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Thema: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Ich hätte nie gedacht, dass die Gemeinden zusammen mit dem Finanzämtern so dummdreist sind, den Grundsteuerschuldübergang bei Immobilienverkäufen einfach zu ignorieren, und im Gesetz rotzfrech festzuschreiben, dass Verkäufe im Laufe eines Jahres irrelevant sind, sondern nur die Besitzverhältnisse zum 01. Januar gelten. Das könnte man genauso gut für die sonstigen Gemeindeabgaben wie Wasser, Abwasser, Müll und Straßenreinigung festlegen, aber das Dummvolk würde dann wohl doch aufmucken. Bei der Gebäudeversicherung ist es ähnlich dreist. Man kommt da nicht raus, wenn der Käufer die gleiche Versicherung nicht übernimmt. Was soll der Scheiß? Man darf die ja auch nicht kündigen, wenn man das Haus verkauft, und keine Folgeversicherung hat, bzw. braucht. Hier kann man nur hoffen, vor Abschluss der Gebäudeversicherung das Kleingedruckte gelesen zu haben, sonst hängt man vom guten Willen dieser Sesselpupser ab. Immobilienverkauf gehört nicht zum Wesen des Deutschen, scheint es mir. Es sollte nach Möglichkeit unterbunden werden, damit die Menschen nicht dauernd entwurzelt werden.

    Das heißt also, der notariell festgelegte Übergang der Nutzen und Lasten zum Stichtag des Eigentumsübergangs wird einfach ignoriert, und auf den nächsten 1. Januar verschoben. Man kann zwar theoretisch dem Käufer die Grundschuld in Rechnung stellen, aber wenn der nicht bezahlen will, muss man ihn auch erstmal dazu verklagen.

    Kein Mensch käme auf die Idee, einen Autoverkauf im laufenden Jahr nicht vorzusehen, und den Alteigentümer bis zum 31.12. Kfz-Steuer und -versicherung weiterzahlen zu lassen. Was erlaubt sich der Gesetzgeber da, und warum hat da noch keiner gegen geklagt?

    Andersrum hat auch der Käufer die Haftung für unbezahlte Grundsteuer aus dem Jahr vor dem Immobilienkauf zu tragen. Der Staat sichert sich also nach beiden Seiten ab. Bei privatrechtlichen Schuldverhältnissen würde so eine Regelung zu Recht als sittenwidrig gelten und damit unwirksam sein. Ich finde es einfach nur zum Kotzen. Nur weil die zu faul oder zu unfähig sind, mitten im Jahr tätig zu werden. Verdammtes Pack!

  2. #2
    Einhorn
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Ich hätte nie gedacht, dass die Gemeinden zusammen mit dem Finanzämtern so dummdreist sind, den Grundsteuerschuldübergang bei Immobilienverkäufen einfach zu ignorieren, und im Gesetz rotzfrech festzuschreiben, dass Verkäufe im Laufe eines Jahres irrelevant sind, sondern nur die Besitzverhältnisse zum 01. Januar gelten. Das könnte man genauso gut für die sonstigen Gemeindeabgaben wie Wasser, Abwasser, Müll und Straßenreinigung festlegen, aber das Dummvolk würde dann wohl doch aufmucken. Bei der Gebäudeversicherung ist es ähnlich dreist. Man kommt da nicht raus, wenn der Käufer die gleiche Versicherung nicht übernimmt. Was soll der Scheiß? Man darf die ja auch nicht kündigen, wenn man das Haus verkauft, und keine Folgeversicherung hat, bzw. braucht. Hier kann man nur hoffen, vor Abschluss der Gebäudeversicherung das Kleingedruckte gelesen zu haben, sonst hängt man vom guten Willen dieser Sesselpupser ab. Immobilienverkauf gehört nicht zum Wesen des Deutschen, scheint es mir. Es sollte nach Möglichkeit unterbunden werden, damit die Menschen nicht dauernd entwurzelt werden.

