Umfrageergebnis anzeigen: Was will das Regime mit dem Ermächtigungsgesetz 2020 erreichen ?

Teilnehmer
40. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Diktatur schaffen und/oder rechtswidrige Handlungen des Merkelregimes nachträglich legetimieren

    35 87,50%
  • dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren und Schaden von ihm wenden

    4 10,00%
  • Weiß nicht

    1 2,50%
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Thema: Was will das Regime mit dem Ermächtigungsgesetz 2020 erreichen ?

  1. #21
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Was will das Regime mit dem Ermächtigungsgesetz 2020 erreichen ?

    Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen
    Vermutlich und wer sie nicht raushängt wird bestraft.
    Wie der Schäubleschwiegersohn, ebenfalls CDU, ja schon drohte: Die Opposition kommt in geschlossene Lager.

  2. #22
    Mitglied Benutzerbild von Zirrus
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    Standard AW: Was will das Regime mit dem Ermächtigungsgesetz 2020 erreichen ?

    Zitat Zitat von Olli Beitrag anzeigen
    Ich wundere mich, dass der massivste Angriff auf Freiheit und Demokratie durch das heute vom Bundestag und Bundesrat beschlossen „Infektionsschutzgesetz“ , mit einer bisher nicht gekannten politischen Sprengkraft, in diesem Forum so wenig Aufmerksamkeit erhält.

    Der Staat kann ab kommenden Montag die im Grundgesetz verbrieften Freiheitsrechte aushebeln, wie es ihm beliebt.

    Wenn das kein Scandal ist, was dann....
    Ganz so ist es sicherlich nicht, deshalb sollte man nicht so maßlos übertreiben. Was deine eigentliche Frage angeht: Schau dir einmal diese ganzen „Angststränge“ hier in diesem Forum an, dann wirst du verstehen, weshalb keine konstruktiven Themenbeiträge von vielen Usern in diesem Forum mehr zu erwarten sind. Alleine im „Coronavirus – Covid 19“ gibt es mittlerweile 8232 Seiten und sage und schreibe 82312 Beiträge. In diesem besagten Strang schreiben sich einige Teilnehmer von morgens bis abends ihre Ängste vom Leib, wie sollen die dann noch einen klaren Gedanken finden, um sich mit wirklich wichtige Dinge im Leben zu befassen?
    Wenn die Straße bequem ist, neigt man dazu den falschen Weg einzuschlagen.

  3. #23
    Mitglied Benutzerbild von Olli
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    Standard AW: Was will das Regime mit dem Ermächtigungsgesetz 2020 erreichen ?

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Ganz so ist es sicherlich nicht, deshalb sollte man nicht so maßlos übertreiben. Was deine eigentliche Frage angeht: Schau dir einmal diese ganzen „Angststränge“ hier in diesem Forum an, dann wirst du verstehen, weshalb keine konstruktiven Themenbeiträge von vielen Usern in diesem Forum mehr zu erwarten sind. Alleine im „Coronavirus – Covid 19“ gibt es mittlerweile 8232 Seiten und sage und schreibe 82312 Beiträge. In diesem besagten Strang schreiben sich einige Teilnehmer von morgens bis abends ihre Ängste vom Leib, wie sollen die dann noch einen klaren Gedanken finden, um sich mit wirklich wichtige Dinge im Leben zu befassen?



    Traurig...aber verständlich...
    "Man kann sie nicht zwingen die Wahrheit zu schreiben, aber man kann sie zwingen, immer unverschämter und offensichtlicher zu lügen !!!!"

  4. #24
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Was will das Regime mit dem Ermächtigungsgesetz 2020 erreichen ?

    Polizei zieht vorläufig Bilanz nach Corona-Demo in Berlin: Fast 80 verletzte Beamte

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die Demonstrante skandierten: "Wir sind friedlich..."
    ...
    Deutsch wird groß geschrieben
    Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
    USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
    Quadrokopter in der Bibel:
    https://www.politikforen.net/showthread.php?186118


  5. #25
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Was will das Regime mit dem Ermächtigungsgesetz 2020 erreichen ?

    Das Ermächtigungsgesetz wurde bereits am 1.1. 2001 erlassen:

    Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen

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    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) trat am 01.01.2001 in Kraft und stellte das System der meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland auf eine neue Basis...:

    Impfpflicht ist bereits gesetzlich erlaubt:

    ​§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
    (6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.

    ​§ 28 Schutzmaßnahmen
    (1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.

    (2) Wird festgestellt, dass eine Person in einer Gemeinschaftseinrichtung an Masern erkrankt, dessen verdächtig oder ansteckungsverdächtig ist, kann die zuständige Behörde Personen, die weder einen Impfschutz, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission entspricht, noch eine Immunität gegen Masern durch ärztliches Zeugnis nachweisen können, die in § 34 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Verbote erteilen, bis eine Weiterverbreitung der Krankheit in der Gemeinschaftseinrichtung nicht mehr zu befürchten ist.

    (3) Für Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 16 Abs. 5 bis 8, für ihre Überwachung außerdem § 16 Abs. 2 entsprechend.

