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Thema: Jugendstrafe für SS-Mann

  1. #511
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Und der US-MGH V hat sich ebenfalls im Zuge des Falles VII nicht auf Artikel 50 verlassen.

    Laut US-MGH V im Zuge des Falles VII sehr wohl. Es wird in diesem Zusammenhang auf eine Publikation namens "Das Urteil des Oberkommandos der Wehrmacht", 1. Auflage, Berlin 1960, S. 102 ff. verwiesen.

    Wo steht das denn ?

    Moment. Schauen wir uns mal den Fall VII genauer an. Wikipedia reicht da aus.

    Geiselnahmen und Geiselerschießungen

    [...]

    [url]https://de.wikipedia.org/wiki/Prozes...3%BCdosteuropa[/url


    Ich verschwende meine Zeit nicht damit Wikishitty zu kommentieren.

    Belassen wir es auf ein paar nebuloese Behauptungen von 'Parabellum' wie z.B. :

    "Und der US-MGH V hat sich ebenfalls im Zuge des Falles VII nicht auf Artikel 50 verlassen."
    Im strengsten Sinne behandeln Paragraph 46 und 50 der Haager Landkriegsordnung Feindaktionen gegen Bevoelkerung durch 'Vergeltungsmassnahmen' ( reprisal actions) und Racheakte' (acts of retaliation). Von individuellen Personen; Geiseln (hostages) per se ,steht dort woertlich nichts:
    "Keine Strafe in Geld oder anderer Art darf über eine ganze Bevölkerung wegen der Handlungen einzelner verhängt werden, für welche die Bevölkerung nicht als mitverantwortlich angesehen werden kann"

    Der Grund warum in Haag IV nichts von individuellen Geiseln steht, ist ,dass das Konzept von Geiselnahme um 1900 unvorstellbar gewesen war.
    Wie erwaehnt, DEU hatte feige Geiselnahme und -erschiessungen als einziger Kriegsteilnehmer zuerst , und umso gewaltiger, im Ersten Weltkrieg und auch noch im Zweiten Weltkrieg praktiziert. Dass es nichtsdestotrotz gegen Voelkerrecht , wie z.B. Artikel 38 der Bruesseler Deklaration von 1874 und im Geiste gegen #46 und #50 verstiess, war wohlbekannt.

    Obendrein befand sich im Soldbuch eines jeden deutschen Soldaten die 'Zehn Gebote fuer die Kriegsfuehrung des deutschen Soldaten'.
    Dort steht als erstes Gebot:" Der deutsche Soldat kaempft ritterlich". Geiseln zu erschiessen ist wahrhaftig nicht als ritterlich zu beurteilen.
    Als Gebot #7 steht dort : "Die Zivilbevoelkerung ist unverletzlich".
    Dies schliesst wohl Geiselnahme oder gar Geiselerschiessungen aus.


    https://i.postimg.cc/LXNJcNbY/zehn-gebote-des-deutschen-soldaten.png

    In der Tat, wie 'unritterlich' , wie bestialisch sich deutsches Militaer gegen wehrlose Individuen und Bevoelkerungen aufgefuehrt hatte ,darueber hatte sich das Militaergericht in Nuernberg entsetzt :

    “ The evidence in this case recites a record of killing and destruction seldom exceeded in modern history.."


    "Laut US-MGH V im Zuge des Falles VII sehr wohl."
    Es gibt keinen "US-MGH V ...Fall VII". Du beweist mit solchen Fehlern nur Dei Disinteresse und Schusslichkeit.
    Es gab in der Nachkriegszeit zusammen in DEU + JAP ~ 1,000 Militaergerichtsverfahren gegen angeklagte Kriegsverbrecher.
    Die anglo-amerikanische-franzoesische Prozessserie gegen ~ 48 angeklagte Kriegsverbrecher wurde als 'Geiselprozesse' oder 'Kriegsverbrecher Prozesse VII' benannt oder auch 'Suedost-Prozesse' .

    Das amerikanische Militaertribunal fanden in Nuernberg und der Prozess gegen FRANZ HOLSTEIN UND ZWEI ANDEREN und gegen CARL BAUER, ERNST SCHRAMECK AND HERBERT FALTEN vor dem French Permanent Military Tribunal in Dijon, FRA statt. Die britische Prozessserie lief in Venedig und Rom , dort mussten sich Generaele von Mackensen ; Maelzer and Field Marshal Kesselring fuer Geiselerschießungen verantworten.

    In der Serie der sog. 'Geiselprozesse' ( 'Kriegsverbrecher Prozesse VII') wurde speziell Fall No. 47 gegen General WILHELM LIST UND (12) ANDERE - 8.Juli 1947 - 19.Feb. 1948 in Nuernberg - bekannt. Wilhelm List : Oberkommandierender der 12.Armee in Kroatien, Jugoslawien und Griechenland , des Balkans etc. , also 'Suedosten' Europas. Bekannt weil weil missverstanden wurde dass das Militaergericht in diesem Fall angeblich Geiselerschiessungen als legitim beurteilte. Natuerlich voelliger Unsinn, doch man glaubt und spinnt weiter was man gerne glauben moechte. Wilhelm List wurde zu lebenslang Gefaengnis verurteilt, dieses Urteil wurde vom amerikanischem Militaergouverneur ratifiziert.