    Das heißt also, der notariell festgelegte Übergang der Nutzen und Lasten zum Stichtag des Eigentumsübergangs wird einfach ignoriert, und auf den nächsten 1. Januar verschoben. Man kann zwar theoretisch dem Käufer die Grundschuld in Rechnung stellen, aber wenn der nicht bezahlen will, muss man ihn auch erstmal dazu verklagen.

    Kein Mensch käme auf die Idee, einen Autoverkauf im laufenden Jahr nicht vorzusehen, und den Alteigentümer bis zum 31.12. Kfz-Steuer und -versicherung weiterzahlen zu lassen. Was erlaubt sich der Gesetzgeber da, und warum hat da noch keiner gegen geklagt?

    Andersrum hat auch der Käufer die Haftung für unbezahlte Grundsteuer aus dem Jahr vor dem Immobilienkauf zu tragen. Der Staat sichert sich also nach beiden Seiten ab. Bei privatrechtlichen Schuldverhältnissen würde so eine Regelung zu Recht als sittenwidrig gelten und damit unwirksam sein. Ich finde es einfach nur zum Kotzen. Nur weil die zu faul oder zu unfähig sind, mitten im Jahr tätig zu werden. Verdammtes Pack!
    Soll der Staat etwa wegen einer Mikro-Steuer mehrfach jährlich den Grundstückseigentümer neu ermitteln?

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Mikro-Steuer
    Keine Sorge, das wird noch, denn der SPD-Scholz hat die Grundsteuer reformiert und der Zahltag fürs Volk rückt immer näher und dann wird aus der Mikro- eine Makrosteuer.
    Außerdem, ganz generell, gibt es keine Mikrosteuern, denn Mikro ist nichts, wenn mir der Staat in die Tasche greift. Und der greift Mikro-Makro mehrfach zu.

  4. #4
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    für so einen Beamten in einem Stadtsteueramt dürfte es wahrscheinlich zu schwierig sein, seinen Büroschlaf zu unterbrechen, um mal die Adresse eines Steuerpflichtigen in den Unterlagen zu ändern.
    In meiner Heimatstadt braucht man jedenfalls einen Termin, wenn man beabsichtigt, den (un)gerechten Schlaf eines Insassen unseres Rathauses stören zu dürfen!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  5. #5
    Einhorn
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    für so einen Beamten in einem Stadtsteueramt dürfte es wahrscheinlich zu schwierig sein, seinen Büroschlaf zu unterbrechen, um mal die Adresse eines Steuerpflichtigen in den Unterlagen zu ändern.
    In meiner Heimatstadt braucht man jedenfalls einen Termin, wenn man beabsichtigt, den (un)gerechten Schlaf eines Insassen unseres Rathauses stören zu dürfen!

    Der Beamte müsste unterjährig zwei zusätzliche Bescheide erlassen, um die Immobilienübertragung zu berücksichtigen. Dazu bräuchte der doch eine ganze Arbeitsstunde! Jetzt stellen Sie sich mal vor, da wird nicht ein Geschäftshaus in der Münchner Innenstadt, sondern irgendein Acker am Rand der Welt mit 75 Euro jährlichem Grundsteueraufkommen übertragen. Da wäre der Verwaltungsaufwand für eine unterjährige Änderung des Steuerpflichtigen viel zu groß.

    Mehr Einzelfallgerechtigkeit im Steuerrecht funktioniert nur durch Einstellung zusätzlicher Beamter, deren lebenslange Alimentation eine weitere Steuererhöhung erforderlich machen würde.

  6. #6
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Der Beamte müsste unterjährig zwei zusätzliche Bescheide erlassen, um die Immobilienübertragung zu berücksichtigen. Dazu bräuchte der doch eine ganze Arbeitsstunde! Jetzt stellen Sie sich mal vor, da wird nicht ein Geschäftshaus in der Münchner Innenstadt, sondern irgendein Acker am Rand der Welt mit 75 Euro jährlichem Grundsteueraufkommen übertragen. Da wäre der Verwaltungsaufwand für eine unterjährige Änderung des Steuerpflichtigen viel zu groß.

    Mehr Einzelfallgerechtigkeit im Steuerrecht funktioniert nur durch Einstellung zusätzlicher Beamter, deren lebenslange Alimentation eine weitere Steuererhöhung erforderlich machen würde.
    Ich habe ja Verständnis dafür, daß Du glaubst, Beamten wäre nicht zuzumuten, mehr als zweimal pro Jahr wach zu werden!
    Außerdem dürfte es beim Gesamt-Arbeitsaufkommen irgendwas zwischen unerheblich und scheißegal sein, ob so ein Beamter die Umstellung im Jahr oder zu Ultimo vornimmt!

    Ich stelle mir gerade mal vor, wie es aussehen würde, wenn eine Privatfirma - und nicht wie bei der Stadt die selbstdefinierte Obrigkeit - so wenig auf die Wünsche von Kunden eingehen würde.



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  7. #7
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Ich hätte nie gedacht, dass die Gemeinden zusammen mit dem Finanzämtern so dummdreist sind, den Grundsteuerschuldübergang bei Immobilienverkäufen einfach zu ignorieren, und im Gesetz rotzfrech festzuschreiben, dass Verkäufe im Laufe eines Jahres irrelevant sind, sondern nur die Besitzverhältnisse zum 01. Januar gelten. Das könnte man genauso gut für die sonstigen Gemeindeabgaben wie Wasser, Abwasser, Müll und Straßenreinigung festlegen, aber das Dummvolk würde dann wohl doch aufmucken. Bei der Gebäudeversicherung ist es ähnlich dreist. Man kommt da nicht raus, wenn der Käufer die gleiche Versicherung nicht übernimmt. Was soll der Scheiß? Man darf die ja auch nicht kündigen, wenn man das Haus verkauft, und keine Folgeversicherung hat, bzw. braucht. Hier kann man nur hoffen, vor Abschluss der Gebäudeversicherung das Kleingedruckte gelesen zu haben, sonst hängt man vom guten Willen dieser Sesselpupser ab. Immobilienverkauf gehört nicht zum Wesen des Deutschen, scheint es mir. Es sollte nach Möglichkeit unterbunden werden, damit die Menschen nicht dauernd entwurzelt werden.

    Das heißt also, der notariell festgelegte Übergang der Nutzen und Lasten zum Stichtag des Eigentumsübergangs wird einfach ignoriert, und auf den nächsten 1. Januar verschoben. Man kann zwar theoretisch dem Käufer die Grundschuld in Rechnung stellen, aber wenn der nicht bezahlen will, muss man ihn auch erstmal dazu verklagen.

    Kein Mensch käme auf die Idee, einen Autoverkauf im laufenden Jahr nicht vorzusehen, und den Alteigentümer bis zum 31.12. Kfz-Steuer und -versicherung weiterzahlen zu lassen. Was erlaubt sich der Gesetzgeber da, und warum hat da noch keiner gegen geklagt?

    Andersrum hat auch der Käufer die Haftung für unbezahlte Grundsteuer aus dem Jahr vor dem Immobilienkauf zu tragen. Der Staat sichert sich also nach beiden Seiten ab. Bei privatrechtlichen Schuldverhältnissen würde so eine Regelung zu Recht als sittenwidrig gelten und damit unwirksam sein. Ich finde es einfach nur zum Kotzen. Nur weil die zu faul oder zu unfähig sind, mitten im Jahr tätig zu werden. Verdammtes Pack!
    Dafür können doch die Kommunen nichts.
    Das liegt doch an den Finanzämtern. Die machen den Grundlagenbescheid und setzen auch den Fortschreibungszeitpunkt fest und der ist immer der Beginn des Jahres, das auf die Änderung folgt.
    Ein guter Notar macht übrigens darauf aufmerksam.
    Ich weiß auch nicht, wo dein Problem ist. Schließlich hat man einen privatrechtlichen Anspruch gegenüber dem neuen Käufer.

