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Thema: "Flüchtlings"lager Moria in Flammen!!!!!

  1. #3141
    HPF Moderator
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    Standard AW: "Flüchtlings"lager Moria in Flammen!!!!!

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Es hat sie niemand gezwungen, da hin zu flüchten. Aber man könnte ihnen wenigstens Schlauchboote geben zum zurück flüchten.
    die Morrokks machen das vorbildlich, 423 eingesammelt und wieder heimgebracht

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    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  2. #3142
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    Standard AW: "Flüchtlings"lager Moria in Flammen!!!!!

    Zitat Zitat von Sjard Beitrag anzeigen
    Eben, so ist das, wird aber in der öffentlichen Berichterstattung vollkommen übergangen.
    Die haben eh einen Maulkorb bekommen. Es wird nicht mehr darüber geredet. Läuft jetzt alles im Hintergrund ab.

  3. #3143
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    Standard AW: "Flüchtlings"lager Moria in Flammen!!!!!

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Klar sind das Glücksritter. Wer vor "Assads Bomben" flieht, flüchtet in den nächsten Bunker. Und wenn keiner da ist, eben in eine Region wo keine Bomben fallen. Er flüchtet aber nicht über X Länder hinweg - wenn er nicht eingeladen wurde.
    Jordanien hatte doch angeboten das sie dort hin kommen könnten .
    Da gibt es auch ein grosses , gut funktionierendes Flüchtlingslager !
    Aber nein , da wollten viele nicht hin .

  4. #3144
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: "Flüchtlings"lager Moria in Flammen!!!!!

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    So Purzel, und jetzt schlägst Du mal Deinen Globus auf und zeigst mir, wo Afghanistan liegt. Na, wo ist Afghanistan? Und wie viele Länder liegen so dazwischen, bis der feine Herr Afghane und seine Sippe hier einfallen...wegen welchem Krieg nochmal? Watte ma....da war was mit den Russen. ...
    Dummerle, es geht um den Krieg seit 2001.

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Ich bestreite ja nicht, dass es Afghanen sind, sondern dass Afghanen einen Grund* hätten, Asyl in der BRD zu beantragen. Dort wird nicht gebombt wie du schreibst, und bis sie in Griechenland sind, haben sie mindestens vier Länder durchquert.
    Sie sollten es lieber in einem ihrer Nachbarländer versuchen, dort gehören sie kulturell hin.
    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    die sind in Pakistan & Iran schon sicher, im übrigen fliegen hier afghanische Pfleger eines Hamburger Pflegedienstes regelmässig nach dorthin in Urlaub, nix flächendeckender Krieg
    Grundsatzfragen stellen Sie an Tante Kugel oder Onkel Wiki, da werden Sie geholfen:

    Dublin III
    ...Der Kern der Verordnung besagt Folgendes: Stellt eine geflüchtete Person innerhalb der EU einen Asylantrag, so überprüft der jeweilige Staat, ob er für die Durchführung des Asylverfahrens verantwortlich ist. Grundlage dafür ist die Bestimmung, dass derjenige Mitgliedstaat, in dem eine geflüchtete Person erstmals europäisches Territorium betritt, das Asylverfahren durchführen muss. ...

    Hintergrund ist, dass jeder Asylsuchende, der oder die in die EU einreist, grundsätzlich Anspruch auf nur ein Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union hat. Stellt zum Beispiel eine geflüchtete Person aus Tschetschenien in der Slowakei einen Asylantrag und wird abgelehnt, kann sie nicht einfach nach Deutschland weiterreisen und es erneut versuchen. Ihr Asylantrag würde umgehend ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig abgelehnt und sie zurück in die Slowakei abgeschoben werden. So sollen Weiterwanderungen und Mehrfachanträge in der EU vermieden werden. ...
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    Schengener Übereinkommen

    ...Regelungsgegenstände...
    2.Inhaber eines von einem Schengen-Staat ausgestellten und in seiner räumlichen Gültigkeit nicht beschränkten Visums für den kurzfristigen Aufenthalt („Schengen-Visum“ der Visumkategorie „C“) dürfen sich im Rahmen von dessen Gültigkeit im gesamten Hoheitsgebiet der Schengener Staaten aufhalten und sich darin frei bewegen. Beim Überschreiten der Binnengrenzen unterliegt auch dieser Personenkreis keinen Kontrollen. Visa für den Flughafentransit (Visumkategorie „A“) berechtigen lediglich zum Aufenthalt in den internationalen Transitzonen von Flughäfen, jedoch nicht zur Einreise in den Schengenraum.