    'Parabellum' behauptet ganz generell dass Geiselnahme in Amerika legal gewesen sei. Keine caveats. Legal . Fertig. Stimmt das so ?
    Wie sah es mit Geiselnahme in England aus?
    Wie sah es mit Geiselnahme in DEU aus?

    Es ist interessant die jeweiligen Bestimmungen i.B. Geiselnahme und -Toetung zur Kenntnis zu nehmen weil diese in den Ueberlegungen der amerikanischen, franzoesischen und britischen Militaerrichter eine bedeutende Rolle gespielt hatten.

  2. #512
    Ens Käufens Benutzerbild von Parabellum
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Ich verschwende meine Zeit nicht damit Wikishitty zu kommentieren.
    Das solltest du aber. Ich werde darauf noch zurückommen.

    Belassen wir es auf ein paar nebuloese Behauptungen von 'Parabellum' wie z.B. :


    Im strengsten Sinne behandeln Paragraph 46 und 50 der Haager Landkriegsordnung Feindaktionen gegen Bevoelkerung durch 'Vergeltungsmassnahmen' ( reprisal actions) und Racheakte' (acts of retaliation). Von individuellen Personen; Geiseln (hostages) per se ,steht dort woertlich nichts:
    "Keine Strafe in Geld oder anderer Art darf über eine ganze Bevölkerung wegen der Handlungen einzelner verhängt werden, für welche die Bevölkerung nicht als mitverantwortlich angesehen werden kann"
    [/I]
    Der Grund warum in Haag IV nichts von individuellen Geiseln steht, ist ,dass das Konzept von Geiselnahme um 1900 unvorstellbar gewesen war.
    Wie erwaehnt, DEU hatte feige Geiselnahme und -erschiessungen als einziger Kriegsteilnehmer zuerst , und umso gewaltiger, im Ersten Weltkrieg und auch noch im Zweiten Weltkrieg praktiziert. Dass es nichtsdestotrotz gegen Voelkerrecht , wie z.B. Artikel 38 der Bruesseler Deklaration von 1874 und im Geiste gegen #46 und #50 verstiess, war wohlbekannt.

    Obendrein befand sich im Soldbuch eines jeden deutschen Soldaten die 'Zehn Gebote fuer die Kriegsfuehrung des deutschen Soldaten'.
    Dort steht als erstes Gebot:" Der deutsche Soldat kaempft ritterlich". Geiseln zu erschiessen ist wahrhaftig nicht als ritterlich zu beurteilen.
    Als Gebot #7 steht dort : "Die Zivilbevoelkerung ist unverletzlich".
    Dies schliesst wohl Geiselnahme oder gar Geiselerschiessungen aus.


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    In der Tat, wie 'unritterlich' , wie bestialisch sich deutsches Militaer gegen wehrlose Individuen und Bevoelkerungen aufgefuehrt hatte ,darueber hatte sich das Militaergericht in Nuernberg entsetzt :

    “ The evidence in this case recites a record of killing and destruction seldom exceeded in modern history.."
    Alles in unserem Fall unwichtig, muss also von meiner Seite aus nicht weiter kommentiert werden.


    Es gibt keinen "US-MGH V ...Fall VII". Du beweist mit solchen Fehlern nur Dei Disinteresse und Schusslichkeit.
    Na sicher. Es gibt sogar 12. Da hast du wohl dringenden Aufklärungsbedarf. In diesem Fall hilft mir die Landeszentrale für politische Bildung Baden Würtemberg :

    In Anschluss an den Hauptprozess fanden 1946-49 zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse vor amerikanischen Militärgerichten statt. Die amerikanische Anklagebehörde zog in diesen Verfahren 184 Personen zur Verantwortung. Angeklagt waren wichtige Funktionsträger des NS-Regimes vor allem in Verwaltung, Militär, Justiz, Industrie und SS. Die rechtliche Grundlage für die Nachfolgeprozesse bildete das Gesetz Nr. 10 des alliierten Kontrollrats vom 20.12.1945, das dem Statut des IMT nachgebildet war.

