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Thema: Corona: Entwicklung & Fragen am Maßstab des Rechts

  1. #1
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard Corona: Entwicklung & Fragen am Maßstab des Rechts

    Guten Abend. Noch ein Corona-Strang! Aber Moment, ich will erklären, warum ich ihn für sinnvoll halte. Im Allgemeinen Corona-Strang geht es ganz allgemein um das Corona-Virus. Ein guter Strang, denn dort wird über alles diskutiert, was Covid-19 unmittelbar oder entfernt betrifft.
    Da die Corona-Maßnahmen, ganz gleich wie diese nun aussehen (Behördliche Anordnungen, Gesetze usw.), in den letzten Monaten und Wochen zu zahlreichen rechtlichen Kontroversen und letztlich zu gerichtlichen Überprüfungen geführt haben, gibt es hierzu eine Menge Gesprächsstoff, der im allgemeinen Corona-Strang möglicherweise etwas untergehen würde. Angesichts der weitreichenden Maßnahmen des gestrigen Tages ist zu erwarten, dass diverse Fragen und Entscheidungen auch in Zukunft eine zentrale Rolle in der Corona-Diskussion einnehmen werden.
    Dieser Strang soll vornehmlich dazu dienen, bestimmte Entscheidungen deutscher Gerichte zu besprechen und sie vor allem zu sammeln, um Übersichtlichkeit zu schaffen. Eine Art „rechtlicher Live-Ticker“, der die Entwicklung bis ganz zum Schluss nachvollziehbar machen soll. Auch könnten hier Artikel, Meinungsvideos und Ähnliches gepostet werden, die einen rechtlichen Auseinandersetzung zum Gegenstand haben.
    Ich stelle mir eine Diskussion vor, die ganz konkrete Urteile in den Blick nimmt oder etwa den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit thematisiert oder die Frage, wie weitreichend eigentlich staatliche Entscheidungen sein sollten, wenn die Tatsachengrundlage mehr oder weniger nebulös erscheint.
    Aber nun genug erklärt.

  2. #2
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Corona: Entwicklung & Fragen am Maßstab des Rechts

    Eine Art Anker könnten die Entscheidungen einiger OVGs und VGHs zum sog. Beherbergungsverbot sein. Denn die Erwägungen der Gerichte, insbesondere zur Verhältnismäßigkeit, sind mindestens zum Teil auf den nun durch die Ministerkonferenz beschlossenen "Lockdown-light" anzuwenden.

    Die entscheidenden Erwägungen sind hier gut zusammengefasst:

    "Das Beherbergungsverbot greife in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG ein und sei daher voraussichtlich verfassungswidrig. Eingriffszweck und Eingriffsintensität stünden nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Der Antragsgegner verfolge mit der Eindämmung der Pandemie den Schutz von hochrangigen Rechtsgütern. Die Vorschrift diene dazu, Gefahren für das Leben und die körperliche Unversehrtheit einer potenziell großen Zahl von Menschen abzuwehren und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in Deutschland durch die Verlangsamung des Infektionsgeschehens sicherzustellen.

    Jedoch habe der Antragsgegner bereits nicht dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Beherbergung ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe, dem mit so drastischen Maßnahmen begegnet werden müsste. Derzeit seien trotz steigender Fallzahlen in Deutschland keine Ausbruchsgeschehen in Beherbergungsbetrieben bekannt. Vielmehr sei aktueller „Treiber“ der Pandemie das Feiern in größeren Gruppen oder der Aufenthalt in Bereichen, wo die Abstands- und Hygieneregeln aufgrund räumlicher Enge, z.B. in der Schule oder in verschiedenen Wohnsituationen (z.B. Pflegeheimen oder Flüchtlingsunterkünften) nicht eingehalten würden. Die Landesregierung sei verpflichtet, fortlaufend und differenziert zu prüfen, ob konkrete Grundrechtseingriffe auch weiterhin zumutbar seien und ob das Gesamtkonzept von Beschränkungen und Lockerungen noch in sich stimmig und tragbar sei. Bis auf Clubs und Discotheken seien sämtliche Geschäfte, Freizeit- und Sporteinrichtungen, Gaststätten, Bars und Vergnügungsstätten wieder - wenn auch mit Schutzvorkehrungen - geöffnet. Dass gerade Beherbergungsbetriebe, in denen nicht zwangsläufig eine große Zahl fremder Menschen aufeinanderträfen, sondern Gäste in abgeschlossenen Räumlichkeiten ggf. mit einer überschaubaren Personenanzahl übernachteten und deren Kontaktdaten hinterlegt seien, davon ausgenommen würden, erschließe sich nicht.

