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Thema: Jugendstrafe für SS-Mann

  1. #421
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    Wikilügia wurde die letzten 10 Jahre konsequent ala 1984 umgeschrieben, vor 10 Jahren stand dieser Satz von Eugen Gerstenmaier noch in Wikilügia

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    Eine Rattenlinie die in eine Sackgasse führte, und die scheinbar nur Tage bestand hatte.

    Die Rattenlinie Nord bezeichnet die Fluchtroute von zahlreichen hochrangigen Nationalsozialisten nach Schleswig-Holstein in Richtung Flensburg im Jahr 1945. Sie wird allgemein von anderen Rattenlinien, die aus Europa herausführten, getrennt betrachtet.


    Rattenlinie war ein Begriff der vom US Geheimdienst geschaffen wurde, der sich nur auf deutsche, italienische und Vichy französische Überläufer beschränkte. Da man diesen Begriff so schön fand nannte man alles Rattenlinie
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  2. #422
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
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    Eine Rattenlinie die in eine Sackgasse führte, und die scheinbar nur Tage bestand hatte.




    Rattenlinie war ein Begriff der vom US Geheimdienst geschaffen wurde, der sich nur auf deutsche, italienische und Vichy französische Überläufer beschränkte. Da man diesen Begriff so schön fand nannte man alles Rattenlinie

    Und heute führt die Rattenlinie direkt ins Weiße Haus.

  3. #423
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ich muss Dich korrigieren. Es gilt
    bis zum erreichen des 14ten Lebensjahres - nicht schuldfähig, sprich, egal was man vor erreichen des 14ten Lebensjahres tut bleibt unbestraft
    Ab erreichen des 14ten Lebensjahres bis zum erreichen des 18ten Lebensjahres - man ist Jugendlich (sagt der Gesetzgeber) und daher ist auch zwingend das Jugendstrafrecht anzuwenden
    Ab erreichen des 18ten bis zum erreichen des 21ten Lebensjahres - hier KANN man dasa Jugendstrafrecht anwenden (sollte eigentlicht die Ausnahme sein), sofern man in diesem Alter noch nicht gie entsprechende Reife hat (wer wählen kann, darf, soll hat aber diese Reife - daher wie gesagt eigentlich eine absolute Ausnahme)
    Nein, das stimmt nicht. Es muss nicht zwingend das Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn es sich nicht um jugendtypsiche Verfehlungen handelt. Dieser Umstand hat vor einiger Zeit eine zaghafte Diskussion angeworfen, die, kaum hatte sie das Licht der Öffentlichkeit erblickt, auch schon wieder verschwand. Es muss sich um jugendtypische Verfehlungen handeln, damit zwingend das Jugendstrafrecht angewendet werden muss.
    Dass das Jugendstrafrecht auch in aller Regelmäßigkeit auch für junge Erwachsene angewendet wird, hat einfach damit zu tun, dass man allen diesen Erwachsenen Reifeverzögerungen zubilligt.

  4. #424
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Welche Rechtsordnung wenden die eigentlich an?
    Das Jugendstrafrecht des 3.Reichs ?

    Das ist doch alles lächerlich. Man wendet im Nachhinein eine neue Rechtsordnung an. Das widerspricht in meinen Augen fundamentalen Rechtsgrundsätzen.

    Es war der Staat selbst, der hier zum Täter wurde. Der kleine Mann handelte auf Anweisung des damaligen Staats und wird nun abgeurteilt.
    Wie kann man das juristisch eigentlich begründen?
    In den Konzentrationslagern sassen vor allem Kommunisten.
    Ein widerliches Pack, welches in der Weimarer Republik mit brutaler Härte gegen die pollitischen Gegner vorgegangen ist und dadurch erst den Wahlsieg Hitlers ermöglichte.
    Der wurde einfach als kleineres Übel angesehen damals!

    Dieses Lumpenpack hinzurichten war in den meisten Fällen einfach folgerichtig, man hat gesehen was Stalin in der Sowjetunion angerichtet hat als er an der Macht war.
    Genau so wären die Menschen, deren Tod heute betrauert wird, gegen ihre Gegner vorgegangen, hätten sich die Bolschewisten durchgesetzt.
    Natürlich gab es viele harmlose kleine Lichter, die auch ihr Leben lassen mussten in den KZs. Aber so zu tun, als hätte es dort größtenteils lammfromme Friedensengel erwischt, ist BRD - Geschichtsklitterung pur...

