"Verfassungswidrig und voller handwerklicher Fehler"

"Die GroKo will ihre Corona-Maßnahmen mit einer neuen Ermächtigungsgrundlage im IfSG rechtlich absichern. Im Eiltempo peitscht sie eine entsprechende Gesetzesänderung durch das Parlament. Verfassungsrechtler halten das für keine gute Idee."

Auszugsweise aus dem Artikel:

"Lückenhaft, missverständlich oder orthografisch fehlerhaft"

"Auch sprachlich strotze der neue § 28a IfSG nur so von Fehlern: Einige Regeln seien lückenhaft, missverständlich oder orthografisch fehlerhaft formuliert, sagt sie. So heiße es z.B. in Ziffer 11 der neuen Vorschrift: "Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist". Gemeint sei wohl "Untersagung soweit dies zwingend erforderlich ist". Auf zehn Seiten ihrer Stellungnahme reiht Klafki derartige Fehler auf. Am Ende hat sie für den Gesetzgeber nur eine Empfehlung parat: "Von einem Beschluss der Regelung in seiner derzeitigen Fassung wird abgeraten."

Ähnlich desaströs bewertet auch die Bochumer Staats- und Gesundheitsrechtlerin Dr. Andrea Kießling das Vorhaben: Wie Klafki kommt auch sie zum Ergebnis, dass der geplante § 28a IfSG den Vorgaben Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheit nicht genügt. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen, sondern wolle offenbar einseitig das bisherige Vorgehen während der Corona-Epidemie legitimieren, kritisiert sie. Und prophezeit: "In dieser Form werden die Gerichte die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen akzeptieren.""

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Ein guter, ausführlicher Artikel zur geplanten neuen Ermächtigungsgrundlage des § 28a IfSG. Grundsätzlich bessert der Gesetzgeber hier nach, um bereits erwähnte verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenzutreten. Dass er dabei aber offenbar versäumt, gründlich zu arbeiten, ist einfach nur ungestüm. Die aktuelle Fassung ist schlicht peinlich - in jeder Hinsicht.