    Es sei den Antragstellern nicht zumutbar, sich auf die Möglichkeit verweisen zu lassen, negative Coronatests vorzulegen. Nach derzeitiger Sachlage erscheine es nicht hinreichend gewährleistet, dass ein solcher Test von Reisenden überhaupt so kurzfristig erlangt werden könne. Schon aus rein organisatorischer Sicht sei fraglich, ob dieses enge Zeitfenster, in dem eine Abstrichentnahme durch medizinisches Fachpersonal, der Transport der Proben ins Labor sowie die Übermittlung des Ergebnisses und schließlich das Erscheinen des Gastes im Beherbergungsbetrieb stattfinden müsse, überhaupt eingehalten werden könne."


    Aus: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Hier der vollständige Beschluss: [Links nur für registrierte Nutzer]

  3. #3
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    Standard AW: Corona: Entwicklung & Fragen am Maßstab des Rechts

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Guten Abend. Noch ein Corona-Strang! Aber Moment, ich will erklären, warum ich ihn für sinnvoll halte. Im Allgemeinen Corona-Strang geht es ganz allgemein um das Corona-Virus. Ein guter Strang, denn dort wird über alles diskutiert, was Covid-19 unmittelbar oder entfernt betrifft.
    Da die Corona-Maßnahmen, ganz gleich wie diese nun aussehen (Behördliche Anordnungen, Gesetze usw.), in den letzten Monaten und Wochen zu zahlreichen rechtlichen Kontroversen und letztlich zu gerichtlichen Überprüfungen geführt haben, gibt es hierzu eine Menge Gesprächsstoff, der im allgemeinen Corona-Strang möglicherweise etwas untergehen würde. Angesichts der weitreichenden Maßnahmen des gestrigen Tages ist zu erwarten, dass diverse Fragen und Entscheidungen auch in Zukunft eine zentrale Rolle in der Corona-Diskussion einnehmen werden.
    Dieser Strang soll vornehmlich dazu dienen, bestimmte Entscheidungen deutscher Gerichte zu besprechen und sie vor allem zu sammeln, um Übersichtlichkeit zu schaffen. Eine Art „rechtlicher Live-Ticker“, der die Entwicklung bis ganz zum Schluss nachvollziehbar machen soll. Auch könnten hier Artikel, Meinungsvideos und Ähnliches gepostet werden, die einen rechtlichen Auseinandersetzung zum Gegenstand haben.
    Ich stelle mir eine Diskussion vor, die ganz konkrete Urteile in den Blick nimmt oder etwa den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit thematisiert oder die Frage, wie weitreichend eigentlich staatliche Entscheidungen sein sollten, wenn die Tatsachengrundlage mehr oder weniger nebulös erscheint.
    Aber nun genug erklärt.
    Man spürt richtig deine Hassliebe für dieses Forum.
    Mach doch mal einen Strang über dieses Forum auf und verrate uns ein für allemal, warum du nicht loslassen kannst und trotzdem immer wieder hierher zurückfindest, um dieses kleine irrelevante Verschwörungs- und Aluhut-Forum mit kreativen und überaus konstruktiven Strangeröffnungen zu beglücken...

