Umfrageergebnis anzeigen: Geht das Regime mit den Kinderzentrallagern (KZL) zu weit ?

Teilnehmer
49. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja

    41 83,67%
  • Nein

    6 12,24%
  • Weiß nicht

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Thema: Regime schafft Kinderzentrallager für Coronakinder

  1. #91
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Regime schafft Kinderzentrallager für Coronakinder

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Eben. Es kann mit Kindeswohl ja kaum gemeint sein, ein dreijähriges Kind den Eltern wegzunehmen und einzusperren
    Es wird untergebracht. Nicht eingesperrt.
    Und in der entsprechenden Einrichtung pädagogisch und psychologisch betreut. Ich kann es noch 1000mal schreiben.
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  2. #92
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Regime schafft Kinderzentrallager für Coronakinder

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Es wird untergebracht. Nicht eingesperrt.
    Und in der entsprechenden Einrichtung pädagogisch und psychologisch betreut. Ich kann es noch 1000mal schreiben.
    Doch es wird eingesperrt. Warum verbreitest Du Lügen ?
    „Sollten Sie die Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nachkommen oder ist aufgrund Ihres bisherigen Verhaltens anzunehmen, dass Sie der Anordnung nicht ausreichend Folge leisten, ist eine abgeschlossene Absonderung aufgrund des Bevölkerungsschutzes in einer geeigneten geschlossen Einrichtung erforderlich.“

  3. #93
    GESPERRT
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    Standard AW: Regime schafft Kinderzentrallager für Coronakinder

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Es geht nicht um Grippe. Es geht um Covid19.
    Gerade bei Kindern ist der Verlauf zu 99% leicht bis unbemerkt. Es macht also wenig Sinn, die Kinder "zu ihrem eigenen Schutz" in externe Quarantäne zu stecken, das ist entweder mal wieder blinder, hirnloser Aktionismus, oder es ist ein Testballon, wie viel Widerstand sich regt, wenn man Menschen "einfach so" ihre Kinder entzieht.

  4. #94
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Regime schafft Kinderzentrallager für Coronakinder

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Quatsch, wo ist denn Kindeswohlgefährdung, wenn die Eltern ganz normal mit dem grippekranken Kind leben ? Nach 1 Woche hat es die Grippe auskuriert, wie es schon Millionen anderer Kinder zuvor gemacht haben. Wegen der Grippe muss kein 3jähriges Kind in Isolationshaft. Das Regime ist hier auf einem gefährlichen Faschistentrip.
    Du fantasierst Dir da was zusammen. Keiner will Kinder von ihren Eltern isolieren!

    Das gilt nicht fuer Faelle wo die Eltern der Kinder radikale Massnahmenkritiker sind
    die durch ihr Verhalten das Kindeswohl und das Gemeinwohl gefaehrden indem sie
    wg. ihrer Ignoranz oder Dummheit den verhaengten behoerdlichen Massnahmen
    widersetzen.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  5. #95
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Regime schafft Kinderzentrallager für Coronakinder

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Du fantasierst Dir da was zusammen. Keiner will Kinder von ihren Eltern isolieren!

    Das gilt nicht fuer Faelle wo die Eltern der Kinder radikale Massnahmenkritiker sind
    die durch ihr Verhalten das Kindeswohl und das Gemeinwohl gefaehrden indem sie
    wg. ihrer Ignoranz oder Dummheit den verhaengten behoerdlichen Massnahmen
    widersetzen.
    Schwachsinn.
    „Sollten Sie die Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nachkommen oder ist aufgrund Ihres bisherigen Verhaltens anzunehmen, dass Sie der Anordnung nicht ausreichend Folge leisten, ist eine abgeschlossene Absonderung aufgrund des Bevölkerungsschutzes in einer geeigneten geschlossen Einrichtung erforderlich.“

  6. #96
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Regime schafft Kinderzentrallager für Coronakinder

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Gerade bei Kindern ist der Verlauf zu 99% leicht bis unbemerkt. Es macht also wenig Sinn, die Kinder "zu ihrem eigenen Schutz" in externe Quarantäne zu stecken, das ist entweder mal wieder blinder, hirnloser Aktionismus, oder es ist ein Testballon, wie viel Widerstand sich regt, wenn man Menschen "einfach so" ihre Kinder entzieht.
    Betrachtet man die Altersgruppen auf [Links nur für registrierte Nutzer], so kann man feststellen, dass die Sterbefälle zum Hochpunkt der "Corona-Pandemie" bei den 0-14-jährigen exakt im Durchschnitt lagen und nur bei den über 45-jährigen über dem Durchschnitt der Vorjahre. Anzumerken ist, dass Euromomo die große Gruppe der 15-44-jähigen zusammenfasst, was die Statistik verzerrt und somit fälschlicherweise suggeriert wird, dass bereits bei sehr jungen Menschen eine leichte Übersterblichkeit vorhanden wäre.

    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

  7. #97
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Regime schafft Kinderzentrallager für Coronakinder

    Zitat Zitat von Krabat Beitrag anzeigen
    Hetzer.
    Sind ja nicht nur die, auch UNICEF oder Ärzte ohne Grenzen halte ich für sowas. Wobei Ärzte ohne Grenzen eher CIA-Spionageeinrichtungen sind.

    Den gehen die Kinder aus.

