptverantwortliche, hat man ganz einfach nach Südamerika geschickt.

    Ist schon ein kleiner Unterschied, ob man einen Befehl gibt, der 140 Leuten das Leben kostet, oder ob man selbst schiesst - je nach politischer Couleur.
    Es macht auch einen Unterschied (für diesen ***affinen "Rechtsstaat") wen man erschießt, oder beim erschießen zugeguckt hat, oder im Büro saß, oder im Wachturm stand als erschossen wurde ....
    Der 93-jährige wird verurteilt werden, weil er nicht abgehauen ist, so wie die heutigen Ankläger es 100%ig gemacht hätten, lach ...
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  3. #103
    Herr der Raben Benutzerbild von Hrafnaguð
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
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    Einmal davon abgesehen, dass ich es mehr als grenzwertig halte, wenn man einen Menschen, welcher in ein menschenverachtendes System sozusagen hineingeboren und dort sozialisiert wurden am Ende das Tages für "Verbrechen" verantwortlich macht, welche befohlen wurden frage ich mich, warum nun medial verkündet wird, dass für den beklagten SS-Mann das Jugendstrafrecht anzuwenden ist.

    Ja was denn sonst - bei der Tatzeit war der Kerl 17, 18 Jahre alt und unter 18 Jahre ist das Jugendstrafrecht eh zwingend und zwischen 18 und 21 Jahre hängt es von der "Reife" des entsprechend Beklagten und diese Reife kann man einem wohl indoktrinierten Menschen schon in Zweifel ziehen bzw. absprechen.

    Mit welchen Beweggründen wird also sp getan als käme dieser SS-Mann in den Genuß von Privilegien und damit minderer Strafbemessung?

    Ob damit allerdings das Ziel eine Jugendstrafe erreicht - deren Ziel ja nicht die Bestrafung an sich ist (ist stelle mir den Mann in einem Jugendknasst vor ) lasse ich dann doch einmal offen...

    Da ist der der King unter den Azzlacks. Die machen alles für ihn.
    Ein Held.
    "Wallah, du hast Juden geknechtet!"
    Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
    Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
    Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
    ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul

  4. #104
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von zitronenclan Beitrag anzeigen
    Angeblich hatten die "Siegermächte" das vor. Wurde fallengelassen, weil ansonsten das ganze Justizsystem in Deutschland zusammengebrochen wäre.
    Wenn man also den 93-Jährigen als Helfershelfer verurteilt, aber Diejenigen, welche die Menschen abgeurteilt und ggf. ins KZ geschickt haben aber nicht - was sagt dies dann über das Rechtssystem und der Personen in diesem System aus?

    Richten dann Täter über durch auch dieses System zu Täter gewordenen Menschen?

    Gut, mit den Täter aus den eigenen Reihen muss sich die Justiz ja nimmer beschäftigen - die sind ja schon Alle weggestorben, sonst käme man heute sehr in Erklrungsnotstand.

  5. #105
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Hast du gedient? Ich 18 Monate. Und wie gehts da zu, mit Befehl und Gehorsam? Was passiert bei Gehorsamsverweigerung? Und wer ist verantwortlich, wenns einen Befehl gibt, auf alles zu schießen, was über den Zaun klettert?

    Und wie reif bist du mit 17, und wie will ein 17-jähriger erkennen, ob da Gangster eingesperrt waren, oder Zigeuner?
    Befehl und Gehorsam habe ich ja nicht in Frage gestellt - sondern nur, dass der "Massenmord" sehr wohl erkennbar war und wohl nicht in Frage stand.

    Wer da nun die "Opfer" waren spielt eine untergeordnete Rolle - denn lt. staatlicher Doktrin waren dies ja keine Opfer, sondern Täter und dies zu glauben - und zwar in vollster Überzeugung - kann man Dir anerziehen bzw. Dich soweit indoktrinieren, dass Du an daran glaubst, dass diese Opfer notwendiig sind.

    Dazu käme - wie also wolltest Du einen Befehl in Frage stellen, welcher - lt. Staatsräson - rechtmässig ist und es Dir anerzogen wurden, dass es zum Wohl des Volkes notwendig ist diese Menschen (und beleibe nicht nur Juden), wie auch immer, vom Leben in den Tod zu befördern. Die Befehlsfrage und die Rechtmässigkeit deselben stellt sich in diesem Falle also nicht einmal.

  6. #106
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Da stellt sich die Frage ob die Leute damals überhaupt etwas anderes (ein anderes System) wollten? Auch wenn es heute keiner gewesen sein will, gehe ich mal davon aus dass die meisten mit Hurra dabei waren. Und ich mutmaße mal, dass der Schnurbart ganz ohne Manipulation noch 1945 die absolute Mehrheit bekommen hätte.
    Systemgläubig sind wir auch heute noch. Und wir wollen immer noch kein anderes System. Wir erschießen heuer - bez.w. lassen dies eben zu, unsere Bundeswehr - in Afghanistan irgendeinen "Feind", und niemand geht auf die Straße. Wir lassen es zu, dass Millionen Fremde unser Land mit Kriminalität überziehen. Die gemesserten alleine gehen in die hunderte.

    West - Fernsehen ist zwar nicht mehr verboten, (die Zensur schreitet allerdings voran), aber die permanente und allgegenwärtige Systempropaganda übt - genau wie damals - ihre meinungsbildende Wirkung aus. Da ist der eigentlich schuldige in der Propagandaabteilung zu suchen.

  7. #107
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Befehl und Gehorsam habe ich ja nicht in Frage gestellt - sondern nur, dass der "Massenmord" sehr wohl erkennbar war und wohl nicht in Frage stand.