    3.Drittstaatsangehörige, die Inhaber eines nationalen Aufenthaltstitels eines Schengen-Staates sind, dürfen sich im Rahmen von dessen Gültigkeit für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen auch im Hoheitsgebiet der übrigen Schengen-Staaten aufhalten.Dies gilt auch für Inhaber eines von einem Schengen-Staat ausgestellten „nationalen“ Visums (Visumkategorie „D“).

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    im AsylG §18 (4) 2. heisst es:

    (4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit
    1. ...
    2.das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.


    Zusatzinfos vom tosh:

    In den internationalen und deutschen Asylgesetzen ist die Durchquerung von Ländern bis sie nach Europa kommen kein Hinderungsgrund für die Erlangung von Asyl.

    Wenn also jemand zB in GR europ. Boden betritt und um Asyl bittet muss GR das Asylverfahren machen.


    *Ein Grund nach Deutschland weiterzureisen könnte sein dass es hier besonders gute soziale Versorgung gibt und viele Teddywerfer.
    ...
    Deutsch wird groß geschrieben
    Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
    USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
    Quadrokopter in der Bibel:
    https://www.politikforen.net/showthread.php?186118


  5. #3145
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    Standard AW: "Flüchtlings"lager Moria in Flammen!!!!!

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
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    Dublin III

    ...Der Kern der Verordnung besagt Folgendes: Stellt eine geflüchtete Person innerhalb der EU einen Asylantrag, so überprüft der jeweilige Staat, ob er für die Durchführung des Asylverfahrens verantwortlich ist. Grundlage dafür ist die Bestimmung, dass derjenige Mitgliedstaat, in dem eine geflüchtete Person erstmals europäisches Territorium betritt, das Asylverfahren durchführen muss. ...

    Hintergrund ist, dass jeder Asylsuchende, der oder die in die EU einreist, grundsätzlich Anspruch auf nur ein Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union hat. Stellt zum Beispiel eine geflüchtete Person aus Tschetschenien in der Slowakei einen Asylantrag und wird abgelehnt, kann sie nicht einfach nach Deutschland weiterreisen und es erneut versuchen. Ihr Asylantrag würde umgehend ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig abgelehnt und sie zurück in die Slowakei abgeschoben werden. So sollen Weiterwanderungen und Mehrfachanträge in der EU vermieden werden. ...
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    ...Regelungsgegenstände...

    2.Inhaber eines von einem Schengen-Staat ausgestellten und in seiner räumlichen Gültigkeit nicht beschränkten Visums für den kurzfristigen Aufenthalt („Schengen-Visum“ der Visumkategorie „C“) dürfen sich im Rahmen von dessen Gültigkeit im gesamten Hoheitsgebiet der Schengener Staaten aufhalten und sich darin frei bewegen. Beim Überschreiten der Binnengrenzen unterliegt auch dieser Personenkreis keinen Kontrollen. Visa für den Flughafentransit (Visumkategorie „A“) berechtigen lediglich zum Aufenthalt in den internationalen Transitzonen von Flughäfen, jedoch nicht zur Einreise in den Schengenraum.

    3.Drittstaatsangehörige, die Inhaber eines nationalen Aufenthaltstitels eines Schengen-Staates sind, dürfen sich im Rahmen von dessen Gültigkeit für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen auch im Hoheitsgebiet der übrigen Schengen-Staaten aufhalten.Dies gilt auch für Inhaber eines von einem Schengen-Staat ausgestellten „nationalen“ Visums (Visumkategorie „D“).


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    im AsylG §18 (4) 2. heisst es:

    (4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit
    1. ...
    2.das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.


    Zusatzinfos vom tosh:

    In den internationalen und deutschen Asylgesetzen ist die Durchquerung von Ländern bis sie nach Europa kommen kein Hinderungsgrund für die Erlangung von Asyl.