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    ​Aufruhr um neues Corona-Gesetz: Was wirklich drin steht und was nicht


    • Krisenmaßnahmen: In einem neuen Paragrafen 28a zählt das Gesetz Schritte zur Pandemiebekämpfung auf - darunter Maskenpflicht, Abstandsgebot oder Schließung der Gastronomie. Diese Liste ist allerdings offenbar nicht abschließend. Voraussetzung ist stets die Feststellung einer „epidemischen Lage nationaler Tragweite“. Kriterien dafür werden im Gesetz anhand von Empfehlungen der WHO genannt.


    • Abwägung über Infektionsschutz-Maßnahmen: Neu festgeschrieben werden soll, dass „soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen“ sind. Religiöse Zusammenkünfte wie Gottesdienste und Demonstrationen sollen nur eingeschränkt werden, wenn eine wirksame Pandemie-Eindämmung sonst „erheblich gefährdet“ wäre.


    • Befristung von Maßnahmen des Bundes: Geplant ist eine Pflicht, Verordnungen auf vier Wochen zu befristen. Die Dauer soll aber verlängerbar sein.


    • Reisen und Gästelisten: Gästelisten in Restaurants sollen laut [Links nur für registrierte Nutzer] der taz nur noch für die Seuchenbekämpfung verwendet werden dürfen. Für Einreiseanmeldungen nach Reisen aus Risikogebieten soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.


    • Inzidenzwert als Handlungsmaßgabe: Ab einer [Links nur für registrierte Nutzer] von 50 sollen die Länder zu umfassenden Schutzmaßnahmen verpflichtet werden. Ist dieser Wert bundesweit erreicht, sollen „bundesweit abgestimmte Maßnahmen“ angestrebt werden.


    • Regeln der Länder: Die Bundesländer sollen ihre Regeln künftig - ebenso wie der Bund - begründen und befristen.


    • Impfzentren sollen bis zum 15. Dezember entstehen. Der Bund soll zudem regeln können, dass auch Nichtversicherte Anspruch auf Schutzimpfungen und Tests haben.


    • Finanzfragen: Festgelegt werden auch neue finanzielle Ausgleiche für Krankenhäuser. Auch sollen Entschädigungsansprüche für Eltern, die wegen einer Kinder-Betreuung nicht arbeiten können, bis März 2021 verlängert und erweitert werden

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    Deutsch wird groß geschrieben
    Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
    USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
    Quadrokopter in der Bibel:
    https://www.politikforen.net/showthread.php?186118


  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: Was will das Regime mit dem Ermächtigungsgesetz 2020 erreichen ?

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Polizei zieht vorläufig Bilanz nach Corona-Demo in Berlin: Fast 80 verletzte Beamte

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    Die Demonstrante skandierten: "Wir sind friedlich..."
    ...
    Ach Gottchen, die Armen...

    Aber jetzt mal im Ernst: das Zahlenverhältnis ist ähnlich wie echte Coronatote in D in Relation auf die Bevölkerungszahl: Vernachlässigbar
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  7. #27
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: Was will das Regime mit dem Ermächtigungsgesetz 2020 erreichen ?

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Polizei zieht vorläufig Bilanz nach Corona-Demo in Berlin: Fast 80 verletzte Beamte

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    Die Demonstrante skandierten: "Wir sind friedlich..."
    ...
    Die Beamten haben da aber ganz sicher nicht mit gesungen:
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    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  8. #28
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: Was will das Regime mit dem Ermächtigungsgesetz 2020 erreichen ?

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Das Ermächtigungsgesetz wurde bereits am 1.1. 2001 erlassen:

    Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen

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    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) trat am 01.01.2001 in Kraft und stellte das System der meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland auf eine neue Basis...:

    Impfpflicht ist bereits gesetzlich erlaubt:

    ​§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
    (6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.

    ​§ 28 Schutzmaßnahmen
    (1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.

    (2) Wird festgestellt, dass eine Person in einer Gemeinschaftseinrichtung an Masern erkrankt, dessen verdächtig oder ansteckungsverdächtig ist, kann die zuständige Behörde Personen, die weder einen Impfschutz, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission entspricht, noch eine Immunität gegen Masern durch ärztliches Zeugnis nachweisen können, die in § 34 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Verbote erteilen, bis eine Weiterverbreitung der Krankheit in der Gemeinschaftseinrichtung nicht mehr zu befürchten ist.

    (3) Für Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 16 Abs. 5 bis 8, für ihre Überwachung außerdem § 16 Abs. 2 entsprechend.

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    ​Aufruhr um neues Corona-Gesetz: Was wirklich drin steht und was nicht


    • Krisenmaßnahmen: In einem neuen Paragrafen 28a zählt das Gesetz Schritte zur Pandemiebekämpfung auf - darunter Maskenpflicht, Abstandsgebot oder Schließung der Gastronomie. Diese Liste ist allerdings offenbar nicht abschließend. Voraussetzung ist stets die Feststellung einer „epidemischen Lage nationaler Tragweite“. Kriterien dafür werden im Gesetz anhand von Empfehlungen der WHO genannt.