  8. #8
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Die Finanzämter machen manchen Scheiss, z.B. auch bei Mieten.

    Du als Hausbesitzer darfst die Wohnungen nicht nach deinem Verständnis vermieten.

    Vermiete mal eine Wohnung zum einem ganz günstigen Preis.
    Bei der nächsten EST berichtigt das FA, was du als Miete nehmen musst. Danach berechnen die deine Einnahmen. Und wehe, du legst Widerspruch ein, dann drohen die dir mit dem Finanzgericht.

    Aber den Wohnungseigentümern werfen sie vor, Mietpreistreiberein zu machen.

    Dieses lügnerische Pack.
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Zitat Zitat von Veruschka Beitrag anzeigen
    Dafür können doch die Kommunen nichts.
    Das liegt doch an den Finanzämtern. Die machen den Grundlagenbescheid und setzen auch den Fortschreibungszeitpunkt fest und der ist immer der Beginn des Jahres, das auf die Änderung folgt.
    Ein guter Notar macht übrigens darauf aufmerksam.
    Ich weiß auch nicht, wo dein Problem ist. Schließlich hat man einen privatrechtlichen Anspruch gegenüber dem neuen Käufer.
    Es bringt nichts, wenn du das Problem wiederholst. Das weiß ich alles schon. Bei keiner anderen Steuer gibt es solche Allüren. Stell dir mal vor, was los wäre, wenn jemand am 2. Januar stirbt und für das komplette Jahr noch Einkommensteuer bezahlen müsste, nur weil er am 1. Januar gelebt hat. Auch bei Kfz-Steuer wird taggenau abgerechnet, genauso wie bei jeder Versicherung.

    Damit du es begreifst: Ab welcher Dauer würdest du denn protestieren: Wenn die Grundsteuer nach Jahrzehnten abgerechnet würde? Verkauf am 02.01.21, Pech gehabt, Steuer zahlen bis zum 31.12.30?

    Aber du gehörst auch zu den Menschen, die Recht nicht als Unrecht erkennen (können), nur weil es in gedruckter Form vorliegt. Typisches Dummschaf.

  10. #10
    Mitglied
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Es bringt nichts, wenn du das Problem wiederholst. Das weiß ich alles schon. Bei keiner anderen Steuer gibt es solche Allüren. Stell dir mal vor, was los wäre, wenn jemand am 2. Januar stirbt und für das komplette Jahr noch Einkommensteuer bezahlen müsste, nur weil er am 1. Januar gelebt hat. Auch bei Kfz-Steuer wird taggenau abgerechnet, genauso wie bei jeder Versicherung.

    Damit du es begreifst: Ab welcher Dauer würdest du denn protestieren: Wenn die Grundsteuer nach Jahrzehnten abgerechnet würde? Verkauf am 02.01.21, Pech gehabt, Steuer zahlen bis zum 31.12.30?

    Aber du gehörst auch zu den Menschen, die Recht nicht als Unrecht erkennen (können), nur weil es in gedruckter Form vorliegt. Typisches Dummschaf.
    Entschuldige mal, du Pfosten, du kapierst das Bewertungsgesetz nicht, aber alle anderen sind doof?
    Du hast doch echt den Schuss nicht gehört.
    Dir ist aber schon klar, dass du ja irgendwann von der Regelung mal profitiert hast, denn wenn du zum 01.02. ne Wohnung kaufst, wirst du ja dennoch erst im nächsten Jahr grundsteuerpflichtig.
    Aber ich gebe es auf.
    Jammer einfach weiter, du sog. Finanzexperte

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