Einiges doppelt und dreifach.
Insgesamt viel zu unrealistisch - in welcher Welt lebst du
*Besonders unrealistisch, da die Impfstoffe lange vielfach getestet wurden.
Mir ging es darum, dass die Querulanten garnicht wissen, dass es das Ermächtigungsgesetz schon sehr lange gibt, dass sie garnicht wissen dass am 18.11. 20 nur eine Erweiterung gemacht wurde und die eigentlich einige Verbesserungen und wenig Anlass zu Besorgnis gibt:
Ansonsten lasse ich mich nicht einmal gegen Grippe impfen, gegen Corona schon garnicht.Aufruhr um neues Corona-Gesetz: Was wirklich drin steht und was nicht
Krisenmaßnahmen: In einem neuen Paragrafen 28a zählt das Gesetz Schritte zur Pandemiebekämpfung auf - darunter Maskenpflicht, Abstandsgebot oder Schließung der Gastronomie. Diese Liste ist allerdings offenbar nicht abschließend. Voraussetzung ist stets die Feststellung einer „epidemischen Lage nationaler Tragweite“. Kriterien dafür werden im Gesetz anhand von Empfehlungen der WHO genannt.
- Abwägung über Infektionsschutz-Maßnahmen: Neu festgeschrieben werden soll, dass „soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen“ sind. Religiöse Zusammenkünfte wie Gottesdienste und Demonstrationen sollen nur eingeschränkt werden, wenn eine wirksame Pandemie-Eindämmung sonst „erheblich gefährdet“ wäre.
- Befristung von Maßnahmen des Bundes: Geplant ist eine Pflicht, Verordnungen auf vier Wochen zu befristen. Die Dauer soll aber verlängerbar sein.
- Reisen und Gästelisten: Gästelisten in Restaurants sollen laut [Links nur für registrierte Nutzer] der taz nur noch für die Seuchenbekämpfung verwendet werden dürfen. Für Einreiseanmeldungen nach Reisen aus Risikogebieten soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
- Inzidenzwert als Handlungsmaßgabe: Ab einer [Links nur für registrierte Nutzer] von 50 sollen die Länder zu umfassenden Schutzmaßnahmen verpflichtet werden. Ist dieser Wert bundesweit erreicht, sollen „bundesweit abgestimmte Maßnahmen“ angestrebt werden.
- Regeln der Länder: Die Bundesländer sollen ihre Regeln künftig - ebenso wie der Bund - begründen und befristen.
- Impfzentren sollen bis zum 15. Dezember entstehen. Der Bund soll zudem regeln können, dass auch Nichtversicherte Anspruch auf Schutzimpfungen und Tests haben.
- Finanzfragen: Festgelegt werden auch neue finanzielle Ausgleiche für Krankenhäuser. Auch sollen Entschädigungsansprüche für Eltern, die wegen einer Kinder-Betreuung nicht arbeiten können, bis März 2021 verlängert und erweitert werden
[Links nur für registrierte Nutzer]