    - Ärzteprozess
    - Prozess gegen Erhard Milch
    - Juristen-Prozess
    - Prozess gegen das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt
    - Flick-Prozess
    - IG-Farben-Prozess
    - Prozess gegen Süd-Ost-Generäle
    - Prozess gegen das SS-Rasse- und Siedlungshauptamt
    - Einsatzgruppenprozess
    - Krupp-Prozess
    - Wilhelmstraßenprozess
    - OKW-Prozess


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    Bekannt weil weil missverstanden wurde dass das Militaergericht in diesem Fall angeblich Geiselerschiessungen als legitim beurteilte. Natuerlich voelliger Unsinn, doch man glaubt und spinnt weiter was man gerne glauben moechte. Wilhelm List wurde zu lebenslang Gefaengnis verurteilt, dieses Urteil wurde vom amerikanischem Militaergouverneur ratifiziert.
    Du verstehst es einfach nicht. List wurde verurteilt, weil er den Regelprozess einer Geiselnahme nicht befolgte und stark überhöhte Erschießungsquoten befahl. Er wurde NICHT wegen der Geiselnahmen an sich verurteilt. Denn eine Geiselnahme war unter besonderen Voraussetzungen bis 1949 (?) vollkommen legal !
    Somit wird auch kein Soldat, der nach einer regelkonformen Geiselnahme die Geisel erschießt, zum Mörder oder juristisch belangt . So schwer kann das doch nicht sein.

    Ich hole mir in diesem Fall nochmal Wikipedia zur Untermauerung und verweise auf die Mitteilung des amerikanische Hochkommissars John Jay McCloys, die er im Rahmen der Ablehnung des Begnadigungsersuchens von Wilhelm List lehnte am 31. Januar 1951 nach Rücksprache mit einem Beratenden Ausschuss abgab :

    „...Das Gericht hat anerkannt, dass im äußersten Fall und als letzter Ausweg das Erschießen von Geiseln eine Begleiterscheinung dieser Art von Kriegsführung waren. Die Beweisaufnahme hat jedoch ergeben, dass bei vielen Exekutionen Hunderte von Zigeunern, Juden und anderen Personen getötet wurden, die mit irgendwelchen Zwischenfällen, denen deutsche Truppen ausgesetzt waren, nicht im geringsten Zusammenhang standen, weder räumlich noch ursächlich. Überdies standen die Festnahmen und Erschießungen von Geiseln in einem willkürlichen und maßlos übersteigerten Verhältnis zu den Verstößen, durch die diese Maßnahmen hervorgerufen wurden...“

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    Wenn du also den Prozess mitverfolgt hast solltest du dir vieleicht die Urteilsbegründungen genauer durchlesen. Ich wette das du in keiner Begründung lesen wirst, das der Angeklagte auf Grund der reinen Geiselnahme wegen bestraft wird, sondern immer nur wegen der nicht rechtmäßigen Umstände.
    Sehe das als deine Hausaufgabe an.

  3. #513
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Du trottliger Maerchenonkel wuerdest dem Ansehen des Forums bestimmt einen kleinen Dienst erweisen, es nicht pausenlos mit Deinen unserioesen Kolportagen, NS-nahen Geschichtsluegen und -erfindungen voll zu kacken!
    Warum legst Du nicht die Provenienz fuer Deine hingekackten Stinkluegen dar?
    Warum gibst Du nicht praezise Angaben und wichtige Einzelheiten an?

    Auf der ganzen Welt gibt es keinen einen einzigen Hinweis auf angebliche 'amerikanische Geiselerschießung'! Nur einen Einzigen aus Deutschland !
    Nur in NS-nahen Veroeffentlichungen die sich selber korpoltieren.

    1. Germar Rudolf and Sibylle Schröder in Historical Revisionism [Links nur für registrierte Nutzer]
    2. Cf. Heinrich Wendig, Richtigstellungen zur Zeitgeschichte, issue 8, Grabert, Tübingen 1995, p. 46.;cf. also ibid., issue 2 (1991), pp. 47ff.; issue 3 (1992), pp. 39ff.; issue 10 (1997), pp. 44f
    3. CODOH [Links nur für registrierte Nutzer]
    4. angeblich Paderborner Zeitung vom 4. April 1992
    5. Die gleichen Typen pflanzten ihre Luegen dann noch in unkritische Wikipedia.


    Es duerfte nicht unwahrscheinlich sein, dass Braunies dieser Sorte auch in diesem Forum ihr toleriertes Unwesen treiben.
    Der Iwan hat Meldungen über deutsche Kriegsverbrechen nie zeitnah verbreitet, denn er war ja durch Katyn gewarnt, die Deutschen könnten ja sofort eine Untersuchung in den betreffenden Gebieten einleiten, Meldungen über Kriegsverbrechen wurden erst verbreitet wenn das betreffende Gebiet fest in sowj. Hand war. Der Kriegsverbrecher Prozess in Charkow 1943 war nur eine sowj. Reaktion auf ihr Kriegsverbrechen in Katyn. Wer sowj. Anklagen über deutsche Kriegsverbrechen anerkennt, der erkennt auch an das Stalins Sowjetunion ein Rechtsstaat war.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  4. #514
    Herzland Benutzerbild von Süßer
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Ich verschwende meine Zeit nicht damit Wikishitty zu kommentieren.

