Zitat Zitat von John Donne Beitrag anzeigen
Möglich, ja. Vor allem gilt coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.

Daß das Urteil Bestand hat, würde mich freuen, aber bei der heutigen Rechtsprechung fast schon wundern.
Der "Kompromiss" könnte wie folgt aussehen:
Die Muselfrau darf weiterhin ihr Religionssymbol (Kopftuch) tragen, und im Gegenzug darf das evangelische Krankenhaus die Kündigung zurückziehen.
So wäre beiden geholfen...