Die zahlen stattdessen Stromsteuer:
Zur stromsteuerlichen Entlastung von Ladestrom gibt es seit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuerrechts vom 27.8.201722 eine explizite Regelung: Die Steuerentlastungen nach§§ 9b (für Unternehmen des produzierenden Gewerbes) sowie nach§ 10 StromStG (der sogenannte „Spitzenausgleich“) werden nicht für Strom gewährt, der für die betriebliche Elektromobilität verwendet wird (§ 9b Abs. 1 S. 4 StromStG; § 10 Abs. 1 S. 6 StromStG). Soweit Strommengen, die für die Elektromobilität verwendet wurden, nicht ermittelt werden können, weil Mess- oder Zähleinrichtungen fehlen,ist im Stromsteuerrecht – anders als im EEG – eine sachgerechte, von einem Dritten nachvollziehbare Schätzung zulässig (§§ 17b Abs. 4a,19 Abs. 4 StromStV). Für Unternehmen bleibt bei Speisung der Ladesäulen aus dem öffentlichen Netz daher nur die Weitergabe der Stromsteuer an die Nutzer der Ladesäulen,da die Entlastung nach dem StromStG ausdrücklich nicht vorgesehen ist.
E-Fahrzeuge, die nicht unter die stromsteuerrechtliche Definition von Elektromobilität (siehe oben unter V. 1.) fallen (vgl. § 1c Abs. 2StromStV), sind allerdings weiterhin begünstigungsfähig. Dies hat zur Folge, dass Strom für elektrisch betriebene Fahrzeuge, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind und die ausschließlich auf einem Betriebsgelände eingesetzt werden, wie beispielsweise Gabelstapler und Hubkarren, sowie Strom für elektrisch betriebene Fahrräder, die ausschließlich auf einem Betriebsgelände eingesetzt werden, im Rahmen der Steuerentlastungsanträge nach den §§ 9b, 10 StromStG abzugsfähig bleiben.
Im Übrigen bleibt eine Steuerbefreiung nach § 9 StromStG,23 etwa für Strom aus Anlagen, der mit erneuerbaren Energieträgern erzeugt wird, sowohl für unternehmenseigene als auch für E-Fahrzeuge Dritter möglich, oder auch in weiteren Eigenverbrauchsfällen bei Eigenerzeugung. Dies betrifft aber nicht den typischen Fall, dass der Ladestrom vom Unternehmen aus dem öffentlichen Netz bezogen wird.
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Dr. Jordan Peterson zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens
Erstens das. Malabgesehen davon daß das flächendeckend und sicher nur mit Flüssigas aus H2 funkioniert.
Zweitens hätte man damit den ganzen e-hype von Anbeginn in die Tonne getreten.
Rauszufinden wer damit das ganz große Abzockrad dreht wäre Aufgabe einer investigativen Presse.
Wenn wir eine solche denn hätten.
Das E-Auto haben wir im wesentlichen den Chinesen zu verdanken, die forcieren das E-Auto im Heimatmarkt, der dummerweise der größte Automarkt der Welt ist. Dazu noch Tesla und die EU Flottenverbräuche, wobei sich die EU Flottenverbräuche auch mit vernünftigen Hybriden realisieren ließen, Erdgas/LPG wären vll. noch Alternativen, ich weiß nicht wie hoch da die Normverbräuche sind.
Interessant wird es wenn China das E-Auto aufgibt, einen Vorsprung haben die Chinesen hier nicht mehr, d.h. chinesische E-Autos werden auf dem Weltmarkt auch nicht stärker gefragt sein, als chinesische Verbrenner. Diese Strategie ist schonmal nicht aufgegangen.
Nur nach PS, was ist mit Hubraum und Abgasnorm?
Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.
In Ö zahlst du die Steuer nach PS und das wars. Es sei denn, ja es sei denn es ist ein E-Auto. Dann natürlich nicht.
Exakt. Es bleibt ja auch mehr übrig. Das ändert aber nichts daran, dass die Autosteuer exorbitant höher ist. Gerade in einem Land mit vielen kleinen Gemeinden und Einkaufsmöglichkeiten weiter weg ist das ein Armutszeugnis. Es fließt eben nicht nur Milch und Honig. Nichtsdestotrotz darfst du hier z.B. E-Auto ohne Steuern fahren. Oder ein Mopedauto ohne Führerschein mit max. 45kmh.
PS: Ich erwähne das auch nur, weil davon gesprochen wird wie sowas realisierbar ist. Das ist einfach, wenn alle davon abhängig sind dann wird die Netzgebühr steigen. Die Modelle liegen schon parat, per Smartmeter (dem neuen tollen intelligenten Stromzähler) werden die Lastspitzen aufgezeichnet. Ferner bezahlt man dann anhand dieser Spitze. Will heißen: Die Netzgebühr berechnet sich dann nach Samstag nachmittag. Da sind die Leute zu hause und kochen, waschen, putzen, laden das E-Auto (zwar mit eigenem Strom, aber da der eingespeist werden muss [bis dahin ist das Pflicht] kommt das aus dem Netz) und haben eine Lastspitze von (Wurst) 15KWh. Also bezahlen sie fortan fürs Netz für die Bereitstellung von 15KWh a 365 Tage, auch wenn absolut klar ist, dass sie diese Spitzen nicht das ganze Jahr über benötigen, aber KÖNNTEN.
Der Strompreis müsste gerade in der Zeit günstig sein, der wird aber gemittelt und daher zahlt man in der Zeit, in dem eigentlich Solarüberschuss vorhanden ist genausoviel wie den restlichen Tag. Mehr noch, abends wird weniger erzeugt und ist daher abends teurer. Außerdem wird der eigens produzierte, und zwangsweise eingespeiste Strom, noch billiger eingekauft (momentan bei ca. 7ct in Österreich pro KWh), die Netzgebühren für diese Spitze werden ebenfalls erhöht (unter der Kategorie: "Das Netz muss IHRE erhöhte Lastspitze abfedern können")sodass die Netzgebühren die Auszahlungen an den Kunden vernichten. Der PV-Anlagenbesitzer muss seinen Strom also verschenken, während er direkt und unmittelbar mit dem anderen Zähler in das Haus/Wohnung eingeleitet wird. Er verbraucht also seinen eigenen Strom und muss dafür dann mehr zahlen.
So sind dann z.B. Ollivers Träume dahin. Auch jetzt schon besteht eine Anzeigepflicht für PV-Anlagen bei der Gemeinde in Ö. und ich wette dass dann auch mehr kontrolliert wird. Ebenfalls wird dann mit Smartmeter geguckt, wer wieviel verbraucht und wenn das signifikant abweicht wird überprüft WARUM auf einmal weniger verbraucht wird. Z.B. eine illegale Guerilla-PV-Anlage auf dem Dach. Das wird dann erhebliche Strafen kosten weil man damit ja "betrügt" obwohl man gar nicht einspeist. Man untergräbt aber den Staat und das ist ganz böse. Sowas darf man nur im riesenhaften Milliardenstil machen mit Genehmigung.
Geändert von Nietzsche (23.08.2020 um 14:45 Uhr)
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