    Belassen wir es auf ein paar nebuloese Behauptungen von 'Parabellum' wie z.B. :


    Im strengsten Sinne behandeln Paragraph 46 und 50 der Haager Landkriegsordnung Feindaktionen gegen Bevoelkerung durch 'Vergeltungsmassnahmen' ( reprisal actions) und Racheakte' (acts of retaliation). Von individuellen Personen; Geiseln (hostages) per se ,steht dort woertlich nichts:
    "Keine Strafe in Geld oder anderer Art darf über eine ganze Bevölkerung wegen der Handlungen einzelner verhängt werden, für welche die Bevölkerung nicht als mitverantwortlich angesehen werden kann"
    [/I]
    Der Grund warum in Haag IV nichts von individuellen Geiseln steht, ist ,dass das Konzept von Geiselnahme um 1900 unvorstellbar gewesen war.
    Wie erwaehnt, DEU hatte feige Geiselnahme und -erschiessungen als einziger Kriegsteilnehmer zuerst , und umso gewaltiger, im Ersten Weltkrieg und auch noch im Zweiten Weltkrieg praktiziert. Dass es nichtsdestotrotz gegen Voelkerrecht , wie z.B. Artikel 38 der Bruesseler Deklaration von 1874 und im Geiste gegen #46 und #50 verstiess, war wohlbekannt.

    Obendrein befand sich im Soldbuch eines jeden deutschen Soldaten die 'Zehn Gebote fuer die Kriegsfuehrung des deutschen Soldaten'.
    Dort steht als erstes Gebot:" Der deutsche Soldat kaempft ritterlich". Geiseln zu erschiessen ist wahrhaftig nicht als ritterlich zu beurteilen.
    Als Gebot #7 steht dort : "Die Zivilbevoelkerung ist unverletzlich".
    Dies schliesst wohl Geiselnahme oder gar Geiselerschiessungen aus.


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    In der Tat, wie 'unritterlich' , wie bestialisch sich deutsches Militaer gegen wehrlose Individuen und Bevoelkerungen aufgefuehrt hatte ,darueber hatte sich das Militaergericht in Nuernberg entsetzt :

    “ The evidence in this case recites a record of killing and destruction seldom exceeded in modern history.."



    Es gibt keinen "US-MGH V ...Fall VII". Du beweist mit solchen Fehlern nur Dei Disinteresse und Schusslichkeit.
    Es gab in der Nachkriegszeit zusammen in DEU + JAP ~ 1,000 Militaergerichtsverfahren gegen angeklagte Kriegsverbrecher.
    Die anglo-amerikanische-franzoesische Prozessserie gegen ~ 48 angeklagte Kriegsverbrecher wurde als 'Geiselprozesse' oder 'Kriegsverbrecher Prozesse VII' benannt oder auch 'Suedost-Prozesse' .

    Das amerikanische Militaertribunal fanden in Nuernberg und der Prozess gegen FRANZ HOLSTEIN UND ZWEI ANDEREN und gegen CARL BAUER, ERNST SCHRAMECK AND HERBERT FALTEN vor dem French Permanent Military Tribunal in Dijon, FRA statt. Die britische Prozessserie lief in Venedig und Rom , dort mussten sich Generaele von Mackensen ; Maelzer and Field Marshal Kesselring fuer Geiselerschießungen verantworten.

    In der Serie der sog. 'Geiselprozesse' ( 'Kriegsverbrecher Prozesse VII') wurde speziell Fall No. 47 gegen General WILHELM LIST UND (12) ANDERE - 8.Juli 1947 - 19.Feb. 1948 in Nuernberg - bekannt. Wilhelm List : Oberkommandierender der 12.Armee in Kroatien, Jugoslawien und Griechenland , des Balkans etc. , also 'Suedosten' Europas. Bekannt weil weil missverstanden wurde dass das Militaergericht in diesem Fall angeblich Geiselerschiessungen als legitim beurteilte. Natuerlich voelliger Unsinn, doch man glaubt und spinnt weiter was man gerne glauben moechte. Wilhelm List wurde zu lebenslang Gefaengnis verurteilt, dieses Urteil wurde vom amerikanischem Militaergouverneur ratifiziert.

    'Parabellum' behauptet ganz generell dass Geiselnahme in Amerika legal gewesen sei. Keine caveats. Legal . Fertig. Stimmt das so ?
    Wie sah es mit Geiselnahme in England aus?
    Wie sah es mit Geiselnahme in DEU aus?

    Es ist interessant die jeweiligen Bestimmungen i.B. Geiselnahme und -Toetung zur Kenntnis zu nehmen weil diese in den Ueberlegungen der amerikanischen, franzoesischen und britischen Militaerrichter eine bedeutende Rolle gespielt hatten.
    Offensichtlich hast Du kein Gefühl uhnd auch keinerlei Vorbildung, worum es in den Verträgen ging, die Kriegsrecht versuchten zu beschreiben und zu regulieren.
    Ansonnsten würdest Du niemals mit Deinen Partisanenhymnen angehumpelt kommen.
    Du betreibst den gleichen Krieg, den auch die BLM-Recken beackern. Du machst aus Verbrechern, die man auch ohne Standgericht erschießen darf, zu Heiligen.
    Wahrscheinlich kommst Du jetzt mit dem verbogenen Argument Partisanen wären mit Geiseln nicht zu vertauschen.
    Elender Lügner!