    • Abwägung über Infektionsschutz-Maßnahmen: Neu festgeschrieben werden soll, dass „soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen“ sind. Religiöse Zusammenkünfte wie Gottesdienste und Demonstrationen sollen nur eingeschränkt werden, wenn eine wirksame Pandemie-Eindämmung sonst „erheblich gefährdet“ wäre.


    • Befristung von Maßnahmen des Bundes: Geplant ist eine Pflicht, Verordnungen auf vier Wochen zu befristen. Die Dauer soll aber verlängerbar sein.


    • Reisen und Gästelisten: Gästelisten in Restaurants sollen laut [Links nur für registrierte Nutzer] der taz nur noch für die Seuchenbekämpfung verwendet werden dürfen. Für Einreiseanmeldungen nach Reisen aus Risikogebieten soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.


    • Inzidenzwert als Handlungsmaßgabe: Ab einer [Links nur für registrierte Nutzer] von 50 sollen die Länder zu umfassenden Schutzmaßnahmen verpflichtet werden. Ist dieser Wert bundesweit erreicht, sollen „bundesweit abgestimmte Maßnahmen“ angestrebt werden.


    • Regeln der Länder: Die Bundesländer sollen ihre Regeln künftig - ebenso wie der Bund - begründen und befristen.


    • Impfzentren sollen bis zum 15. Dezember entstehen. Der Bund soll zudem regeln können, dass auch Nichtversicherte Anspruch auf Schutzimpfungen und Tests haben.


    • Finanzfragen: Festgelegt werden auch neue finanzielle Ausgleiche für Krankenhäuser. Auch sollen Entschädigungsansprüche für Eltern, die wegen einer Kinder-Betreuung nicht arbeiten können, bis März 2021 verlängert und erweitert werden

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    Wenn die Person mit der Spritze dann anrückt, sollte man sich nicht dagegen sträuben, aber auf Folgendem bestehen

    1) Qualitätszertifikat für den Impfstoff,


    2) Angaben zum Impfstoff-Hersteller,

    3) Dokumente und Lizenzen des Impfstoff-Herstellers,

    4) Auszug aus dem einheitlichen StaatsRegister des Impfstoff-Unternehmens,

    5) Unterlagen zur Zulassung und Akkreditierung des Unternehmens,

    6) gültige Firmenlizenzen:
    - ImpfstoffTestZertifikate,
    - Nebenwirkungen des Impfstoffs,
    - Versicherungsschutz-Dokumente bei negativen Folgen und die Höhe der EntschädigungsKosten,

    7) Dokumente der Personen, die die Impfung verabreichen:
    - Ausbildung,
    - Zertifizierung,
    - Arbeitszulassung,
    - COVID-19 Negativtest.

    Nach der Vorlage all dieser Dokumente muss man eine Probe des Impfstoffs zur Analyse ins Labor schicken und sie untersuchen lassen.

    Danach müsst ihr eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift verlangen, dass ihr nach dieser Impfung keine gesundheitlichen Schäden haben werdet. DIES IST EINE NOTWENDIGE VORAUSSETZUNG !!!


    Bitte teilen!
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  9. #29
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Was will das Regime mit dem Ermächtigungsgesetz 2020 erreichen ?

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    Ach Gottchen, die Armen...

    Aber jetzt mal im Ernst: das Zahlenverhältnis ist ähnlich wie echte Coronatote in D in Relation auf die Bevölkerungszahl: Vernachlässigbar*
    Es geht darum dass die Demo eben nicht so friedlich war wie es behauptet wird bzw. wie es die Veranstalter geplant haben.

    *Genau. Die depperten Verharmloser und Coronaleugner sind eine kleine Minderheit, die an VTs glauben.

    Allerdings gehören sie wahrscheinlich zu denen wo man nicht weiss wo sie sich anstecken: 75%% der Infizierten.
    Das macht sie gefährlich, auch dadurch dass sie ohne Masken und Abstände in Bussen usw. den Virus in viele Teile Deutschlands verbreiten.
    Deutsch wird groß geschrieben
    Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
    USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
    Quadrokopter in der Bibel:
    https://www.politikforen.net/showthread.php?186118


  10. #30
    HPF Moderator
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    Standard AW: Was will das Regime mit dem Ermächtigungsgesetz 2020 erreichen ?

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Es geht darum dass die Demo eben nicht so friedlich war wie es behauptet wird bzw. wie es die Veranstalter geplant haben.

    *Genau. Die depperten Verharmloser und Coronaleugner sind eine kleine Minderheit, die VTs glauben.

    Allerdings gehören sie wahrscheinlich zu denen wo man nicht weiss wo sie sich anstecken: 75%% der Infizierten.
    Das macht sie gefährlich, auch dadurch dass sie ohne Masken und Abstände in Bussen usw. den Virus in viele Teile Deutschlands verbreiten.
    du sitzt mit dem auti ja auch 24/7 im Keller und tipperst hier die Vorlagen eurer FO ein, dir kann doch Carola gar nichts anhaben
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


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