  5. #425
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
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    Eine Rattenlinie die in eine Sackgasse führte, und die scheinbar nur Tage bestand hatte.




    Rattenlinie war ein Begriff der vom US Geheimdienst geschaffen wurde, der sich nur auf deutsche, italienische und Vichy französische Überläufer beschränkte. Da man diesen Begriff so schön fand nannte man alles Rattenlinie
    Es ist bedauerlich das wikipedia selbst eine Rattenlinie geworden ist, was Gründer sogar bedauern. Da wird mit bezahlten Influenzern, blogger, Hartz Ivlern nur noch gefälscht und manipuliert. Einmal gut Informationen, heute toben sich Editoren aus, die selbst keine Ahnung haben

  6. #426
    Einhorn
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Man hätte den ehemaligen Wachmann (93) einfach laufen lassen sollen.

  7. #427
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Man hätte den ehemaligen Wachmann (93) einfach laufen lassen sollen.
    .. das paßt aber nicht in diese beschissene verdammte Gedankenwelt dieser Politiker …
    .. man erfindet ganz neue Feindbilder , aber die Tatsachen der Vergangenheit werden ausgeblendet ..
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  8. #428
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. das ist genau doch wie im heutigen System ..
    .. macht die AfD auf diese Katastrophe die zur Zeit in Deutschland passiert aufmerksam , sind es Rechtsextremisten und werden vernichtet …
    .. also ist dieses System genauso wie damals im 3. Reich , kein Unterschied ..
    .. selbst die Richterin im Prozess um den Halle-Mörder verbittet sich die Anschuldigen durch den Angeklagten , also alles abgekartertes Spiel .. …
    Dein Engagement ehrt dich, aber noch wurden wir nicht "vernichtet", ganz im Gegenteil. Die AfD ist innerhalb weniger Jahre zu einer führenden politischen Kraft in Deutschland geworden. Das kann man also nicht mit einem Wachmann vergleichen, der sich bei seinem Offizier wegen unmenschlicher Behandlung von Gefangenen beschweren würde. Der gute Mann hätte natürlich keine Chance. Wir hatten eine und wir haben sie genützt.
    Nutzer ausgeschieden

  9. #429
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Swesda Beitrag anzeigen
    . Der gute Mann hätte natürlich keine Chance. .
    .. man hätte ihn wegen Befehlsverweigerung erschossen ..

    .. ich suche nach Informationen , wer damals die KZ in Polen gebaut hat , finde aber keine ..
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  10. #430
    Mitglied Benutzerbild von WilliN
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    Standard AW: Jugenstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. man hätte ihn wegen Befehlsverweigerung erschossen ..

    .. ich suche nach Informationen , wer damals die KZ in Polen gebaut hat , finde aber keine ..
    Es gab 1972 in Wien zwei Auschwitz-Prozesse. Der Ertl-Dejaco-Prozess und der Wunsch-Graf-Prozess.[Links nur für registrierte Nutzer]
    Ertl und Dejaco waren Architekten. Ertl entwarf in Au. u.a. Baracken für das KL und war später an der Planung von Krematorien beteiligt. Dejaco plante und fertigte nach Vorgaben eines SS-Standartenführers eine Konstruktion, die der Verbrennung zuvor getöteter Häftlinge diente.
    Beide ("Baumeister des Massenmordes") wurden 1972 freigesprochen: Befehlsnotstand und Verjährung nach österr. Strafgesetz.


    SS-Wachmann Wunsch wurde die Teilnahme an Massenmorden und Gewaltverbrechen während seines Dienstes vorgeworfen. Genauer soll er u.a. Häftlinge in die Gaskammern getrieben haben.
    Freispruch 1972: Verjährung.
    [Links nur für registrierte Nutzer]


    In Österreich wurden Architekten der KL und Wachleute, die Menschen direkt in Gaskammern getrieben haben 27 Jahre nach Kriegsende freigesprochen. In Deutschland versucht man 75 Jahre nach Kriegsende „Weggucker“ vor Gericht zu bringen. Ich halte beides für „bedenklich“.

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