  5. #515
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Belassen wir es auf ein paar nebuloese Behauptungen von 'Parabellum' wie z.B. :
    Es gibt keinen "US-MGH V ...Fall VII". Du beweist mit solchen Fehlern nur Dei Disinteresse und Schusslichkeit.
    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    [..]Na sicher. Es gibt sogar 12. Da hast du wohl dringenden Aufklärungsbedarf. In diesem Fall hilft mir die Landeszentrale für politische Bildung Baden Würtemberg :

    In Anschluss an den Hauptprozess fanden 1946-49 zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse vor amerikanischen Militärgerichten statt. Die amerikanische Anklagebehörde zog in diesen Verfahren 184 Personen zur Verantwortung. Angeklagt waren wichtige Funktionsträger des NS-Regimes vor allem in Verwaltung, Militär, Justiz, Industrie und SS. Die rechtliche Grundlage für die Nachfolgeprozesse bildete das Gesetz Nr. 10 des alliierten Kontrollrats vom 20.12.1945, das dem Statut des IMT nachgebildet war.

    - Ärzteprozess
    - Prozess gegen Erhard Milch
    - Juristen-Prozess
    - Prozess gegen das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt
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    - IG-Farben-Prozess
    - Prozess gegen Süd-Ost-Generäle
    - Prozess gegen das SS-Rasse- und Siedlungshauptamt
    - Einsatzgruppenprozess
    - Krupp-Prozess
    - Wilhelmstraßenprozess
    - OKW-Prozess


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    Armer Parabellum....sein Verstehensvermoegen wird so sehr von seinen Emotionen beeintraechtigt.

    Du berichtest - wie Du selber oben sehen kannst - von *Fall VII*. Siehst Du das?

    Du berichtest ebenfalls - wie Du selber oben sehen kannst - von *US-MGH V* . Siehst Du das?

    Man darf doch als Minimum in einer Diskussion korrekte Bezeichnungen erwarten um so Missverstaendnissen und ewigen Hinterfragungen vorzubeugen.

    Bezeichnungen wie *Fall VII* oder *US-MGH V* sind fuer Uneingeweihte voellig unverstaendlich und fuer Eingeweihte einfach falsch.

    In dieser Diskussion geht es - ich darf mich wiederholen - um *Fall 47* gegen Wilhelm List und Anderen im U.S. Nuernberger Militaertribunal
    CASE No. 47
    THE HOSTAGES TRIAL
    TRIAL OF WILHELM LIST AND OTHERS
    UNITED STATES MILITARY TRIBUNAL, NUREMBERG
    8TH JULY, 1947, TO 19TH FEBRUARY, 1948

    • Fall 47* gegen Wilhelm List und Anderen im U.S. Nuernberger Militaertribunal wurde im Deutschen informell auch als 'Suedost-Prozesse' bekannt, weil die Kriegsverbrechen im Suedosten Europas, als Balkanlaender wie Kroatien, Griechenland etc stattgefunden hatten.
    • Fall 47* wiederum war Bestandteil einer Serie von Kriegsverbrecherprozessen , in unserem Fall war es 'Serie #7 - Prozess gegen Süd-Ost-Generäle'. Oder im Original:
      Subsequent Nuremberg Proceedings.
    • Series #7 der 'Subsequent Nuremberg Proceedings.[/B]
      wird THE HOSTAGES TRIALS genannt.



    Subsequent Nuremberg Proceedings
    =>
    Nicht alle - von der U.N.O. sanktionierten - oben genannten Kriegsverbrecherprozesse fanden weder in Nuernberg noch vor einem amerikanischem Militaertribunal statt, sondern auch in Frankreich und Italien und vor britischen als auch franzoesischen und amerikanischen Militaertribunalen.

    Diese Tatsachen , dass die *Nuernberger Prozesse* nicht alle in *Nuernberg* stattgefunden hatten, sondern lediglich eine Klassifikation darstellten , sind gewiss etwas verwirrend, doch genaue Identifikation von dem ueber was man diskutiert, ist in solchen Diskussionen wuenschenswert.
    __________________________________
    Nun darf auch bedacht werden, dass Urteile und Strafen die von amerikanischen Militaertribunalen gefaellt werden in jedem Fall vom Militaergouverneur ratifiziert werden muessen.
    Dies bedeutet noch laengst keine zwangsweise Urteilsvollstreckung es besteht eine Berufungsmoeglichkeit und ein Gnadengesuch, beide durch den amereikanischen Praesidenten. In diesem Fall war es Truman gewesen.

    Als weiterer Punkt moege erwaehnt werden , dass Richter in einem Militaertribunal immer einen hoeheren Rang oder im schlimmsten Fall gleichen Rang einnehmen muessen als der Angeklagte. Unser dappischer Maerchenonkel 'vergisst' solcherlei spezifische Details und identifizierbaren Namensangabenin seinen schwurbeligen, nebuloesen Kolportagen und Phantasiegebilden.

