Was wolltest Du denn machen, wenn Du in einer Ortschaft wohnst wo man ein Fahrberbot ausgesprochen hat? Die Maschine ins Wohnzimmer stellen?
Genrell richtig - dann musst Du aber eben halt auch sagen - soll doch BMW ein paar hundert Mitarbeiter entlassen, welche man nimmer braucht, weil der Motorradabsatz drastisch zurückgeht. Nur dies ist mit diesem Einwand gemeint. Dass jedes Unternehmen für das eigene Wohl und Wehe verantwortlich ist steht ja so nicht zu Debatte...
Wie viele wasserdichte politische Entscheidungen hat auf nationaner das BVerfG bzw. auf europäischer Ebene der EuGH schon kassiert? Dazu, wenn Du beginnst "Ausnahmeregelungen" zu erfinden (so ein Art deutsches Monopol, die Ausnahme von der Ausnahem der Ausnahme der Regel / Vorschrift) dann landet man am Ende bei der Behördenwillkür.
Ich will Dir dies an einem einfach plastischen Beispiel darstellen:
Ich habe mit 18 Jahren meine Führerscheinklasse 2 gemacht. Entsprach zwar nicht der gesetzlichen Vorgabe Erteilung Füherscheinklasse 2 erst mit Vollendung des 21ten Lebensjahres, aber es gibt ja Ausnahmen - das Landratsamt hat in meinem Kreis hat, eben der Arbeitgeberbescheinigung, dafür eine MPU (also Idiotentest) angeordnet, zeitgleich wurde meine Führerscheinklasse 2 auf ein bestimmtes Unternehmen begrenzrt.
Im Nachbarkreis musste man dafür nur die Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen, dass man für die Ausübung seines Berufs in Besitz der Führerscheinklasse 2 sein müsse - und danach wurde dort fastimmer positiv entschieden.
Mit welchem Erfolg - ich habe in der Zeit bis zum erreichen des 21ten Lebensjahres am Ende des Tages - sofern ich es noch richtig im Kopf habe - 8 oder 9 "Führerscheinerweiterungen" gehabt, wo bescheinigt wurde, dass ich auch für das Unternehmen A, B, C einen Lkw der Füherscheinklasse 2 bewegen darf - und dafür hat das Landratsamt jedesmal kräftig "Gebühren" kassiert und mir würde jedesmal erklärt - ja nu, eigentlich nicht, man üwrde aber doch einmal Gnade vor Recht ergehen lassen - sprich, man wird zum Bittsteller degradiert.
Du magst daran Gefallen finden - ich tue es nicht.
...was aber die Tabelle nicht aussagt - bei wie vielen dieser Streckensperrungen sind Klagen anhängig und was die Tabelle auch nicht aussagt, wie viele Strecken waren gesperrt und musste die Sperrung infolge eines Gerichtsurteiles zurückgenommen werden,.
Auch sagt die Tabelle nicht aus, warum gesperrt - die Schauinsland-Strecke oder die Strecke bei Neuffen z.B. - da wohnt Niemand, also spielt da wohl der Lärmschutz eine untergeordnete bis gar keine Rolle.
Nochmals, auch wenn ich mit wiederhole - dass bei der Thematik Lärmschutz etwas getan werden muss ist zumindest für unstrittig - es ist nur eine Frage des Wie und während Du an Kollektivverbote denkst ich meine Vorstellungen nur eben Jenen an den Krage zu gehen, welche meinen sich ihr eigenes Recht machen zu können. Dies unterscheidet uns fundamental - Du votierst zu einem Verbotsstaat, ich zu einem Gebotsstaat.