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Thema: Jugendstrafe für SS-Mann

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von Neu
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Was kommt als nächstes ? Können sie auch Babys verurteilen, die am Volksempfänger Marschmusik gehört haben ?
    Die hatten doch damals sogar einen 95-jährigen in der Mangel:
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    Die sind sich doch für keine Schandtat zu schlecht. Haben die Gesetzchen nachträglich geändert, um auch 120-jährige drangsalieren zu können. Ein Rechtsstaat sieht anders aus.

  2. #12
    Ens Käufens Benutzerbild von Parabellum
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Der Massenmord war klar erkennbar? Für einen Grünschnabel? Und - sich der Aufgabe entziehen, wie geht das beim Militär im Ernstfall? Den Dienst verweigern, um exekutiert zu werden, damit andere nicht auf dumme Gedanken kommen?
    Für die Staatsanwaltschaft ist das halt einfach dahergeredet. Einfach nein sagen, ist doch total einfach. Der Kommandeur wird es schon verstehen. Die Wirklichkeit war nun mal etwas komplizierter und nicht juristisch simplifiziert Schwarz oder Weiß.

  3. #13
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Die hatten doch damals sogar einen 95-jährigen in der Mangel:
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    Die sind sich doch für keine Schandtat zu schlecht. Haben die Gesetzchen nachträglich geändert, um auch 120-jährige drangsalieren zu können. Ein Rechtsstaat sieht anders aus.
    Was ist mit den Frauen beim BDM und heutigen Omas gegen Rechts ? Muss man da nicht ein Exempel statuieren ?

  4. #14
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Für die Staatsanwaltschaft ist das halt einfach dahergeredet. Einfach nein sagen, ist doch total einfach. Der Kommandeur wird es schon verstehen. Die Wirklichkeit war nun mal etwas komplizierter und nicht juristisch simplifiziert Schwarz oder Weiß.
    Hätte er sich nicht damals an den Betriebsratsvorsitzenden des Lagers wenden können? Oder aber seinen Anwalt einschalten? Aus Sicht des Bunzelbürgers hätte es da eine Menge Möglichkeiten gegeben...
    Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)



  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von Neu
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Was ist mit den Frauen beim BDM und heutigen Omas gegen Rechts ? Muss man da nicht ein Exempel statuieren ?
    Nöö, nur jedes Jahr Schlagzeilen machen - die Urschuld wach halten.

    Die eigentliche Rechtsbeugung geschah 1979:
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    ""Ein juristisches Problem lag in den Verjährungsfristen. Totschlagsdelikte waren bereits 1960 verjährt, und auch Mord wäre nach 20 Jahren verjährt, hätte nicht der Bundestag nach einer hitzigen Debatte die Frist zweimal verlängert und 1979 ganz aufgehoben.""

    Demnach ist Kritik an der Bundesregierung heute zwar (noch) erlaubt, aber man kann in 20 Jahren dafür in den Knast kommen - weil Gesetzchen dann gemacht wurden, die dies im Nachhinein als strafbar erklären.

  6. #16
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Was kommt als nächstes ? Können sie auch Babys verurteilen, die am Volksempfänger Marschmusik gehört haben ?
    die am Volksempfänger Marschmusik gehört haben?

    Wenn sie dazu ähnlich dem Stechschritt gestrampelt haben würde ich sie vor den Kadi ziehen.
    Wo kämen wir hin wenn über alles die Decke des Schweigens und Versteckens gelegt würde.
    Die Vergangenheit muss -- ich wiederhole -- muss aufgearbeitet werden.
    Gruß Kiwi Jahrg. 42
    Einige kennen mich - viele können mich.

  7. #17
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von kiwi Beitrag anzeigen
    die am Volksempfänger Marschmusik gehört haben?

    Wenn sie dazu ähnlich dem Stechschritt gestrampelt haben würde ich sie vor den Kadi ziehen.
    Wo kämen wir hin wenn über alles die Decke des Schweigens und Versteckens gelegt würde.
    Die Vergangenheit muss -- ich wiederhole -- muss aufgearbeitet werden.
    Gruß Kiwi
    Das muss hart bestraft werden. Der Regime-Staatsanwalt sollte prüfen, ob hier auch Sippenhaft in Frage kommt.

  8. #18
    Ens Käufens Benutzerbild von Parabellum
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Hätte er sich nicht damals an den Betriebsratsvorsitzenden des Lagers wenden können? Oder aber seinen Anwalt einschalten? Aus Sicht des Bunzelbürgers hätte es da eine Menge Möglichkeiten gegeben...
    Unnötig. Ein Stuhlkreis mit abwägen des Für und Widers reicht vollkommen aus. Alle andere psychologischen Aspekte wie Gruppenzwang etc. dienen nur dazu den Täter zu einem Opfer zu machen und dürfen dementsprechend zusammen mit einer Erläuterung des Milgram-Experiments keine Erwähnung finden.

  9. #19
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Die Sippenhaft-Methode und den alten Spruch: "Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen". Oder so ähnlich.

    Ich dehne deine Frage noch etwas aus: Aus welchem Grund zahlen wir heute noch Wiedergutmachungen? Wir waren doch nicht dabei, als beispielsweise vor vielen Jahrzehnten irgendwelche kaisertreuen Deutschen irgendwelche Neger durch den Busch scheuchten.

    Aber wir dürfen heute noch dafür blechen.
    Ich wollte auf etwas anderes hinaus:

    Sie verurteilen die Leute wegen Beihilfe zum Mord nach §211 in der damaligen Fassung

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    obwohl das 3. Reich bekanntlich kein Rechtsstaat war und der Staat es ja gerade war, der diese Morde betrieb und befohlen hat.
    Das ist juristisch konstruiert und fragwürdig. Komischerweise verliert das Gericht zu diesem Problem kein Wort.

    Man wendet einfach den §211 an, weil man die Leute halt drankriegen will. Ich finde das juristisch fragwürdig.

  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Vielleicht werden ja in 75 Jahren heutige Bundespolizisten verurteilt, weil sie in 2015 nichts gegen die Grenzöffnung unternommen haben, sondern blöde daneben standen und es geschehen ließen. "War ja so befohlen worden", wäre dann auch keine Ausrede mehr.
    Don't ask for sunshine!

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