    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    [...]
    Und der US-MGH V hat sich ebenfalls im Zuge des Falles VII nicht auf Artikel 50 verlassen. [...]
    In diesem Satz ist alles drunter und drueber. Also 🧺
    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Geiselerschießungen, in denen Zivilisten als Geiseln dienten, wurden von der Genfer Konvention nicht berührt. Das Genfer Abkommen verbot Vergeltungsmaßnahmen lediglich gegenüber Kriegsgefangenen. Anderweitige Regelungen gab es nicht. Sollte man wissen, bzw. du solltest das wissen. [...]
    Zum wiederholten Male Herr 'Parabellum' , tief einatmen und endlich mal drueber nachdenken:

    • Geiselnahmen sind Erpressungsmassnahmen.
    • Geiselnahmen werden V.O.R. angenommenen Aktionen unternommen
    • Geiselnahmen sind keine Vergeltungsmaßnahmen.
    • Vergeltungsmaßnahmen werden N.A.C.H. vollendeten Aktionen unternommen.


    Geiselnahme und Geiselerschiessungen sind Erfuellungen von Erpressungsdrohungen und waren und sind immer und in jedem Fall seit 1998 und spaetestens seit 1907 nicht buchstaeblich ,sondern wie im Voelkerrecht mehrmals erwaehnt , unter *civilisierten Voelkern* sinngemaess verboten. ( Bei Mohammedanern ist es gerade umgekehrt)

    Respekt vor Zivilisten passte zwischen 1870 bis 1945 nicht in deutsche 'Kriegskultur':

    Nur DEU ,von allen Kriegsparteien, hatte sich in zwei Weltkriegen diesem ethischem, von diesem sinngemaessigem Gebot und Verbot nicht beeindrucken lassen.
    In der Tat, wie bei Bernhardi nachzulesen, veraechtlich darueber kommentiert. Vielleicht zaehlte harter Bernhardi et al DEU nicht unter '*civilisierte Voelker* .

  6. #516
    Ens Käufens Benutzerbild von Parabellum
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Armer Parabellum....sein Verstehensvermoegen wird so sehr von seinen Emotionen beeintraechtigt....

    .
    .
    .
    Kurz und bündig Zusammengefasst : Thematisch kommt nicht mehr viel von dir. Die Fakten sind auf dem Tisch und es sollte bzgl. Geiselnahmen und Erschießungen derselben klar sein welche Spielregeln galten und das ein Soldat, der eine Geisel erschießt, nicht automatisch ein Mörder ist und auch nicht dementsprechend juristisch belangt werden kann. Das Thema ist damit erledigt.

  7. #517
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Wie sah die Militaerrechtslage in den einzelnen Laendern bis 1940 aus?

    Britisches Militaerrecht erkennt keine Geiseln an jedoch 'Vergeltungsmaßnahmen':

    British Manual of Military Law,

    Abs. 458:

    “Obwohl kollektive Bestrafung der Bevölkerung für Handlungen für die sie nicht als kollektiv verantwortlich angesehen werden kann, verboten ist, koennte es notwendig werden auf Grund etlicher Handlungen deren Bewohner, die nicht identifiziert werden können, auf Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Ortschaft oder Gemeinschaft zurueckzugreifen."

    British Manual of Military Law ;Abs. 452 :
    “Auf Vergeltungsmaßnahmen werden im Text der Haager Regeln kein Bezug genommen werden aber im Bericht erwähnt, der der Friedenskonferenz 1889 von jenem Komitee vorgelegt wurde, dass die Konvention zur Einhaltung der Gesetze und Verwendungen des Krieges an Land ausgearbeitet hat”.
    Und die Fussnote zu diesem Paragraph im Handbuch sagt:
    “In Bezug auf Artikel 50, der die kollektive Bestrafung verbietet, heißt es in dem Bericht, dass der Artikel “die Frage bezueglich Repressalien nicht beeintraechtigt“. (Haager Übereinkommen, 1899).

    British Manual of Military Law;Para. 454 :
    “Vergeltungen sind extreme Maßnahmen weil sie in den meisten Fällen unschuldigen Menschen Leiden zufügen. Hierein besteht jedoch ihre Kraft als Zwangsmittel und als letzte Ressource sind sie unverzichtbar. “
    Darum, wenn die Vergeltungsmaßnahme angemessen und verhältnismäßig war, , selbst wenn die Opfer völlig unschuldige Menschen gewesen wären, wäre kein Kriegsverbrechen begangen werden.

    Andererseits wenn die sogenannte Vergeltung unangemessen und übertrieben war, selbst wenn alle Opfer zum Tode oder zu einer langfristigen Haftstrafe verurteilt wurden, wurde ein Kriegsverbrechen begangen."