  4. #4
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Corona: Entwicklung & Fragen am Maßstab des Rechts

    Zitat Zitat von solg Beitrag anzeigen
    Man spürt richtig deine Hassliebe für dieses Forum.
    Mach doch mal einen Strang über dieses Forum auf und verrate uns ein für allemal, warum du nicht loslassen kannst und trotzdem immer wieder hierher zurückfindest, um dieses kleine irrelevante Verschwörungs- und Aluhut-Forum mit kreativen und überaus konstruktiven Strangeröffnungen zu beglücken...
    Ich schreibe hier durchaus gerne. Und ich lese hier auch gerne. Mir ist schon klar, dass Dir das nicht sonderlich schmeckt. Aber das ist mir ehrlich gestanden auch egal. Wenn Du den Strang dumm findest, bleib doch zumindest fern und widerstehe der Versuchung, ihn mit Müll zu schreddern. Ich eröffne so gut wie nie Stränge, von daher weiß ich nicht, welche "Strangeröffnungen" Du meinst. Dieser Strang ist ein Versuch, die Corona-Diskussion in eine präzisere Bahn zu lenken und eine Art Sammlung relevanter Entscheidungen zu erstellen. Das kannst Du selbstverständlich total scheiße finden. Es gibt immerhin genügen Stränge dazu, wie Bill Gates und Angela Merkel Kinderblut trinken und die Welt unterdrücken. Da wirst Du den Exoten hier hoffentlich verschmerzen können.

  5. #5
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Corona: Entwicklung & Fragen am Maßstab des Rechts

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Ich schreibe hier durchaus gerne. Und ich lese hier auch gerne. Mir ist schon klar, dass Dir das nicht sonderlich schmeckt. Aber das ist mir ehrlich gestanden auch egal. Wenn Du den Strang dumm findest, bleib doch zumindest fern und widerstehe der Versuchung, ihn mit Müll zu schreddern. Ich eröffne so gut wie nie Stränge, von daher weiß ich nicht, welche "Strangeröffnungen" Du meinst. Dieser Strang ist ein Versuch, die Corona-Diskussion in eine präzisere Bahn zu lenken und eine Art Sammlung relevanter Entscheidungen zu erstellen. Das kannst Du selbstverständlich total scheiße finden. Es gibt immerhin genügen Stränge dazu, wie Bill Gates und Angela Merkel Kinderblut trinken und die Welt unterdrücken. Da wirst Du den Exoten hier hoffentlich verschmerzen können.
    Also ich finde Deine "Beiträge" immer sehr lustig und unterhaltsam !
    Was habe ich schon Tränen gelacht...
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  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Corona: Entwicklung & Fragen am Maßstab des Rechts

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Guten Abend. Noch ein Corona-Strang! Aber Moment, ich will erklären, warum ich ihn für sinnvoll halte. Im Allgemeinen Corona-Strang geht es ganz allgemein um das Corona-Virus. Ein guter Strang, denn dort wird über alles diskutiert, was Covid-19 unmittelbar oder entfernt betrifft.
    Da die Corona-Maßnahmen, ganz gleich wie diese nun aussehen (Behördliche Anordnungen, Gesetze usw.), in den letzten Monaten und Wochen zu zahlreichen rechtlichen Kontroversen und letztlich zu gerichtlichen Überprüfungen geführt haben, gibt es hierzu eine Menge Gesprächsstoff, der im allgemeinen Corona-Strang möglicherweise etwas untergehen würde. Angesichts der weitreichenden Maßnahmen des gestrigen Tages ist zu erwarten, dass diverse Fragen und Entscheidungen auch in Zukunft eine zentrale Rolle in der Corona-Diskussion einnehmen werden.
    Dieser Strang soll vornehmlich dazu dienen, bestimmte Entscheidungen deutscher Gerichte zu besprechen und sie vor allem zu sammeln, um Übersichtlichkeit zu schaffen. Eine Art „rechtlicher Live-Ticker“, der die Entwicklung bis ganz zum Schluss nachvollziehbar machen soll. Auch könnten hier Artikel, Meinungsvideos und Ähnliches gepostet werden, die einen rechtlichen Auseinandersetzung zum Gegenstand haben.
    Ich stelle mir eine Diskussion vor, die ganz konkrete Urteile in den Blick nimmt oder etwa den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit thematisiert oder die Frage, wie weitreichend eigentlich staatliche Entscheidungen sein sollten, wenn die Tatsachengrundlage mehr oder weniger nebulös erscheint.
    Aber nun genug erklärt.
    Hier habe ich eine tolle Seite mit vielen Artikeln und Details zum Thema, ein Dossier:

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  7. #7
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Corona: Entwicklung & Fragen am Maßstab des Rechts

    Das von der Ministerkonferenz unverbindlich beschlossene Maßnahmen-Paket (sog. "Lockdown light") wird nun in verbindliche Rechtsverordnungen der Länder gegossen, die in naher Zukunft einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werden müssen. Welche Erwägungen werden hierbei eine gewichtige Rolle spielen? Aus meiner Sicht werden 3 Punkte entscheidend sein:


    1. Gleichheitsgrundsatz und Willkürverbot
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet, Gleiches ohne sachlichen Grund ungleich zu behandeln. Hieraus ergeben sich gleich dutzende offene Fragen, denn eingeschränkt werden nur bestimmte Bereiche. Ein Beispiel: Friseursalons bleiben geöffnet. Kosmetik-Salons müssen dagegen schließen. Ein sachlicher Grund, der die Differenzierung rechtfertigen könnte, erscheint konstruiert. Ähnliche Beispiele gibt es zuhauf.

    2. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
    Jedes staatliche Handeln ist am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu messen. Eine umfassende Abwägung aller widerstreitenden Interessen ist durchzuführen. Welche das sind, ist bei der Corona-Pandemie offensichtlich. Es wird v.a. um die Freizügigkeit nach Art. 11 GG, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG und den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG auf der einen, sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG auf der anderen Seite gehen. Zu beachten ist hier, dass Art 2 Abs. 2 S. 1 GG nicht nur als Abwehrrecht gegen Maßnahmen des Staates fungiert, sondern zugleich eine Schutzpflicht des Staates begründet. Der Staat hat dazu eine sog. Einschätzungsprärogative, die sehr weit reicht. Interessant ist dabei die Frage, wie weitreichend Eingriffe sein können, wenn die Tatsachengrundlage dürftig ist. Da über 75 % aller Infektionen nicht zurückverfolgt werden können, ist etwa völlig unklar, ob Gastronomiebetriebe überhaupt Infektionstreiber sind. Wie weit also geht das Recht des Staates, "ins Blaue hinein" Maßnahmen zu beschließen, um Kontakte zwischen Bürgern insgesamt zu verringern?
    Zudem ergibt sich hier eine Besonderheit: Grundsätzlich sind Maßnahmen stets im Einzelfall zu prüfen. Hier aber wird die Geeignetheit einer einzelnen Maßnahme, die Infektionen zu reduzieren, immer nur als Teil eines bundesweiten Maßnahmen-Bündels angesehen werden können. Fraglich ist also, wie hoch die Anforderungen an die Geeignetheit in einer solchen Situation gesetzt werden.
    Auch eine Rolle sollte spielen, dass ein Entschädigungsanspruch gewährt wird. Das ist ein zentraler Unterschied zum gekippten Beherbergungsverbot.

    3. Demokratische Legitimität
    Aus dem sog. Grundsatz des Vorbehalt des Gesetzes aus Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG folgt, dass der parlamentarische Gesetzgeber wesentliche Regelungen, die in Grundrechte eingreifen, selbst regeln muss. Die Regelung durch Rechtsverordnungen der Exekutive ist insoweit unzulässig. Entscheidend wird also sein, ob die Wesentlichkeitsschwelle überschritten ist. Meiner Ansicht nach spricht einiges dafür.

