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Thema: Tag der Freiheit in Berlin!

  1. #7131
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Zitat Zitat von KatII Beitrag anzeigen
    Wir in Bremen gehen dann wie Ägypter


    Wahlweise Yemen, Syrien oder Irak können herhalten.
    Jemens Flagge ist wie die Flagge des 2. Reichs, nur umgedreht.

  2. #7132
    bin hier nur spazieren Benutzerbild von KatII
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Zitat Zitat von Shahirrim Beitrag anzeigen
    Jemens Flagge ist wie die Flagge des 2. Reichs, nur umgedreht.
    Die Reichsbürgernaziwerschwörikerideologen haben doch kein Problem mit Flagge umdrehen. Und mit nationalen Identitäten andere Länder auch nicht. Dann solle sie sichdoch mit Yemeniten zusammentun.

  3. #7133
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Zitat Zitat von KatII Beitrag anzeigen
    Die Reichsbürgernaziwerschwörikerideologen haben doch kein Problem mit Flagge umdrehen. Und mit nationalen Identitäten andere Länder auch nicht. Dann solle sie sichdoch mit Yemeniten zusammentun.
    Ja, die BRD-Flagge wird ja auch umgedreht, weil das die ursprüngliche Farbkombination auf dem Hambacher Fest war. Da sollten wir doch alle uns solidarisch mit dem Jemen geben können, welcher unter den grausamen Saudis leidet.

  4. #7134
    bin hier nur spazieren Benutzerbild von KatII
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Zitat Zitat von Shahirrim Beitrag anzeigen
    Ja, die BRD-Flagge wird ja auch umgedreht, weil das die ursprüngliche Farbkombination auf dem Hambacher Fest war. Da sollten wir doch alle uns solidarisch mit dem Jemen geben können, welcher unter den grausamen Saudis leidet.
    150 Jahre Yemen an Sülfesta

  5. #7135
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Der nächste Anschlag auf das Grundgesetz!

    Versammlungsgesetz

    Berlin will bestimmen, für welche Inhalte man demonstrieren darf


    Stand: 18.09.2020 | Lesedauer: 2 Minuten
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    Von [Links nur für registrierte Nutzer] Chefkommentator


    Berlins Regierung will mit einem neuen „Versammlungsfreiheitsgesetz“ gewaltverherrlichende, rassistische Demonstrationen leichter verbieten. Es handelt sich de facto um eine Sonderbestimmung gegen Rechtsextremisten. Das ist nicht ganz unproblematisch.

    [Links nur für registrierte Nutzer]hat ein „Versammlungsfreiheitsgesetz“ vorgestellt, das für Demonstranten, Polizisten und Verwaltung Rechtsklarheit schaffen soll. Das Gesetz, sagen die Autoren, berücksichtige viele Entscheidungen des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts. Es führt neben vielen anderen, oft sinnvollen Anpassungen ein erleichtertes Verbot für gewaltverherrlichende, rassistische Demonstrationen ein.

    Über islamistische oder linksradikale Gewalt sagt der Entwurf nichts Konkretes, auch nicht, ob das verschärfte Uniformierungsverbot auch für den Schwarzen Block gilt. Es handelt sich de facto um eine Sonderbestimmung gegen Rechtsextremisten. Eine Kundgebung kann schnell aufgelöst werden, falls sie „geeignet oder dazu bestimmt ist, Gewaltbereitschaft zu vermitteln“, „in ihrem Gesamtgepräge an die Riten und Symbole der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft anknüpft“ und dadurch „einschüchternd wirkt oder in erheblicher Weise gegen das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger und grundlegende soziale oder ethische Anschauungen verstößt“.

    Der [Links nur für registrierte Nutzer] des Strafgesetzbuches dient als Grundlage. Mit Verweis auf ein Karlsruher Urteil von 2004 heißt es, die herangezogenen Sozialnormen müssten mit dem Wertgehalt des Grundgesetzes vereinbar sein.

    Das Urteil von 2004 sagt aber das Gegenteil dessen, was Rot-Rot-Grün suggeriert. Es ging damals um eine NPD-Demo „Kein Steuergeld für Synagogen“, und Karlsruhe sagte: Ihr dürft das nicht verbieten, weil euch die Meinung nicht gefällt. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit dürfe nicht allgemein „unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die geäußerten Meinungsinhalte herrschenden sozialen oder ethischen Auffassungen nicht widersprechen“.
    Einschüchterndes Auftreten oder rassistische Sprüche seien ein Auflösungsgrund, weil Strafrecht berührt sei. Aber ein allgemeines Mehrheitsempfinden zulässiger Anschauungen sei kein Grund. Es gebe keine „verfassungsimmanente Beschränkung der Kundgabe einer rechtsextremistischen Ideologie“.
    Niemand will rechtsradikale Trommler durch Berlin ziehen sehen. Aber darum geht es in diesem Zusammenhang nicht. Es geht darum, ob Berlin juristisch bestimmen möchte, für welche Inhalte man demonstrieren darf und für welche nicht. So, wie der Gesetzesentwurf formuliert ist, könnte die Hauptstadt mit ihm in Karlsruhe scheitern. Das wäre so peinlich wie unnötig.

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  6. #7136
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Der nächste Anschlag auf das Grundgesetz!




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    Es ist schlichtweg unfassbar, was die rot-rot-grüne Koalition in Berlin im Kopf hat. Nicht nur, dass es ein armseliges Demokratieverständnis offenbart. Es ist einfach nur dumm, denn ein solches Gesetz wäre ein Paradebeispiel für ein sog. "Einzelfallgesetz". Und das ist verfassungsrechtlich unzulässig. Ohne Wenn und Aber. Dieser saudumme Entwurf wird scheitern.

  7. #7137
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Der nächste Anschlag auf das Grundgesetz!




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    Das Bundesverfassungsgericht besteht zu 100% aus CDU und SPD Politiker. Bislang haben die alles von Merkel durchgewunken. Die Springerpresse ist der absolute Witz. Wie kann man den Müll überhaupt lesen ?

  8. #7138
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Wenn Kriminelle einen Staat übernehmen.

  9. #7139
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Es ist schlichtweg unfassbar, was die rot-rot-grüne Koalition in Berlin im Kopf hat. Nicht nur, dass es ein armseliges Demokratieverständnis offenbart. Es ist einfach nur dumm, denn ein solches Gesetz wäre ein Paradebeispiel für ein sog. "Einzelfallgesetz". Und das ist verfassungsrechtlich unzulässig. Ohne Wenn und Aber. Dieser saudumme Entwurf wird scheitern.
    Aber alleine dass solche Gedanken ernsthaft in Erwägung gezogen werden, zeigt wohin die Reise geht.

  10. #7140
    Mitglied Benutzerbild von ich58
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    Standard AW: Tag der Freiheit in Berlin!

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Ach so. Na dann kann ich mich ja weiter um meine Waldgeister kümmern.
    Ist auch eine Alternative, bin noch Anbeter von der schwarzen ägyptischen Katze.

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