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Thema: Maingau - die e-Gemeinde tobt

  1. #301
    Mitglied Benutzerbild von Olliver
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    Standard AW: Maingau - die e-Gemeinde tobt

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Das ist nicht kostenlos, sondern wird bei der Gehaltsfindung eingepreist.
    Vielleicht eine win-win-win-Situation?
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  2. #302
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Maingau - die e-Gemeinde tobt

    Zitat Zitat von Olliver Beitrag anzeigen
    Vielleicht eine win-win-win-Situation?
    Ein Mitarbeiter, der an "Schuco" lädt, ist kein WIn, außer er ist Hofkehrer.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  3. #303
    Mitglied Benutzerbild von Olliver
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    Standard AW: Maingau - die e-Gemeinde tobt

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    Ein Mitarbeiter, der an "Schuco" lädt, ist kein WIn, außer er ist Hofkehrer.
    Hofkehrer fahren selten E-Autos,

    aber du siehst, Schukosteckdose Marke FeldWald&Wiese genügt.
    Und GRATIS.
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  4. #304
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Maingau - die e-Gemeinde tobt

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Das ist nicht kostenlos, sondern wird bei der Gehaltsfindung eingepreist.
    Muhahaha! Grün! Facebook, Youtube, etc, sind die Mittel der Wahl, wenn Minderbegabte ihre Werbebotschaften untereinander austauschen. Ich halte mich da eher an die Technikseite der FAZ oder Fachmagazine. Die gibt es auch nicht kostenlos, aber meinem Festgeldkonto tut es nicht sehr weh. Ausserdem gibt es auch die Möglichkeiten in der Stadtbibliothek diese Fachmagazine bei Bedarf einzusehen. Kostet mich zusätzlich 15 € / Jahr. Ist natürlich doof, wenn man aus Spargründen in der Pampa wohnt.

    Zitat Zitat von Olliver Beitrag anzeigen
    Hofkehrer fahren selten E-Autos, aber du siehst, Schukosteckdose Marke FeldWald&Wiese genügt. Und GRATIS.
    Dafür muss der auch arbeiten. Blöd. Bei mir reichen 5 Minuten am Tankschlauch für kleines Geld und über 1.000 km Reichweite (im E-Schnarchtempo oder als Buslutscher) sind gebongt. Für Bequemlichkeit zahle ich gern.

  5. #305
    Mitglied Benutzerbild von Olliver
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    Standard AW: Maingau - die e-Gemeinde tobt

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    .... Bei mir reichen 5 Minuten am Tankschlauch für kleines Geld und über 1.000 km Reichweite ....
    Gleiche Zeit,
    Stecker rein,
    Feierabend, stecker raus, 1min,
    fertig.


    Dafür GRATIS,
    und mehr Fahrspaß.

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  6. #306
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Maingau - die e-Gemeinde tobt

    Zitat Zitat von Olliver Beitrag anzeigen
    Vielleicht eine win-win-win-Situation?
    Wenn Schwachsinnige mit Schwachsinnigen werben....irgendwo im Keller arbeitet so eine arme Gestalt, der Strom klauen muss...oder dem sein Arbeitgeber aufgrund seiner Behinderung nur einen Hungerlohn gibt.
    Was könnte der Arme sparen, wenn er mit dem Bus zur Arbeit fahren würde. Ein echter Olliver...

  7. #307
    Mitglied Benutzerbild von Olliver
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    Standard AW: Maingau - die e-Gemeinde tobt

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Wenn Schwachsinnige mit Schwachsinnigen werben....irgendwo im Keller arbeitet so eine arme Gestalt, der Strom klauen muss...oder dem sein Arbeitgeber aufgrund seiner Behinderung nur einen Hungerlohn gibt.
    Was könnte der Arme sparen, wenn er mit dem Bus zur Arbeit fahren würde. Ein echter Olliver...
    E-Autofahrer arbeiten nicht im Keller,
    wenn du dich mit ihnen unterhalten könntest,
    würdest du erfahren,
    dass sie meist in Richtung Führungsetage arbeiten.
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  8. #308
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    Standard AW: Maingau - die e-Gemeinde tobt

    Zitat Zitat von Olliver Beitrag anzeigen
    Gleiche Zeit,
    Stecker rein,
    Feierabend, stecker raus, 1min,
    fertig.


    Dafür GRATIS,
    und mehr Fahrspaß.

    Gelogen. Als Buslutscher oder hinter dem Lastwagenauspuff im Windschatten unterwegs.

    Zitat Zitat von Olliver Beitrag anzeigen
    bla, bla, bla.

    Frank Dehnert auf fb:

    Ich lade damit jeden 2.ten Tag an Schuco in der Arbeit und bekomme so kostenlos Strom. Hab ja jeden Tag 9 Stunden Zeit. Das reicht mir locker und seit 4.500 km


    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Auch gelogen. Muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Heute mal wieder: Lügen-Olliver!

