+ Auf Thema antworten
Zeige Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Over-the-air-updates und Typgenehmigungen eines Kfz - ist das gesetzeskonform,????

  1. #1
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.473

    Standard Over-the-air-updates und Typgenehmigungen eines Kfz - ist das gesetzeskonform,????

    Bei der Neuzulassung eines Kfz wird in diesem Lande ja durch das KBA eine Typgenehmigung erteilt

    Lt. KBA ist dies:
    "Bestätigung der Typgenehmigungsbehörde, dass ein serienmäßig in größerer Stückzahl hergestellter Typ gleichartiger Fahrzeuge oder Fahrzeugteile den Vorschriften entspricht. Folgende Typgenehmigungen können erteilt werden: Allgemeine Betriebserlaubnisse für Fahrzeuge nach § 20 StVZO, Allgemeine Betriebserlaubnisse für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO, Allgemeine Bauartgenehmigungen nach § 22a StVZO, EG/EU-Typgenehmigungen für Fahrzeuge, Systeme und Fahrzeugteile nach den Rahmenrichtlinien – bzw. verordnungen (2007/46/EG, 2003/37/EG, 2002/24/EG, (EU) Nr. 167/201 und 168/2013) und den dazugehörigen Einzelrichtlinien / -verordnungen sowie UNECE-Genehmigungen für Systeme und Fahrzeugteile."

    Betrachtet man dies nun, für was ja bei Tesla besonders gelobt und andere Hersteller, welches dies (noch) nicht machen kritisieren werden, vor dem Hintergrund der permanenten Over-the-air-updates, wo je auch neue Features und Systemerweiterungen aufgespielt werde - musste dann nicht das entsprechende Kfz bei einem Over-the-air-update seine ABE verlieren, wenn dann plötzlich Programme aufgespielt werden, welche bei der entsprechenden Typgenehmigung nicht genehmigt wurde (ich denke da z.B. dass Tesla bei einem Teil seiner Model S per Update die Leistung gesteigert hat oder man, auch über ein Update, einen Autopiloten von Stufe 1 auf Stufe 3 erhöht und so weiter - hätte man da nicht eine neue Typgenehmigung beantragen müssen und die bereit so vorhandnen Fahrzeugbriefe entsprechend abändern müssen).

    Sind also ggf. in Deutschland ein paar zehntausende ab Werk "manipulierte" Kraftfahrzeuge unterwegs und wie wollte dann das KBA begründen, dass ich das Tuning meines Kfz im Brief eintragen lassen muss bzw. die entsprechenden ABE´s vorlegen - ein Kfz (also nicht nur e-Kfz, das sind bisher nur die einzigen, wo dies gemacht wird), bei welchem mit Over-the-air-updates genau dasselbe gemacht wird aber scheinbar nicht.

    Zwei-Gesetze-Gesellschaft?

  2. #2
    Mitglied
    Registriert seit
    18.05.2007
    Beiträge
    59.858

    Standard AW: Over-the-air-updates und Typgenehmigungen eines Kfz - ist das gesetzeskonform,????

    Hmmm. Eine interessante Frage. Aber dann müsste ja quasi jedes Auto welches ein Update erhält, seine Genehmigung verlieren. Siehe bspw. VW im Dieselskandal. Anderseits wollten die bei mir schon ein Auto "entstempeln" weil ich bei einer Rückrufaktion nicht mitgemacht habe.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Hay
    Registriert seit
    06.04.2008
    Beiträge
    23.823

    Standard AW: Over-the-air-updates und Typgenehmigungen eines Kfz - ist das gesetzeskonform,????

    Da uns ja Laienschauspieler regieren, die zu einem Teil der Korruption beschuldigt werden wie der mehrfach der Lüge ertappte SPD Genosse Kanzlerkandidat Scholz und ihrerseits neben ihrer Unfähigkeit auch den unbedingten Willen zur politischen Steuerung des Wirtschaftsgeschehens und Gesellschaftsgeschens mitbringen, sind diese Vorkommnisse vielleicht gewollt und unter dem Gesichtspunkt der gewollten Willkür und folgenden Aspekten

    alte Technologien - Verbrennungsmotor - Diesel - deutsche Hersteller - schlecht - also maximal reguliert
    neue Technologien - E-Motor - Tesla - gut - also minimal reguliert

    zu verstehen.

  4. #4
    Mitglied
    Registriert seit
    31.10.2010
    Beiträge
    61.261

    Standard AW: Over-the-air-updates und Typgenehmigungen eines Kfz - ist das gesetzeskonform,????

    Da sollte man vielleicht mal vernünftigerweise zuerst die Frage stellen, um welche Art von Updates es sich handelt und ob sie überhaupt Einfluss auf die technische Funktion sowie die relevanten Betriebsdaten haben.

    Wenn ein Update beispielsweise die Intervallschaltung des Scheibenwischers verbessert oder die Temperatur- oder Ölanzeige genauer macht, weil in der ersten Version der Software ein Bug war, hat so etwas sehr wahrscheinlich keinerlei Einfluss auf die Typgenehmigung.

    Und man kann auch sicher von soviel Kommunikation zwischen Hersteller und Kraftfahrtbundesamt ausgehen, dass man sich über wirklich gravierende Updates informiert.

    Ein selbst erlebtes Beispiel: Bei meinem früheren BMW leuchtete bei bestimmten Temperaturen ein Warnsignal auf, dass der Antriebsstrang nicht für höhere Geschwindigkeiten bereit sei. Ein völliger Blödsinn, und nach Auskunft der Vertragshändler-Werkstatt offensichtlich ein Software-Fehler.
    Neue Software aufgespielt, und der irrtümliche Fehler war beseitigt.

    Das hatte aber mit Sicherheit keinen Einfluss auf die ABE des Modells.

  5. #5
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.473

    Standard AW: Over-the-air-updates und Typgenehmigungen eines Kfz - ist das gesetzeskonform,????

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Hmmm. Eine interessante Frage. Aber dann müsste ja quasi jedes Auto welches ein Update erhält, seine Genehmigung verlieren. Siehe bspw. VW im Dieselskandal. Anderseits wollten die bei mir schon ein Auto "entstempeln" weil ich bei einer Rückrufaktion nicht mitgemacht habe.
    Ha noi...in dem Fall ist das Update vom KBA ja typgenehmigt.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Windows XP updates
    Von Eridani im Forum Computer - Handy - Internet - Multimedia
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 14.05.2014, 13:14
  2. Windows-Updates
    Von bernhard44 im Forum Computer - Handy - Internet - Multimedia
    Antworten: 53
    Letzter Beitrag: 11.02.2011, 19:35
  3. Backup-Programm für Vista mit Sicherung der kompletten Updates
    Von henriof9 im Forum Computer - Handy - Internet - Multimedia
    Antworten: 23
    Letzter Beitrag: 28.06.2009, 13:27

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben