Holland - alle sind gleich... (?!)
Ich arbeite seit 10 Jahren in den Niederlanden und bin über eine niederl. Krankenversicherung auch weiterhin in Deutschland versichert.Am 1. Januar 2006 wurde mit der Gesundheitsreform in den Niederlanden ein neues Krankenversicherungssystem eingeführt. Der klassische Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ist entfallen. Alle Einwohner der Niederlande sind seit diesem Stichtag verpflichtet, bei einem Krankenversicherungsanbieter eine gesetzlich definierte Krankenversicherung abzuschließen.
Bevor ich nach Anderland ging, war ich in Deutschland bei der AOK kranken-versichert.
Vor 10 Jahren ging ich nach Venlo/NL, arbeitete anfangs noch als Zeitarbeiter über ein niederl. Zeitarbeitsbüro. Man ist vom ersten Tag an verpflichtet, sich in NL zu versichern. Es stehen mehrere Versicherer zur Auswahl.
Die Krankenversicherungen in NL arbeiten mit Pauschalbeiträgen und Selbstbeteiligung. Soll heißen: ich hatte die Wahl, die Höhe meiner Selbstbeteiligung zu wählen. Je höher die SB desto niedriger der Monats-/Jahresbeitrag.
Da ich als Grenzgänger von der Regelung profitiere, dass ich (zusätzlich) weiterhin bei meiner zuletzt gewählten deutschen Krankenversicherung wie gewohnt versichert bleibe, war mir die Selbstbeteiligung bzw. der Jahresbeitrag nicht wichtig und ich wählte den niedrigsten Beitrag (~ 100€ per Monat).
So habe ich im Falle, dass ich einen niederl. Arzt konsultieren muss/will zwar eine hohe SB (ich glaube 500€, müsste ich noch mal nachschauen), doch das käme idR nicht infrage. Denn ich wohne in D, lebe 30 km von meiner Arbeitsstelle bzw. der Grenze entfernt und mache meine Arztbesuche "zuhause".
Im Notfall, wenn ich also in ein NL-Krankenhaus müsste, wäre dementsprechend ein Eigenbeitrag zu leisten.
Für Holland habe ich ein Krankenkärtchen vom NL-Versicherer, womit ich jederzeit einen Arzt aufsuchen kann; für Deutschland habe ich noch meine AOK-Karte, die ich seit 10 Jahren ohne Probleme bei jedem Arztbesuch nutzen kann.
Mit der Abwicklung der entstandenen Kosten zw. Versicherer in NL und D habe ich bisher noch nie etwas mitbekommen.
Die Niederländer erstatten der AOK alle normalen Kosten. Für den Arbeitnehmer (also mich!) läuft das vollkommen unkompliziert im Hintergrund.
Kostenpunkt pro Monat: knapp 100€ bis 140€ (je nach SB). Diesen Betrag zahle ich von meinem Nettolohn.
Im Gegensatz zu Deutschland werden die Prämien der Krankenversicherung nicht vom Gehalt einbehalten. Diese müssen vom Versicherten eigenständig an die Krankenkasse bezahlt werden. Zahlungsrückstände können zu Beitragserhöhungen führen.
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Am 1. Januar 2006 wurde in den Niederlanden das Zorgverzekeringswet (Zvw) eingeführt. Dieses neue Gesetz bildet die Grundlage eines vollkommen reformierten niederländischen Krankenversicherungssystems. Nach dem Zvw wird zum Beispiel nicht mehr zwischen Krankenkassenversicherten und privat Versicherten unterschieden. Das hat auch Folgen für alle, die in Deutschland wohnen und in den Niederlanden als Arbeitnehmer oder Selbständige arbeiten.
