Falsch. Erstens zahlt die Versicherung nicht den vollen "Rest", sondern weniger, (da kann man wählen, ob man die teureren Beiträge zahlen will, oder die preiswerteren), und zweitens betrachtet sie viele Rechnungen als überteuert - und kürzt sie eben. Drittens wird nicht jedes Medikament und jede Behandlung vergütet. Ich habs jahrelang eingereicht, immer packweise von 20 oder 25 Rechnungen in einem Vierteljahr - jedes Jahr etwa 15 Zentimeter Papierkram.
Das stimmt nicht, denn die paar Privatpatienten können nicht Umsatz und Gewinn der Arztpraxen zahlen, ausgenommen natürlich den wenigen, die sich auf Privatpatienten spezialisiert haben (mehr dürften es aber nicht sein, denn zuviele dürften sich die Privatpatienten nicht teilen). Da ich sowohl Kassen- als auch Privatpatient war, kann ich die Prämien ziemlich genau beurteilen. Sofern nicht prekär beschäftigt oder über Hartz oder Arbeitslosengeld gesetzlich zu einem Pauschbeitrag versichert (betrifft auch Flüchtlinge, die in das gesetzliche Krankensystem überführt werden, was eine ziemliche Sauerei gegenüber den gesetzlich Versicherten ist, die für die Quersubventionierung mit ihren eigenen Beiträgen zu sorgen haben), ergeben Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil mehr als die Prämien, die die Privaten fordern, sofern man nicht bereits ziemlich alt ist. Für Beamte ergibt sich zudem der Vorteil, nur 50-25 Prozent der Beiträge zahlen zu müssen, weil der Rest noch einmal vom Staat finanziert wird. Was die Abrechnungen der Ärzte angeht, sehen Privatversicherte die abgerechneten Honorare, die oft schon ziemlich grenzwertig sind, Kassenpatienten haben gar keinen Einblick, welcher Arzt was abrechnet. Abrechnungsbetrug ist also vorprogrammiert.
Die Infrastruktur der Krankenhäuser wird wiederum nicht von den privaten Kassen getragen, sondern von den gesetzlichen. Der Professor wiederum, der sich an den Privatpatienten guttut, nutzt die vorhandene Infrastruktur für "seine" Privatpatienten zu einem lächerlich geringen Beitrag, der noch nicht einmal annähernd den wahren Nutzungs- und Anschaffungskosten bzw. der Abschreibung entspricht. Die Quersubventionierung zahlt hier auch einmal mehr der gemeine Kassenpatient.
Dein Dünkel beruht daher auf unwahren Behauptungen, von der Ärzteschaft immer wieder gerne vorgetragen, die mehr gesetzliche Leistungen in private überführen wollen, da sie in diesem Fall zusätzlich!! mehr abrechnen können. Zusätzlich, versteht sich.
"Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)
Richtig. Da kann man wählen zwischen den preiswerten und teuren Beiträgen. Klar, wenn du die preiswerte Variante wählst, bezahlt die Versicherung einiges nicht.
Was hab ich geschrieben...falsch versichert. Und das manche Behandlung nicht bezahlt wird ist klar....kannst bei der GKV ja auch nicht zu jedem xbeliebigen Quacksalber gehen. Aber gekürzt wird da garnicht. Wenn du richtig versichert bist.
Was ist nicht wichtig ? Die Leistungen die ich in Anspruch nehme, sollen sehr wohl erstattet werden. Also muß ich mich richtig versichern. Will ich ein Einbettzimmer haben, muß ich mich entsprechend versichern. Wenn nicht, kann ich nicht auf Erstattung hoffen.
Und nochmal für dich, es wird bei der Erstattung nichts "abgezogen" weil die Versicherungen "kürzen".
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