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Thema: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

  1. #61
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Zitat Zitat von harlekina Beitrag anzeigen
    Das betrifft das gängige Tagesgeschäft. Ich meinte die diversen Karteileichen (im wahrsten Sinne des Wortes) wo sich seit Jahrzehnten nix getan hat. Die gibts auch.
    Kannst du da mal bitte ein paar Beispiele nennen, außer dass Eigentümer mangels Erben nicht mehr ermittelt werden können? Ab wann darf sich dann der Staat daran bedienen?
    Don't ask for sunshine!

  2. #62
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Wenn jemand ein Grundstück verkauft, dann bekommt er in Deutschland in der Regel sechs- oder siebenstellige Beträge dafür. Außerdem kann der Verkäufer sich zivilrechtlich mit dem Käufer darauf einigen, dass Letztgenannter ab Übergabe des Grundstücks die vierteljährlichen Grundabgaben übernimmt. Die Alternative dazu wäre, noch mehr Beamte einzustellen, um die Grundsteuer tagegenau aufteilen zu können, weil der Grundstücksverkäufer dies auf dem zivilrechtlichen Weg nicht auf die Reihe bekommt. Statt Erbsen zu zählen, sollte man lieber die Abgabenbelastung insgesamt senken und dafür Nettoempfänger zur Arbeit oder zurück in die Heimat schicken.
    Ja, er büßt etwa 10% ein, wenn er was verkauft, und wenn er was anderes anderes kauft, nochmal 10%. Auf gut Deutsch: Einfach umziehen und was anderes kaufen ist nicht. Mach das Ganze 5 mal, und du bist arm. Flexibilität sieht anders aus.

  3. #63
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    für so einen Beamten in einem Stadtsteueramt dürfte es wahrscheinlich zu schwierig sein, seinen Büroschlaf zu unterbrechen, um mal die Adresse eines Steuerpflichtigen in den Unterlagen zu ändern.
    In meiner Heimatstadt braucht man jedenfalls einen Termin, wenn man beabsichtigt, den (un)gerechten Schlaf eines Insassen unseres Rathauses stören zu dürfen!

    In dem Ort, wo mein Enkel wohnt, wurde vor dem Rathaus (heißt jetzt "Bürgerservice) eine Verkehrsampel aufgestellt und man darf nur rein, wenn die auf "grün" steht. Ansonsten darf man sich draußen bei Wind und Wetter die Beine in den Bauch stehen, nur um an einen Termin zu kommen und später das Gleiche mit Termin noch einmal
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  4. #64
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    In dem Ort, wo mein Enkel wohnt, wurde vor dem Rathaus (heißt jetzt "Bürgerservice) eine Verkehrsampel aufgestellt und man darf nur rein, wenn die auf "grün" steht. Ansonsten darf man sich draußen bei Wind und Wetter die Beine in den Bauch stehen, nur um an einen Termin zu kommen und später das Gleiche mit Termin noch einmal
    In viele Rathäuser kommt man ohnehin nur noch mit Termin rein. Die haben die Gelegenheit genutzt, um dank Corona sich die Bürger noch gezielter vom Leib zu halten.
    Don't ask for sunshine!

  5. #65
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    In viele Rathäuser kommt man ohnehin nur noch mit Termin rein. Die haben die Gelegenheit genutzt, um dank Corona sich die Bürger noch gezielter vom Leib zu halten.
    Diesen Eindruck habe ich auch. Bei anderen "Ämtern" und bei der Post ist es das Gleiche. "Wir müssen draussen bleiben" ist die Devise.
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  6. #66
    Ohneglied Benutzerbild von harlekina
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Kannst du da mal bitte ein paar Beispiele nennen, außer dass Eigentümer mangels Erben nicht mehr ermittelt werden können? Ab wann darf sich dann der Staat daran bedienen?
    Wenn sich kein Erbe findet, geht das Haus oder was auch immer an das Land/Bund über. Aber nagel mich nicht fest, mein Wissen darüber ist nur fragmentär. Ich weiß eben nur, dass es Fälle gibt, in denen der alte Eigentümer noch im Grundbuch stand obwohl alles dem Staat gehört.
    Es ist nämlich durchaus nicht der Fall, dass die Behörden untereinander vernetzt sind. Da wird bei wichtigen Abfragen schon mal gern mit dem Datenschutz gewedelt, und dann geht es per Papier und Unterschrift und Genehmigung und das dauert.