    British Manual of Military Law; Chapter XIV, Article 414 :
    “Kriegsgebrauch erlaubt als Vergeltungsakt die Zerstörung eines Hauses durch Verbrennen oder anderer Weise, dessen Bewohner, ohne Recht auf Anspruch des Kombattanten, auf Truppen geschossen hatten.”.




    Amerikanisches Gesetz zum Landkrieg, 1940,
    Paragraph 358, bestimmt :
    ““. . . Dörfer oder Häuser usw. können wegen feindlicher Handlungen verbrannt werden, bei denen die schuldigen Personen nicht identifiziert, vor Gericht gestellt und bestraft werden können. . . . ”

    Paragraph358(d):
    “Geiseln, die zum erklärten Zweck genommen und festgehalten werden, um gegen rechtswidrige Handlungen der feindlichen Streitkräfte oder Menschen vorzugehen, können bestraft oder getötet werden, wenn dennoch rechtswidrige Handlungen begangen werden.

    Paragraph 357
    .War crimes subject to death penalty.-All war crimes are subject to the death penalty, although a lesser penalty may be imposed. The punishment should be deterrent, and in im-posing a sentence of imprisonment it is not necessary to take into consideration the end of the war, which does not necessarily limit the imprisonment to be imposed.

    Paragraph 358.Hostages.-
    Hostages have been taken in war for the following purposes:
    • To insure proper treatment of wounded and sick when left behind in hostile localities;
    • to protect the lives of prisoners who have fallen into hands of irregular troops or whose lives have been threatened;
    • to protect lines of com-munication by placing them on engines af trains in occupied territory ;
    • and to insure compliance with requisitions, contributions, etc.
    • When a hostage is accepted he is treated as a prisoner of war.



    Deutschen Militärrecht
    Ein im Zweiten Weltkrieg veröffentlichter Kommentar zum deutschen Militärrecht sagt:


    • "Geiseln werden in einer Art sicheren Gewahrsam gehalten.
    • Sie bürgen mit ihrem Leben für das rechtmäßige Verhalten des Gegners.
    • Entsprechend den Kriegsgebräuchen muss angekündigt werden, dass Geiseln genommen werden und zu welchem Zweck.
    • Vor allem sind Geiselnahme Demjenigen zur Kenntnis zu bringen, für deren rechtmäßiges Verhalten die Geiseln eine Garantie darstellen.
    • Wenn das Ereignis eintritt, das durch die Geiselnahme verhindert werden sollte, z. Wenn der Gegner sein rechtswidriges Verhalten fortsetzt, können die Geiseln getötet werden.

    “(?)



    Das amerikanische
    BASIC FIELD MANUAL RULES OF LAND WARFARE
    (The matter contained herein supersedes BN,Vol. VII, part tw'o, January 2, 1934).

    CHAPTER 1 BASIC RULES AND PRINCIPLES


    4.Basic principles.

    Among the so-called unwritten rules or laws-of war are three interdependent basic principles that underlie all of the other rules or laws of civilized warfare, both written and unwritten, and form the general guide for conduct where no more specific rule applies, to wit :
    a, The principle of military necessity, under which, subject to the principles of humanity and chivalry, a belligerent is justified in applying any amount and any kind of force to- compel the complete submission of the enemy. with the leat possible expenditure of time, life, and money ;
    b. The principle of 'humanity', prohibiting employment of any such kind or degree of violence as is not actually necessary for the purpose of the war ;and
    c. The 'principle of chivalry' which denounces and forbids resort to dishonorable means, expedients, or conduct.




    In Anbetracht dieser der Koerperschaft des Voelkerrechts angehoerigen Gesetze , wie haben die Richter im Fall WILHELM LIST AND OTHERS in der Serie #7 der Subsequent Nuremberg Trials [Hostages] entschieden.

    Meinte unser verehrte 'Parabellum' doch, dass das Nuernberger Tribunal Paragraphen 50 bzw 46 der Genfer Konvention nicht beachtet haetten:
    Und der US-MGH V hat sich ebenfalls im Zuge des Falles VII nicht auf Artikel 50 verlassen. [...]
    'Parabellum' wird damit gemeint haben *in ihrem Urteil nicht beachtet* nicht beachtet hatten Dies ist natuerlich voelliger Quatsch doch verdient es naeherer Betrachtung.

    Weiterhin behauptet 'Parabellum' dass Geiselnahme in Amerika erlaubt gewesen sei.
    Wie wir oben nachlesen koennen stimmt die Aussage zwar im Prinzip da jedoch so viele Bedingungenm damit verbunden sind kann m,an sagen dass die Aussage nur bedingt richtig ist.

    Wie wir wissen gab es in der Serie #7 der Subsequent Nuremberg Trials mehrere Anklagefaelle und demzufolge auch mehrere Richter. Wie wir in der Urtelsvergleichung zwischen WILHELM LIST und einem anderem Fall in der Serie sehen werden, hatte nur ein Richter - naemlich der im List-Fall - Bezug auf ein Nadeloehr im Voelkerrecht genommen , alle anderen Richter hatten dem Sinn existierender Voelkerrechte gegenueber geurteilt.