  8. #8
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    Standard AW: Corona: Entwicklung & Fragen am Maßstab des Rechts

    Erste Entscheidungen über Eilanträge durch OVG Nordrein-Westphalen und VGH Baden-Württemberg:

    "Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am Freitag sechs Eilanträge gegen die Schließung von Betrieben infolge des neuen Lockdowns abgelehnt (Beschl. v. 06.11.2020, Az. 1 S 3388/20 u.a.). Der 1. Senat hält Ungleichbehandlungen von Betrieben bei diffusem Infektionsgeschehen für zulässig, weil manche wie etwa Lebensmittelläden der Aufrechterhaltung des Gemeinwohls dienten, andere hingegen nicht. Auch Abweichungen etwa für Schulen seien pädagogisch - wenn auch nicht infektionsschutzrechtlich - zu begründen.

    Das Grundrecht auf Berufsfreiheit werde durch die Corona-Verordnung zwar verletzt und die Betriebe erlitten gewaltige Nachteile, erkannte der VGH. Doch angesichts der geplanten Entschädigungsleistungen des Bundes seien solche tiefen Einschnitte verhältnismäßig. Zu den Antragstellern gehörten ein Fitnessstudio, ein Hotel und ein Berufsmusiker."


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    Zu beachten ist allerdings, dass es nur Entscheidungen im Eilrechtsschutz sind, also nach einer summarischen Prüfung durch die Gerichte. Trotzdem wegweisend.

  9. #9
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    Standard AW: Corona: Entwicklung & Fragen am Maßstab des Rechts

    Ein Eilantrag gegen die von der Stadt Frankfurt a.M. angeordnete Maskenpflicht im Stadtgebiet ist von dem Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. abgelehnt worden (Beschluss Az. 5 L 2944/20.F).

    Interessant ist, dass die Kammer des Verwaltungsgerichts Zweifel an der hinreichenden Bestimmtheit der gesetzlichen Grundlage geäußert hat. Bis zum Tätigwerden des Gesetzgebers sei die bisherige Praxis jedoch aus "übergeordneten Gründen des Gemeinwohls" geboten und damit vorerst hinzunehmen. Das Gericht meint, die Maskenpflicht, die noch bis zum 15. November 2020 gilt, sei gerade nicht willkürlich. Die Stadt Frankfurt habe nämlich bereits im Oktober nachgewiesen, dass vielerorts immer mehr Menschen die Corona-Regeln missachteten. Die Maskenpflicht sei daher einerseits für hoch frequentierte Einkaufsstraßen und andererseits für zentrale Bereiche der Stadt angeordnet worden.

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  10. #10
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    Standard AW: Corona: Entwicklung & Fragen am Maßstab des Rechts

    Über einen vergleichbaren Eilantrag entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf dagegen anders. Es gab dem Antrag eines Bürgers statt und befand die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht als rechtswidrig (Beschluss, Az. 26 L 2226/20).

    Entscheidend war in diesem Fall, dass die Allgemeinverfügung zu unbestimmt war. Sie sieht vor, dass auf dem gesamten Stadtgebiet ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, "sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird. Diese Verpflichtung gilt für zu Fuß Gehende sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die zur Benutzung des Gehwegs berechtigt oder verpflichtet sind, nicht aber für Radfahrende und Personen in Kraftfahrzeugen."
    Laut Verwaltungsgericht sei daraus für den Bürger nicht erkennbar, wo und wann er der Maskenpflicht unterliegt. Ob diese gerade bestehe, müsse er anhand unbestimmter Rechtsbegriffe wie "Tageszeit", "räumliche Situation" und "Passantenfrequenz" selbst entscheiden. Dies sei mit dem Bestimmtheitsgrundsatz nicht vereinbar.

    Zu beachten ist hier aber, dass der Beschluss nur Rechtswirkung ggü. dem Antragsteller entfaltet. Zudem hat die Stadt die Möglichkeit, hinsichtlich des unbestimmten Wortlauts ihrer Verfügung nachzubessern, sodass eine anschließend eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss Aussicht auf Erfolg haben dürfte.

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