Warum sollte die Verjährungsfrist nicht ganz aufgehoben werden können? Ist es nicht so, dass es bei Mord und Steuerschulden ohne Verjährungsfrist geht?
Ich bin kein Jurist, drum frag ich.
Die Verjährungsfristen mit der Verzögerungstaktik tut ihr Übriges. An keinen Fall kann ich mich erinnern, in dem ein Geistlicher wegen seiner Vergebung vor Gericht verurteilt worden wäre, vergleichbar wie ein Zivilist. Und da hapert es ja auch oft schwer.
Stimmt nur fast.
Es gab schon ein paar Verurteilungen.
Allerdings waren die verhängten Strafen meist lachhaft.
2020 Bad Kissingen: Zwei Vergehen an einer Zwölfjährigen: ein Jahr und vier Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährungszeit wird auf drei Jahre festgelegt; zudem muss der Mann 2000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
2018 Deggendorf: 108 Fälle von Missbrauch; achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Zuvor wurde der 53-Jährige auf unbefristete Zeit in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht, um eine Therapie zu absolvieren.
etc.pp.
"Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
~Frank Zappa~
Was Steuerstraftatbestände angeht, liegst Du falsch. Bei Steuerstrafbeständen gibt es eine strafrechtliche (5 Jahre für Steuerhinterziehung) und eine - i.d.R. längere - steuerliche Verjährung (10 Jahre für Steuerhinterziehung, 5 Jahre für Steuerverkürzung). Ist die strafrechtliche Verjährung eingestreten, wirst Du nicht mehr bestraft (mit Geld- oder Freiheitsstrafe). Ist die steuerliche Verjährung eingetreten, darf das Finanzamt auch keinen Steuerbescheid mehr ändern.
Möglich ist aber, daß Du erwischt wirst, wobei die Straftat an sich bereits verjährt ist, die steuerliche Verjährung jedoch nicht. Dann mußt Du den Finanzamt das geschuldete Geld plus 6% Zinsen p.a. nachträglich bezahlen. Letzteres ist jedoch keine Strafe (die käme ja im Falle einer Geldstrafe "obendrauf"; und auch im Falle der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wäre die Steuerschuld nicht mit der Verbüßung der Freiheitsstrafe beglichen).
Die Verjährung (sowohl die Strafverfolgungs-, als auch die Strafvollstreckungsverjährung) dienen dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit. Sehr schön beschriebe ist das hier:
([Links nur für registrierte Nutzer])Die strafrechtliche Verjährung ist in den meisten Rechtsordnungen vorgesehen. Sie beruht in erster Linie auf dem Recht auf Vergebung und Vergessen und auf der heilenden Wirkung des Zeitablaufs. Das Interesse des Staates an der Rechtsverfolgung erlischt mit dem Laufe der Zeit, das Vergeltungsbedürfnis nimmt ab. Zudem kann sich die Persönlichkeit des Täters verändern. Es sprechen aber auch praktische Gründe für die Verjährung: Verstreicht zwischen dem Zeitpunkt der Tatbegehung und der Eröffnung des Strafverfahrens viel Zeit, so ist die Beweiserhebung viel schwieriger. Es besteht das Risiko, dass der rechtserhebliche Sachverhalt nicht oder nicht rechtsgenüglich aufgeklärt werden kann; die Gefahr eines Justizirrtums erhöht sich. Zwar kann eine DNA-Auswertung auch viele Jahre nach der Tat den Beweis erbringen, dass eine bestimmte Person am Tatort war oder Kontakt zum Opfer hatte. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass der Spurenleger der Täter ist. Wegen des Zeitablaufs sind jedoch weitere relevante Beweiserhebungen wie Zeugeneinvernahmen zum Verhältnis des Spurenlegers zum Opfer oder zum Grund seiner Anwesenheit am Tatort kaum mehr möglich. Andererseits ist zu bedenken, dass gerade dank der DNA-Analyse und weiterer moderner kriminalistischer Methoden die Wahrscheinlichkeit, ein Delikt rasch aufzuklären, gestiegen ist.
