...und dies nicht in der Theorie, sondern real.
Ist schon ein paar Jahre her als wir (also drei Freunde + ich) uns von unseren Thronen im Schwarzwlad erhoben haben und mit einem dieselbefeuerten Kfz und einem Tesla Model S 100D uns auf den Weg nach Hamburg gemachthaben um dem dortigen Volke die Erleuchtung zu bringen.
Ist dabei gar nicht so einfach - der Tesla sollte, lt,. Elon Musk - sofern ich es noch richtig im Kopf habe - um die 600 Kilometer weit kommen (können) - am Gramschatzer Wald (das waren weniger als 250 Kilometer Fahrtstrecke), weil der Tesla-Rechner einen Akkustand von unter 15% anzeigt hat und wir
a) damit nie und nimmer zur nächsten Supercharger-Station gekommen wäre
b) schon über einen Verbrauch von ÜBER 400 Wh je Kilometer uns gewundert haben
Gut, Reisetempo waren - wenn kein Tempolimit vorhanden - 180 - 200 km/h die Stunde und da kommt ein e-Kfz jeglicher Coleur (wenn es überhaupt so schnell fahren kann / darf ohne dass der Akku Schaden nimmt oder in die Brüche geht) an seine Reichweitengrenze.
Aber selbst wenn man sich nur in Regionen von Tempo 120 bis 130 Km/h auf der Autobahn bewegt reduziert sich die angegebene Reichweite eines e-Kfz deutlich, sehr deutlich - denn da klettert der reale Strombedarf ´mal ganz schnell Richtung 200 Wh je Kilometer und darüber.
Bei stur Tempo 120 genehmigt sich mein Kfz um die 6 Liter = rund 10% weniger als Verbrauchsangabe nach NFZ (WLTP gab es damals nicht, dann würde sich aber dieser prozentuale Minderbrauch gegenüber der Werksangabe noch erhöhen) - bei einem e-Kfz musst Du bei stur Tempo 120, je nach Modell, mit einem "Zuschlag" von 40, 50, 60 und mehr %, gemessen am NFZ oder neuerdings WLTP-Maßstab, rechnen.
Dies wird zwar von einem Teil der e-Gemeinde energisch bestritten - denn Gegenbeweis will dir aber keiner dieser Bestreiter führen.
Der Steuersatz für einen Benziner ist schon lange 2,00 € je angefangene 100 ccm und für einen Diesel 9,50 € je angefangene 100 ccm. Dazu kommt dann der CO2-Zuschlag, welcher sich am Schadstoffausstoss orientiert. Es dürfte sich aber an der kfz-Steuer gegenüber Deinem Vorgängermodell NOCH nichts geändert haben, da die "neue" Kfz-Besteuerung doch erst in 2021 greift
Dann kann es aber heftig werden.
Bis zu einem Schadstoffausstoss von 95 g / km CO2 bleibt es bei den 2 € - danach steigt die Kfz-Steuer erst einmal um weitere 2 € je weiteres g/km CO2 bis man 115 g/km CO2 erreicht (was dann also zusätzlich 40 € zu der reinen Hubraumbesteuerung wären). Richtig teuer wird dann, wenn das Kfz über 115 g/km CO2 ausstößt - für jedes weitere Gramm werden dann 3,50 € fällig.
Gilt aber vorerst nur für Neuzulassungen.
Auffallend bei dieser Besteuerungsorgie durch das Klimapaket ist - man besteuert nur den "direkten" Schadstoffausstoss. Der indirekte Schadstoffausstoss wird nicht besteuert - in einer WorstCase-Rechnung zapft der Mitarbeiter eines Kohlekraftwerkes für sein e-Kfz den Strom direkt an diesem Kohlekraftwerk, verursacht dann auf den Kilometer (ja nach Kfz) gerechnet 200 + X g/km CO2 und bleibt komplett steuerfrei. Politlogik die man nicht verstehen muss.
Das ist doch genau der Kasus Knacktus, den ich beschrieben hatte!
Mensch, dass sich die Kfz-Steuer nach dem Hubraum richtet, weiss ich auch schon seit 50 Jahren. Mir ging es doch nur darum, dass man mir bei der Erstzulassung meines neuen Kfz bereits im April 2019 schon diese CO2-Steuer abgeknöpft hat, und jetzt im April wieder.
Voriges Kfz: 1600 ccm. Steuer p.a. 77,- Euro
Jetziges neues Kfz mit Erstzulassung im April 2019: 1600 ccm (mehr Dampf durch Turbo).
Steuer p.a. 144,- Euro
Ich weiss doch, dass ich im Vertrauen in die korrekte Arbeit der Behörden gepennt habe und mich nicht darum kümmerte.
Aber jetzt lese ich, dass diese CO2-Zusatzsteuer erst ab 2021 kommen soll und frage mich daher, was bei dem Zollamt in Baden-Türkenberg da falsch lief, oder ob es eine andere Gesetzeslage gibt.
Daher werde ich morgen mal mein Zollamt löchern.
Nochmals - der Grundsteuersatz je 100ccm sind bei einem Ottomotor-Kfz 2,00 € - bei 1 600ccm also 32 Euro.
Zu diesen 2 € je 100ccm gibt es dann noch den CO2.-Zuschlag, welcher sich wie folgt darstellt
- Kfz-Eerstzulassung bis 2011 - jeweils 2 € je Gramm über 120 g/ Km Co2
- Kfz-Erszulassung bis 2012 - 2013 - jwweils 2 € je Gramm über 110 g / km CO2
- Kfz-Erstzulassung seit 2014 - jeweils 2 € je Gramm über 95 g / km CO2
Jetzt wirst Du - zurecht - die Zahlen geben auch eine Erhöhung von 77 auf 144 € nicht her - richtig, weil Du nämlich vergißt, dass man in 2018 die Verbrauchs- und Emmssionsberechnung durch das bin dahin gültige NEFZ-Verfahren auf das neue WLTP-Verfahren geändert hat - mit der Folge, dass die Verbrauchs- und Emmissionsabgeban der Hersteller erhöht haben.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)