    Wenn also jemand zB in GR europ. Boden betritt und um Asyl bittet muss GR das Asylverfahren machen.


    *Ein Grund nach Deutschland weiterzureisen könnte sein dass es hier besonders gute soziale Versorgung gibt und viele Teddywerfer.
    ...
    Tun sie aber nicht.

    Außerdem geht eine Ablehnung ganz schnell.

    Einreisen lassen heißt übrigens nicht Asyl, höchstens Duldung. Und das auch nur zeitlich begrenzt, bis der Fluchtgrund nicht mehr besteht.

  6. #3146
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    Standard AW: "Flüchtlings"lager Moria in Flammen!!!!!

    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    interessanter Bericht dazu: Dort sind nur die Glücksritter der Welt anwesend

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    "...Wir, das sind Daniel Hurlebaus und Severin Köhler. Wir kennen uns durch die Koordination der konservativen, europäischen Jugendarbeit...
    Moria: Keine Flüchtlinge...

    Direkt am Meer sitzen wir mit Maria in einem kleinen idyllischen Hafenrestaurant und kommen bei griechischen Köstlichkeiten schnell auf die aktuellen Themen zu sprechen...

    Die essen unsere Katzen und Hunde..."


    Fazit: Zwei konservative Deppen informieren sich bei den falschen Leuten und schwafeln von Glücksrittern.
    Deutsch wird groß geschrieben
    Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
    USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
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  7. #3147
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    Zitat Zitat von Sjard Beitrag anzeigen
    Eben, so ist das, wird aber in der öffentlichen Berichterstattung vollkommen übergangen.
    Dummfug.
    Sogar lt. Dr. Curio sind im Slum-Lager Moria 70% Kriegsflüchtlinge aus Afghanistan. Deppen verwechseln das mit Syrien.
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  8. #3148
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    Standard AW: "Flüchtlings"lager Moria in Flammen!!!!!

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    Text WIKI
    Im Jahr 2010 wurde Gundlach einer der drei Vizepräsidenten des Kirchenamtes und leitet seitdem die Hauptabteilung Kirchliche Handlungsfelder und Bildung. Zudem ist er Leiter der Abteilung Kirchliche Handlungsfelder und des Referates Glaube und Dialog. Er ist einer der führenden Köpfe hinter dem Reformprozess der EKD.

    Gundlach übernahm Ende 2019 den Vorsitz des Vereins Gemeinsam Retten, der als Träger für eine evangelische Initiative zur Entsendung eines Seenotrettungsschiffs ins Mittelmeer fungieren soll.[4] Er ist Mit-Herausgeber des JS-Magazins.[5]

    Gundlach ist mit der Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt liiert.[6][7] Gundlach hat einen Sohn und eine Tochter aus seiner ersten Ehe mit der 2017 verstorbenen Hamburger Pastorin Birgitta Heubach-Gundlach
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  9. #3149
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: "Flüchtlings"lager Moria in Flammen!!!!!

    Die [Links nur für registrierte Nutzer], schicken jetzt ihre Banden zur Demonstration auf Nachzug, und dann ist plötzlich jeder verwandt in der Heimat, kostenlose Krankenkasse für den Clan, Standard in Deutschland

    Die EU soll die Grenzkontrollen übernehmen, was noch perverser ist. Zu blöde für Alles, Frontex, ein Milliarden Loch für Nichts, und was die sich ständig vorstellen! Gibt immer gut bezahlte Posten, für die Dümmsten, welche die Schleuser Banden leiten

    Grenzschutz in EU-Hände legen? Neuer Migrationspakt wird morgen vorgestellt


    Morgen soll der Kommissions-Entwurf zum EU-Migrationspakt vorgestellt werden. EU-Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) „erwartet ihn sehnsüchtig“. .......

    Denn anerkannte Flüchtlinge seien EU-Bürgern gleichgestellt, auch in der Bewegungsfreiheit. Dass der Migrationsdruck vor allem von illegal in die EU einsickernden Asylforderern kommt, wurde nicht angesprochen.



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  10. #3150
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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