Du bist auch wieder so einer, der Recht nicht als Unrecht erkennt, nur weil es in Gesetzesform eingepackt ist. Ich habe doch gerade erst erklärt, dass eine Steuer noch gar nicht erhoben werden kann, wenn sie noch gar nicht entstanden ist, und jetzt kommst du mir mit Paragrafen an. Wenn im Laufe eines Jahres der Betrieb abbrennt, kriegt man die vorausgezahlte Steuer erst mit der Veranlagung zurück. Und dann? Merkst du jetzt wenigstens was? Kein Unternehmer käme auf die Idee, Vorauszahlungen für noch gar nicht stattgefundene Lieferungen zu bezahlen.
Selbst in Belgien liegt es einzig und allein in der Entscheidung des Steuerzahlers, wieviel Steuer er freiwiliig vorauszahlt. Also ist die Praxis bei uns fragwürdig, dass der Staat darüber entscheidet. Denk mal drüber nach, anstatt wieder mit Vorschriften zu kommen.