    Das Nadeloehr im Voelkerrecht bestand in der Abwesenheit des Begriffs 'Geisel'|'hostage'. Der ist nirgendwo zu finden. Vielleicht weil so eine 'unchristliche, unzivilisierte' Graesslichkeit ffffuer die damaligen Gesetzgeber unvorstellbar gewesen waren?

    Nur im Fall #7 wurde dem der Kriegsverbrechen angeklagten WILHELM LIST die Moeglichkeit zugestanden ,dass Geselnahme unter strengen Bedingungen moeglich sei und Geselerschiessungen nur unter einer Reihe von noch strengeren Bedingungen. Da WILHELM LIST nachweislich keine einzige der vielen Bedingunmgen erfuellt hatte wurde er urspruenglich zu lebenslang Haft verurteilt.

  8. #518
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Kurz und bündig Zusammengefasst : Thematisch kommt nicht mehr viel von dir. Die Fakten sind auf dem Tisch und es sollte bzgl. Geiselnahmen und Erschießungen derselben klar sein welche Spielregeln galten und das ein Soldat, der eine Geisel erschießt, nicht automatisch ein Mörder ist und auch nicht dementsprechend juristisch belangt werden kann. Das Thema ist damit erledigt.
    Dein Avatar passt wunderbar zu Deiner Einstellung :


  9. #519
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Das brit. Militärreglement kannten nur feindliche Soldaten und Zivilisten als Kriegsverbrecher.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  10. #520
    Ens Käufens Benutzerbild von Parabellum
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    Standard AW: Jugendstrafe für SS-Mann

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Wie sah die Militaerrechtslage in den einzelnen Laendern bis 1940 aus?
    Irrelevant.

    Meinte unser verehrte 'Parabellum' doch, dass das Nuernberger Tribunal Paragraphen 50 bzw 46 der Genfer Konvention nicht beachtet haetten:
    Und der US-MGH V hat sich ebenfalls im Zuge des Falles VII nicht auf Artikel 50 verlassen. [...]
    'Parabellum' wird damit gemeint haben *in ihrem Urteil nicht beachtet* nicht beachtet hatten Dies ist natuerlich voelliger Quatsch doch verdient es naeherer Betrachtung.
    Hätten sie auf dem Grundsatz von Paragraph 50 geurteilt wären die Urteile gänzlich anders ausgefallen und eine Geiselnahme aus welchen Gründen auch immer für gesetzwidrig erklärt worden. Dem war aber wie du ausführen wirst nicht so.

    Weiterhin behauptet 'Parabellum' dass Geiselnahme in Amerika erlaubt gewesen sei.
    Wie wir oben nachlesen koennen stimmt die Aussage zwar im Prinzip da jedoch so viele Bedingungenm damit verbunden sind kann m,an sagen dass die Aussage nur bedingt richtig ist.
    Ich habe gesagt das Seitens des Militärtribunals eine Geiselnahme an sich nicht juristisch belangt werden kann. Und dem ist so, vollkommen gleich wieviele Bedingungen genannt werden. Es macht meine Aussage nicht unwahr.

    Wie wir wissen gab es in der Serie #7 der Subsequent Nuremberg Trials mehrere Anklagefaelle und demzufolge auch mehrere Richter. Wie wir in der Urtelsvergleichung zwischen WILHELM LIST und einem anderem Fall in der Serie sehen werden, hatte nur ein Richter - naemlich der im List-Fall - Bezug auf ein Nadeloehr im Voelkerrecht genommen , alle anderen Richter hatten dem Sinn existierender Voelkerrechte gegenueber geurteilt.

    Das Nadeloehr im Voelkerrecht bestand in der Abwesenheit des Begriffs 'Geisel'|'hostage'. Der ist nirgendwo zu finden. Vielleicht weil so eine 'unchristliche, unzivilisierte' Graesslichkeit ffffuer die damaligen Gesetzgeber unvorstellbar gewesen waren?

    Nur im Fall #7 wurde dem der Kriegsverbrechen angeklagten WILHELM LIST die Moeglichkeit zugestanden ,dass Geselnahme unter strengen Bedingungen moeglich sei und Geselerschiessungen nur unter einer Reihe von noch strengeren Bedingungen. Da WILHELM LIST nachweislich keine einzige der vielen Bedingunmgen erfuellt hatte wurde er urspruenglich zu lebenslang Haft verurteilt.
    Na also. Wir hätten uns viel Gerede sparen können. Im Fall 7 wurde faktisch ein Präferenzfall für kommende Prozesse geschaffen. Bzw. bis 1949, wo Geiselnahmen innerhalb der Genfer Konvention grundsätzlich verboten wurden (Genfer Abkommen IV).

    Bis zu diesem Zeitpunkt konnten im Kriegsfall dementsprechend unter strengen Auflagen Geiseln genommen und im äußerten Fall erschossen werden. Ohne negative Folgen für Befehlsgeber und Befehlsempfänger, bis hinunter zum ausführenden Schützen.

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