Zitat Zitat von Veruschka Beitrag anzeigen
Dafür können doch die Kommunen nichts.
Das liegt doch an den Finanzämtern. Die machen den Grundlagenbescheid und setzen auch den Fortschreibungszeitpunkt fest und der ist immer der Beginn des Jahres, das auf die Änderung folgt.
Ein guter Notar macht übrigens darauf aufmerksam.
Ich weiß auch nicht, wo dein Problem ist. Schließlich hat man einen privatrechtlichen Anspruch gegenüber dem neuen Käufer.
Das könnendie Finanzämter aber auch nur machen, wenn es ihnen bekannt ist.