Zitat von
HansMaier.
Lol, ja. Um genau die geht es. Um Ermächtigungsgrundlagen zum Abbau von
Grundrechten der Bürger. Die Nazis nannten ihr Ermächtigungsgesetz auch nicht
Ermächtigungsgesetz. Die nannten das, „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“
Aber beide Gesetze tun das gleiche. Sie setzen die Grundrechte der Bürger ausser Kraft.
MfG
H.Maier
Ermächtigungsgesetze gab es bereits in der Weimarer Republik!
Das benutzte Hitler, er machte nichts grundsätzlich Neues, er änderte also nicht die Verfassung durch sein „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“
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...Der Begriff „Ermächtigungsgesetz“, der den Zeitgenossen in der Politik geläufig war, bot Hitler
die Möglichkeit, unter Wahrung einer scheinbar demokratisch legitimierten Fassade sein totalitäres
Regime zu errichten. „Die politische Bezeichnung ‚Ermächtigungsgesetz‘ knüpfte als Zeichen
scheinbarer Parallelität bewusst an die in der Anfangszeit der Weimarer Republik erlassenen Ermächtigungsgesetze
an. Bereits diese hatten der Exekutive zeitlich begrenzt erhebliche Befugnisse
eingeräumt.“
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Vergleichsweise wurde auch am 18.11.2020 nichts grundsätzlich Neues gemacht, also nicht die Verfassung geändert durch die Erweiterung des längst bestehenden IfSG.
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