    In Memoriam
    Henning 1960 - 2010

  7. #67
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Der Staat ist gesetzlicher Zwangserbe, wenn kein anderer Erbe da ist. Zunächst wird aber das zuständige Nachlassgericht versuchen, Erben zu ermitteln, z.B. durch Errichtung einer Nachlasspflegschaft mit Einsetzung eines Nachlasspflegers. Solche Verfahren hatte ich früher gemacht. die dauern Jahre. Wenn Geld da ist schaltet man z.B. einen (genealogischen) Erbenermittler ein.

  8. #68
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    In dem Ort, wo mein Enkel wohnt, wurde vor dem Rathaus (heißt jetzt "Bürgerservice) eine Verkehrsampel aufgestellt und man darf nur rein, wenn die auf "grün" steht. Ansonsten darf man sich draußen bei Wind und Wetter die Beine in den Bauch stehen, nur um an einen Termin zu kommen und später das Gleiche mit Termin noch einmal
    Ich mache mal eine Ausnahme von meinem Streik!

    In meiner Stadt wollte ich einen neuen Perso beantragen und muß dafür, (das Personal im Rathaus wecken......äh) mir eine Zugangsnummer und einen Termin besorgen.

    Es hat mich bald vom Sofa gehauen, als man mir (gnädigerweise) einen Termin in ca. 6 Wochen (natürlich mit Zugangsnummer) gegeben hat.

    Seitdem befinde ich mich mit der Obrigkeit im Rathaus im Kriegszustand!

    (So, jetzt schaue ich mal nach, ob der Grund meines Streiks, die Mütterchen-Sperre in einer Rubrik weg ist!)



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  9. #69
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Ja, er büßt etwa 10% ein, wenn er was verkauft, und wenn er was anderes anderes kauft, nochmal 10%. Auf gut Deutsch: Einfach umziehen und was anderes kaufen ist nicht. Mach das Ganze 5 mal, und du bist arm. Flexibilität sieht anders aus.

    Er könnte ja, wenn die Grundsteuer erklecklich ist, als Übergabe- und Verrechnungstag den ersten oder letzten eines Quartals vereinbaren. Dann hat er noch einmal voll gezahlt und abgewohnt oder zahlt für sein volles Quartal im Neuerwerb.

  10. #70
    Mitglied Benutzerbild von Neu
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    Standard AW: Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf

    Zitat Zitat von Väterchen Frost Beitrag anzeigen
    Er könnte ja, wenn die Grundsteuer erklecklich ist, als Übergabe- und Verrechnungstag den ersten oder letzten eines Quartals vereinbaren. Dann hat er noch einmal voll gezahlt und abgewohnt oder zahlt für sein volles Quartal im Neuerwerb.
    Wenn du was erbst, oder verkaufst, und es fallen Steuern an, sind die sofort fällig. Da kannst du Fristverlängerung beantragen, aber ZAHLEN musst du den vollen Betrag, ansonsten wird gepfändet. In den USA kaufst du ein Haus wie ein Auto; und wenn du woanders einen Job bekommst, verkaufst du dein Haus und mit dem Geld dann tausend Meilen woanders eben was anderes. Aber jedesmal 20% einbüssen zu müssen geht garnicht. Flexibilität sieht anders aus. Hierzulande kannst du nur vermieten und woanders was mieten oder so; nicht umsonst gehört Deutschland zu dem Armenhaus in Europa:
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