[...]
Insgesamt besteht nach Ansicht des Bundesrates keine Notwendigkeit, die Verjährungsfristen bei Mord und weiteren Delikten aufzuheben oder zu verlängern.
Im deutschen Recht sind nur Mord und Völkermord von der Verjährung ausgenommen. Das ist - typisch Deutschland - inbesondere historische Gründe: Die Strafverfolgung von schweren NS-Verbrechen sollte nicht verjähren. Mord verjährte in Deutschland früher nach 20 Jahren. Die Alliierten hat festgelegt, daß die Verjährung entsprechender Taten vom 30. Januar 1933 bis 1. Juli 1945 (amerikanische Zone; französische und britische Zone: 8.5.1945) als ruhend anzusehen sind. Während der NS-Zeit begangene Morde wären also spätestens am 1.7.1965 verjährt. in der Frage, ob man dem "Ruf nach lückenloser Sühne" folgen solle oder dem "rechtsstaatlichen Satz treu bleiben wolle, dass jedes rückwirkende Gesetz im Strafrecht von Übel" sei (Zitate des damaligen (1965) Bundesjustizministers Ewald Bucher (FDP)) entschied sich der Bundestag am 23.5.1965 dafür, den Beginn der Verjährungsfrist auf den 1. Januar 1950 festzusetzen. Entsprechende Taten wären also am 1.1.1970 verjährt. Nachdem das BVerfG die Regelung für grundgesetzkonform befunden hatte, hob der Bundestag im Juni 1969 die Verjährung für Völkermord auf dun erhöhte für Mord die Frist auf 30 Jahre erhöht. Ein erneuter Aufschub; entsprechende Taten wären am 1.1.1980 verjährt. Mit 255 zu 222 Stimmen hob der Bundestag dann 1979 die Verjährung von Mord auf.
Man kann die Verjährung durchaus abschaffen. Das ist aber immer ein Trade-Off zwischen dem Willen, Täter möglichst gründlich zu bestrafen, und der Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit, die Grundelemente des Rechtsstaates sind.
Nach der letzten Gesetzesänderung Mitte des letzten Jahrzehnts ist die Verjährung von sexuellem Mißbrauch von Kindern/Jugendlichen bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers gehemmt. Ich denke, es ist vertretbar, erstmal mit dieser Regelung Erfahrung zu sammeln.
Keine(!) Gesetzesänderung würde den Großteil der Fälle bertreffen, um die es in diesem Strang geht; denn nach rechtsstaatlichen Gründsätzen wird keine Tat, bei denen eine Strafverfolgungsverjährung bereits eingetreten ist, von einer Gesetzesänderung erfaßt.
Kindesmissbrauch durch Priester - Blutspur der Kirche
Einfach widerlich!
Das ist in der Tat der Kern des Problems: Daß Pfarrer, über die der Kirche entsprechende Taten bekannt wurden, regelmäßig nicht von Seiten der Kirche den Strafverfolgungsbehörden übergeben und kirchenrechtlich nach [Links nur für registrierte Nutzer] aus dem Klerikerstand entlassen wurden.
Die Sache mit der katholischen Moral.
Werter Herr Krabat,
ich habe keinen Hass auf die Christenheit.
Es ist die Kirche und ihre Verbrechen, mit der ich ein Problem habe.
Nicht zuletzt, weil diese kriminelle Vereinigung mit meinen Steuergeldern zwangsfinanziert wird, und ich dadurch gezwungen werde, die pädophilen Verbrecher in diesem Verein zu finanzieren.
Das geht überhaupt nicht.
Zudem ist Deutschland meine Heimat, aus der ich mich mit Sicherheit nicht von Anhängern einer staatsfinanzierten pädophilen Sekte vertreiben lasse.
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