    Wer da nun die "Opfer" waren spielt eine untergeordnete Rolle - denn lt. staatlicher Doktrin waren dies ja keine Opfer, sondern Täter und dies zu glauben - und zwar in vollster Überzeugung - kann man Dir anerziehen bzw. Dich soweit indoktrinieren, dass Du an daran glaubst, dass diese Opfer notwendiig sind.

    Dazu käme - wie also wolltest Du einen Befehl in Frage stellen, welcher - lt. Staatsräson - rechtmässig ist und es Dir anerzogen wurden, dass es zum Wohl des Volkes notwendig ist diese Menschen (und beleibe nicht nur Juden), wie auch immer, vom Leben in den Tod zu befördern. Die Befehlsfrage und die Rechtmässigkeit deselben stellt sich in diesem Falle also nicht einmal.
    Die Erkennbarkeit stelle ich in Frage. Zunächst gab es diese Lager ja, um Arbeiter zu rekrutieren. Und nichts genaues hat man im Nachbardorf gehört. Die Übersicht, die Strategie, die dahinter stand, gab es nur für einige wenige ganz oben und änderte sich mit der Zeit. Die Frage, wann man einem Befehl nicht Folge leisten darf, wird im politischen Unterricht bei der Bundeswehr behandelt. Zu meiner Zeit wären mutwillige Erschiessungen sowas, dem man nicht Folge leisten musste. Auf Wache jemanden zu erschiessen, der über den Zaun klettert, - man musste ihn zuvor auffordern, stehen zu bleiben, und ein Warnschuss - aber danach blieben noch einige Schuss zum gezielten Schiessen, und das musste durchgeführt werden. Wie das im Ernstfall aussieht, wenn der Unteroffizier oder Feldwebel mit durchgeladener Pistole hinter dir steht, und Befehl zum Schiessen gibt, - und du den Befehl nicht ausführst, oder daneben schiesst, - was du dann machen würdest, kannst du heute auch nicht genau sagen.

  8. #108
    Ens Käufens Benutzerbild von Parabellum
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Systemgläubig sind wir auch heute noch. Und wir wollen immer noch kein anderes System. Wir erschießen heuer - bez.w. lassen dies eben zu, unsere Bundeswehr - in Afghanistan irgendeinen "Feind", und niemand geht auf die Straße. Wir lassen es zu, dass Millionen Fremde unser Land mit Kriminalität überziehen. Die gemesserten alleine gehen in die hunderte.

    West - Fernsehen ist zwar nicht mehr verboten, (die Zensur schreitet allerdings voran), aber die permanente und allgegenwärtige Systempropaganda übt - genau wie damals - ihre meinungsbildende Wirkung aus. Da ist der eigentlich schuldige in der Propagandaabteilung zu suchen.
    Neuerdings hat nicht mal mehr der Staat den Haupteinfluss auf die Meinungsbildung der Bevölkerung. Das übernehmen inzwischen NGO`s und die Bevölkerung selbst. Der Rest drumherum reagiert eigentlich nur noch mit der Ausrichtung des eigenen Fähnchens.

  9. #109
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Reiner Zufall Beitrag anzeigen
    Was hatte er verbrochen?
    Warum wohl habe ich Verbrechen in "" gesetzt?

    Genauso wenig wie ich einen Grenzsoldaten der DDR, welcher ggf. auf einen "Republikflüchtling" auf Befehl geschossen hat nehme ich diesen SS-Mann in Verantwortung.

    Beide waren "Opfer" des System. Während man aber die "rechten" Täter wenigsten z.T. zur Verantwortung gezogen hat ließ man die "linken" Täter faktisch ungeschoren.

    Der im SED-Regime geltende Befehl gezielt einen Menschen abzuschießen, welcher von A nach B will ist genauso ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie die Vernichtungslager im NS-Regime. Die Täter sind aber IMMER die, welche die Macht haben solch einen Befehl zu erlassen oder eben nicht bzw. zu ändern oder nicht.

    Was wollte da ein kleiner SS-Mann oder Grenzsoldat machen - sich selber in die Reihen der Opfer einordnen?

  10. #110
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Die Erkennbarkeit stelle ich in Frage. Zunächst gab es diese Lager ja, um Arbeiter zu rekrutieren. Und nichts genaues hat man im Nachbardorf gehört. Die Übersicht, die Strategie, die dahinter stand, gab es nur für einige wenige ganz oben und änderte sich mit der Zeit. Die Frage, wann man einem Befehl nicht Folge leisten darf, wird im politischen Unterricht bei der Bundeswehr behandelt. Zu meiner Zeit wären mutwillige Erschiessungen sowas, dem man nicht Folge leisten musste. Auf Wache jemanden zu erschiessen, der über den Zaun klettert, - man musste ihn zuvor auffordern, stehen zu bleiben, und ein Warnschuss - aber danach blieben noch einige Schuss zum gezielten Schiessen, und das musste durchgeführt werden. Wie das im Ernstfall aussieht, wenn der Unteroffizier oder Feldwebel mit durchgeladener Pistole hinter dir steht, und Befehl zum Schiessen gibt, - und du den Befehl nicht ausführst, oder daneben schiesst, - was du dann machen würdest, kannst du heute auch nicht genau sagen.
    Zu 1.)
    So habe ich Dein ? gewertet.

    Zu 2.)
    Wäre ich ein selbsternannter Guter, dann würde ich Dir jetzt vehement widersprechen dass ich schießen würde - ich wäre da der ganz große Held. Da ist dies aber (wohl?) nicht bin weiß ich es nicht. Am Ende ist mir mein Leben wohl lieber als das Wohl und Wehe eines Anderen. Das "Held" seiner überlasse ich den eher Linken in diesem Lande.

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