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Der nächste Anschlag auf das Grundgesetz!
Versammlungsgesetz
Berlin will bestimmen, für welche Inhalte man demonstrieren darf
Stand: 18.09.2020 | Lesedauer: 2 Minuten
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Von [Links nur für registrierte Nutzer] Chefkommentator
Berlins Regierung will mit einem neuen „Versammlungsfreiheitsgesetz“ gewaltverherrlichende, rassistische Demonstrationen leichter verbieten. Es handelt sich de facto um eine Sonderbestimmung gegen Rechtsextremisten. Das ist nicht ganz unproblematisch.
[Links nur für registrierte Nutzer]hat ein „Versammlungsfreiheitsgesetz“ vorgestellt, das für Demonstranten, Polizisten und Verwaltung Rechtsklarheit schaffen soll. Das Gesetz, sagen die Autoren, berücksichtige viele Entscheidungen des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts. Es führt neben vielen anderen, oft sinnvollen Anpassungen ein erleichtertes Verbot für gewaltverherrlichende, rassistische Demonstrationen ein.
Über islamistische oder linksradikale Gewalt sagt der Entwurf nichts Konkretes, auch nicht, ob das verschärfte Uniformierungsverbot auch für den Schwarzen Block gilt. Es handelt sich de facto um eine Sonderbestimmung gegen Rechtsextremisten. Eine Kundgebung kann schnell aufgelöst werden, falls sie „geeignet oder dazu bestimmt ist, Gewaltbereitschaft zu vermitteln“, „in ihrem Gesamtgepräge an die Riten und Symbole der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft anknüpft“ und dadurch „einschüchternd wirkt oder in erheblicher Weise gegen das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger und grundlegende soziale oder ethische Anschauungen verstößt“.
Der [Links nur für registrierte Nutzer] des Strafgesetzbuches dient als Grundlage. Mit Verweis auf ein Karlsruher Urteil von 2004 heißt es, die herangezogenen Sozialnormen müssten mit dem Wertgehalt des Grundgesetzes vereinbar sein.
Das Urteil von 2004 sagt aber das Gegenteil dessen, was Rot-Rot-Grün suggeriert. Es ging damals um eine NPD-Demo „Kein Steuergeld für Synagogen“, und Karlsruhe sagte: Ihr dürft das nicht verbieten, weil euch die Meinung nicht gefällt. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit dürfe nicht allgemein „unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die geäußerten Meinungsinhalte herrschenden sozialen oder ethischen Auffassungen nicht widersprechen“.
Einschüchterndes Auftreten oder rassistische Sprüche seien ein Auflösungsgrund, weil Strafrecht berührt sei. Aber ein allgemeines Mehrheitsempfinden zulässiger Anschauungen sei kein Grund. Es gebe keine „verfassungsimmanente Beschränkung der Kundgabe einer rechtsextremistischen Ideologie“.
Niemand will rechtsradikale Trommler durch Berlin ziehen sehen. Aber darum geht es in diesem Zusammenhang nicht. Es geht darum, ob Berlin juristisch bestimmen möchte, für welche Inhalte man demonstrieren darf und für welche nicht. So, wie der Gesetzesentwurf formuliert ist, könnte die Hauptstadt mit ihm in Karlsruhe scheitern. Das wäre so peinlich wie unnötig.
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Es ist schlichtweg unfassbar, was die rot-rot-grüne Koalition in Berlin im Kopf hat. Nicht nur, dass es ein armseliges Demokratieverständnis offenbart. Es ist einfach nur dumm, denn ein solches Gesetz wäre ein Paradebeispiel für ein sog. "Einzelfallgesetz". Und das ist verfassungsrechtlich unzulässig. Ohne Wenn und Aber. Dieser saudumme Entwurf wird scheitern.
Wenn Kriminelle einen Staat übernehmen.
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