  8. #98
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Regime schafft Kinderzentrallager für Coronakinder

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Gerade bei Kindern ist der Verlauf zu 99% leicht bis unbemerkt. Es macht also wenig Sinn, die Kinder "zu ihrem eigenen Schutz" in externe Quarantäne zu stecken, das ist entweder mal wieder blinder, hirnloser Aktionismus, oder es ist ein Testballon, wie viel Widerstand sich regt, wenn man Menschen "einfach so" ihre Kinder entzieht.
    Es mag sein, daß Kinderpsychologen diese Situation nutzen werden um in vertraulichen Gesprächen den politischen Hintergrund ihrer Eltern rauszukitzeln.
    Das wäre theoretisch denkbar. So könnte man in der Masse die politischen Aktivitäten und Äusserungen der Eltern erfassen. Solche Anhörungen in kindgerechter Atmosphäre sind nicht unüblich.
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  9. #99
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Regime schafft Kinderzentrallager für Coronakinder

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Schwachsinn.
    „Sollten Sie die Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nachkommen oder ist aufgrund Ihres bisherigen Verhaltens anzunehmen, dass Sie der Anordnung nicht ausreichend Folge leisten, ist eine abgeschlossene Absonderung aufgrund des Bevölkerungsschutzes in einer geeigneten geschlossen Einrichtung erforderlich.“
    Die Belehrung bezieht sich auf die Rechtsfolgen angeordneter Absonderung nach § 30 Infektionschutzgesetzes:

    Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Auszug)

    5. Abschnitt - Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

    § 24 Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung
    § 25 Ermittlungen
    § 26 Teilnahme des behandelnden Arztes
    § 27 Gegenseitige Unterrichtung
    § 28 Schutzmaßnahmen
    § 29 Beobachtung
    § 30 Absonderung
    § 31 Berufliches Tätigkeitsverbot
    § 32 Erlass von Rechtsverordnungen

    [Links nur für registrierte Nutzer] (PDF Ansicht)
    Zur Verdeutlichung hier der Volltext des § 30 IfSG:

    § 30 IfSG Absonderung

    (1) Die zuständige Behörde hat anzuordnen, dass Personen, die an Lungenpest oder an von Mensch zu
    Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber erkrankt oder dessen verdächtig sind, unverzüglich in einem
    Krankenhaus oder einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung abgesondert werden. Bei sonstigen
    Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern kann angeordnet
    werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden, bei
    Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen, befolgen können oder befolgen
    würden und dadurch ihre Umgebung gefährden.


    (2) Kommt der Betroffene den seine Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nach oder ist nach seinem
    bisherigen Verhalten anzunehmen, dass er solchen Anordnungen nicht ausreichend Folge leisten wird, so ist er
    zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil
    eines Krankenhauses abzusondern. Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können auch in einer anderen
    geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abgesondert werden. Das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel
    2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Buch 7 des Gesetzes über das Verfahren in
    Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt entsprechend.


    (3) Der Abgesonderte hat die Anordnungen des Krankenhauses oder der sonstigen Absonderungseinrichtung
    zu befolgen und die Maßnahmen zu dulden, die der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs der
    Einrichtung oder der Sicherung des Unterbringungszwecks dienen.
    Insbesondere dürfen ihm Gegenstände,
    die unmittelbar oder mittelbar einem Entweichen dienen können, abgenommen und bis zu seiner Entlassung
    anderweitig verwahrt werden. Für ihn eingehende oder von ihm ausgehende Pakete und schriftliche
    Mitteilungen können in seinem Beisein geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zur Sicherung des
    Unterbringungszwecks erforderlich ist. Die bei der Absonderung erhobenen personenbezogenen Daten sowie
    die über Pakete und schriftliche Mitteilungen gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für Zwecke dieses Gesetzes
    verarbeitet werden. Postsendungen von Gerichten, Behörden, gesetzlichen Vertretern, Rechtsanwälten, Notaren
    oder Seelsorgern dürfen weder geöffnet noch zurückgehalten werden; Postsendungen an solche Stellen oder
    Personen dürfen nur geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zum Zwecke der Entseuchung notwendig
    ist. Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz), der Freiheit der
    Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) und das Grundrecht des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10
    Grundgesetz) werden insoweit eingeschränkt.

    (4) Der behandelnde Arzt und die zur Pflege bestimmten Personen haben freien Zutritt zu abgesonderten
    Personen. Dem Seelsorger oder Urkundspersonen muss, anderen Personen kann der behandelnde Arzt den
    Zutritt unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensmaßregeln gestatten.
    Die Rechtslage ist somit unzweifelhaft klar und der Strang kann geschlossen werden!
    Geändert von ABAS (09.08.2020 um 14:35 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  10. #100
    GESPERRT
    Registriert seit
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    Standard AW: Regime schafft Kinderzentrallager für Coronakinder

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Gerade bei Kindern ist der Verlauf zu 99% leicht bis unbemerkt. Es macht also wenig Sinn, die Kinder "zu ihrem eigenen Schutz" in externe Quarantäne zu stecken, das ist entweder mal wieder blinder, hirnloser Aktionismus, oder es ist ein Testballon, wie viel Widerstand sich regt, wenn man Menschen "einfach so" ihre Kinder entzieht.


    Als Jugendrichterin Kirsten Heisig so etwas mal andachte und forderte, Kinder aus kriminellenm Umfeld herauszulösen, lebte sie nicht mehr lange!

    Prompt gab es ja aktuell auch Bombendrohungen gegen Gesundheitsämter.....

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