Und warum lassen die ihr Schmarrnphone nicht eingeschaltet zu Hause? Dann kann die "Bullerei" orten wie sie will, das Ergebnis ist immer das Selbe. Es ist zu Hause und notfalls kann der "Deliquent" immer noch behaupten ihr habt die Ortungsdaten.
Wo war ich, bzw. das Schmarrnphone, zu Hause beweist das Gegenteil. Bei anderen Verfolgungen von Kriminellen beruft ihr Euch doch auch darauf, dass der Verdächtige sich in dieser Funkzelle aufgehalten/eingeloggt hat. Und das wird vom Gericht so akzeptiert?
Und wenn er eines haben will, kauft der sich halt "Wegwerf-Handy, mit Repaid-Karte.