  9. #309
    Mitglied Benutzerbild von Olliver
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    Standard AW: Maingau - die e-Gemeinde tobt

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    .... Muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. .....

    Ungefähr 107.000 Ergebnisse (0,54 Sekunden)

    Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei - ebenso wie der geldwerte Vorteil bei der Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung.



    [Links nur für registrierte Nutzer] › betriebsfuehrung › elektroaut...
    ... oder ein S-Pedelec kostenlos beim Arbeitgeber auflädt, muss das nicht versteuern. ... Benzin-Fahrzeuge – wird das Aufladen von Elektro-Autos oder S-Pedelecs an ... betriebseigenen Ladestationen in der Regel nicht als geldwerter Vorteil ...

    Elektroauto: Der Strom vom Chef ist steuerfrei
    [Links nur für registrierte Nutzer] › Finanzen › Steuern & Recht
    23.01.2017 — Wer beim Arbeitgeber Strom zapfen darf, muss diesen Vorteil zum Beispiel nicht versteuern. ... Fahrer von Elektroautos ab diesem Jahr noch mehr Steuervorteile. ... ihr Auto an einer fest installierten Einrichtung im Betrieb aufladen. ... auf den geldwerten Vorteil angewandt werden, wenn der Mitarbeiter die ...

    E-Auto auf der Arbeit laden & geldwerten Vorteil nutzen ...
    efahrer.chip.de › laden-des-e-autos-beim-arbeitgeber
    Auch dann müssen Sie zwar einen geldwerten Vorteil versteuern, wenn Sie ... Bruttolistenpreis von 36000 Euro für einen Elektro-Firmenwagen müssen Sie ... eine Seltenheit, dass Sie Ihr E-Fahrzeug beim Arbeitgeber kostenlos laden können.

    Finanzielle Vorteile beim Laden - Steuern, Sonstige ...
    vision-mobility.de › news › finanzielle-vorteile-beim-la...
    02.04.2019 — Hier muss man unterscheiden zwischen Elektroautos, die als Betriebsfahrzeuge dienen und die ... Auch das Laden von Arbeitnehmer-Pedelecs beim Arbeitgeber ist steuerfrei und wird nicht mehr als geldwerter Vorteil eingestuft. ... Jetzt 2 Ausgaben von VISION mobility im Probe-Abo kostenlos erhalten ».

    Laden von Elektroautos - Steuerfrei! | energielösung
    [Links nur für registrierte Nutzer] › magazin › steuerfreies-laden-...
    24.04.2018 — Laden von E-Autos: Seit 2017 ist es möglich, Elektroautos beim ... +49 941 2017700 Kostenloser Versand Expertenberatung, auch nach dem Kauf Kauf ... Das Finanzamt betrachtet diese Art der Vergütung im Prinzip als geldwerten Vorteil, ... Der Arbeitgeber muss sie zudem unentgeltlich beziehungsweise ...

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    [Links nur für registrierte Nutzer] › blog › dienstwagen-wallbox
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    20.04.2020 — Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- bzw. ...

    Wallbox vom Arbeitgeber: Zu Hause laden, Steuern sparen ...
    [Links nur für registrierte Nutzer] › Recht/Steuer › Ratgeber
    22.08.2018 — ... eine Wallbox. Bekommt er die vom Arbeitgeber wird das vom Staat gefördert. ... Der Staat fördert dies durch verschiedene steuerliche Begünstigungen. Dafür gibt es drei ...



    qed.


    Zu doof zu googln,

    aber prollen geht immer.
    Loser.
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  10. #310
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Maingau - die e-Gemeinde tobt

    Zitat Zitat von Olliver Beitrag anzeigen
    bla, bla, bla.

    Frank Dehnert auf fb:

    Ich lade damit jeden 2.ten Tag an Schuco in der Arbeit und bekomme so kostenlos Strom. Hab ja jeden Tag 9 Stunden Zeit. Das reicht mir locker und seit 4.500 km


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    Privates Laden muss versteuert werden.

    Hier der Link dazu, welcher auch funktioniert: [Links nur für registrierte Nutzer].

    Steuerfreie Überlassung von Ladevorrichtungen

    Nach dem Einkommensteuergesetz fällt beim Arbeitnehmer zudem kein geldwerter Vorteil an, wenn der Arbeitgeber ihm vorübergehend eine betriebliche Ladevorrichtung zur privaten Nutzung überlässt. Befreit ist aber nur der Nutzungsvorteil, nicht jedoch der bezogene Ladestrom. Sofern der Arbeitnehmer an der überlassenen Ladevorrichtung sein privates Elektrofahrzeug auflädt, führt eine Erstattung der Stromkosten durch den Arbeitgeber daher zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.
    Q.e.d

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