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Arbeit in den Niederlanden, Wohnsitz in Deutschland (Seite 9)
GRUNDVERSICHERUNG
Seit Einführung der Grundversicherung (basisverzekering) gibt es eine Krankenversicherung für Alle. Das gilt auch für Grenzgänger. Die Krankenversicherung besteht aus einem gesetzlich festgelegten Grundleistungskatalog, der etwa dem früheren Leistungsangebot der Krankenkassen entspricht. Sie schließen bei Ihrer Krankenkasse eine Versicherung ab, die neben der Grundversicherung aus einer Zusatzversicherung (aanvullendeverzekering) bestehen kann. In den Niederlanden haben Sie und Ihre Familienmitglieder Anspruch auf medizinische Versorgung nach dem gesetzlichen Grundleistungskatalog und in Deutschland nach dem Grundleistungskatalog der deutschen Krankenversicherung.
WIE FUNKTIONIERT ES?
Sie sind verpflichtet, sich bei einer niederländischen Krankenkasse zu versichern. Dadurch haben Sie Anspruch auf alle Leistungen, die in Ihrer Police vorgesehen sind. Als Grenzgänger (grensarbeider) haben Sie auch Anspruch auf medizinische Versorgung nach dem Versicherungssystem in Ihrem Wohnland. Sobald die niederländische Krankenkasse Ihre Angaben verarbeitet hat, empfangen Sie den Vordruck E106. Mit diesem Vordruck können Sie sich bei einer deutschen Krankenkasse nach Wahl anmelden. Nachdem Sie sich bei den Krankenversicherungen in beiden Ländern angemeldet haben, erstattet die niederländische Krankenversicherung der deutschen Krankenversicherung die Kosten, wenn Sie in Deutschland medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.Als Grenzgänger zahlen Sie nur der niederländischen Krankenversicherung Beiträge, während Sie in den Niederlanden und in Deutschland medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können.
EINKOMMENSABHÄNGIGER BEITRAG
Wer Einkommen bezieht, muss auch einen einkommensabhängigen Beitrag zur niederländischen Krankenkasse entrichten, der vom Arbeitsentgelt abgezogen wird. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen diesen Beitrag in voller Höhe zu erstatten. Das geschieht automatisch. Sind Sie selbständiger Unternehmer, schickt das niederländische Finanzamt Ihnen einen Steuerbescheid.Abdem 18. Lebensjahr zahlen Sie selbst monatlich einen festen Beitrag an Ihren Krankenversicherer. Dieser Beitrag ist abhängig davon, bei welchem Krankenversicherer Sie versichert sind und welchen Selbstbehalt Sie wählen. Der Beitrag liegt zwischen € 85,- und €140,- pro Monat. Der Selbstbehalt beträgt mindestens € 385,- und höchstens € 885,- pro Kalenderjahr. Behandlungen und Medikamente (mit Ausnahme des Besuches bei Ihrem Hausarzt) bezahlen Sie zunächst aus Ihrem „Selbstbehalt“. Wenn der Selbstbehalt verbraucht ist, werden die Kosten von Ihrem Krankenversicherer erstattet. Die Reglungen zum Selbstbehalt sind nur nur für Behandlungen in den Niederlanden anwendbar.
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Ich lebe in D und arbeite in NL.
In NL gibt es deutlich mehr Netto vom Brutto und für 1.200 € im Jahr bin ich in beiden Ländern kranken-versichert.
In D natürlich ohne die Selbstkostenbeiträge, wie sie in NL ohne Zusatzversicherung üblich sind.
Im Oranjeland müsste ich bei den meisten Arzt/Krankenhausbesuchen zuerst von meinem gewählten Selbstbeitrag bezahlen.
Insofern profitiere ich als sog. "Grenzgänger" nochmal zusätzlich von der niederländischen Regelung, die übrigens die beste in Europa sein soll.
In meinem Tarifvertrag ist festgelegt, dass mir im 1. Jahr (Krankheitsfall) 100% Lohnfortzahlung zusteht. Soll heißen, 100% des realen Lohns, also inkl. Schichtzulage.
Auch das Urlaubsgeld (8% vom Jahreslohn) wird im Krankheitsfall bei Lohnfortzahlung pünktlich auf mein Konto überwiesen. Die Reisekosten entfallen.
Total habe ich im Krankheitsfall 2 Jahre Anspruch auf Lohnfortzahlung - Im 2. Jahr wären das 70% des letzten Nettolohns.
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