Auch aus Acta Diurna:
Pardon, das war der falsche Einspieler, hier ist richtige:
Soweit ich heute wieder gelesen hatte, an einer Grundschule wurde muslimisch öffentlich, großartig und protzig gebetet - waren das alles nur Muslime als Erstklässler ?Das Grundgesetz garantiert Glaubensfreiheit, keine Religionsfreiheit. Jeder kann ungestört glauben und anbeten, was er mag, allerdings darf er damit andere nicht stören. Die ungestörte Religionsausübung ist im quid pro quo die nicht störende.
Aber wie bei jeder Konzession wird es auch bei dieser kein Zurück mehr geben.
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Es gibt also keine deutschen Schüler mehr in einigen bundesdeutschen Ländern ?
„Allahu akbar“ statt „Grüß Gott“, muslimische Gebetsrufe statt die Nationalhymne. Einschulung in Merkels rotgrünem Deutschland. Aber: Es gibt keine Islamisierung!
Die Schrotenschule in Tuttlingen, an der sich das gefilmte Geschehen zugetragen haben soll, ist bereits seit Längerem für ihr erklärungsbedürftiges Verhältnis zum Islam bekannt: Schon 2017 berichtete die [Links nur für registrierte Nutzer]: „Eine Klassenlehrerin an der Tuttlinger Schrotenschule trägt ein Kopftuch. Ein Vater sieht die religiöse Neutralität gefährdet und nimmt seine siebenjährige Tochter von der Schule.“