Unfassbar und für mich nicht nachvollziehbar.
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Geändert von harlekina (25.11.2020 um 16:51 Uhr)
Vor allem interessant, dass der vorsitzende Richter sich noch darüber auslässt, dass der Fahrer verantwortlich ist für den Tod eines jungen Menschen und ihn dann trotzdem mit einer Bewährungsstrafe davonkommen lässt.
Aber wenigstens hat er nur seinen Beifahrer und Cousin getötet und keine unbeteiligten Personen.
Wenn das grüne Reich die Energieversorgung an die Wand gefahren hat, fällt auch die Ampel aus und dann gilt wieder rechts vor links! Ja, ich spare Strom - fahre einen Benziner.
Na ja Sachschaden ist das eine - jeder von uns hat schon mal Dummheiten begangen, gewisse auch mehr. Solange es nur Sachschaden gibt soll ein blaues Auge möglich sein meiner Meinung nach. Wenn man aber (unbeteiligte) Menschen tötet oder verletzt, dann darf die Strafe durchaus höher sein.
Zudem, in diesem Fall könnte es gut möglich sein, dass die Haftpflicht, die ja für den Schaden aufkommen muss, Regress nimmt und somit er finanziell bluten muss.
Wenn das grüne Reich die Energieversorgung an die Wand gefahren hat, fällt auch die Ampel aus und dann gilt wieder rechts vor links! Ja, ich spare Strom - fahre einen Benziner.
Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.
Kommt immer auf den Angeklagten an - wir hatten hier in der Schweiz Fälle, wo nicht ein Familienmitglied getötet wurde sondern eben Unbeteiligte. Diese wurden durch die Täter noch verhöhnt und es war denen schlicht egal, dass sie getötet haben. Gleiches auch bei Schwerverletzten.
Als Mord würde ich das nicht betiteln und verfolgen, aber als vorsätzliche (versuchte) Tötung hingegen schon - wer mit 100+ innerorts umherfährt nimmt nun mal auch Tote und Schwerverletzte bewusst in Kauf.
Wenn das grüne Reich die Energieversorgung an die Wand gefahren hat, fällt auch die Ampel aus und dann gilt wieder rechts vor links! Ja, ich spare Strom - fahre einen Benziner.
Wenn Du das so siehst - bedingt vorsätzliche Tötung - dann redest Du nach deutschem Recht nun einmal über Mord. Ein Mordmerkmal, d.h. ein Tatmerkmal, welches eine vorsätzliche Tötung als Mord qualifiziert, ist die Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels, d.h., bei dem Du die Wirkung des Mittels nicht im Griff hast, wie z.B. bei einer Bombe. Und ein in der Stadt auf dem Sievekingsdamm oder der Sievekingsallee mit 100 km/h pilotiertes Auto ist ein gemeingefährliches Mittel, das der Grünschnabel eben genau nicht im Griff hatte, was sich dann auch zeigte.
Nicht ganz - vorsätzliche Tötung umfasst und unterscheidet zwischen Mord und Totschlag. Da keine niederen oder besonders verwerflichen Umstände vorliegen, kann es meines Erachtens nur Totschlag sein und kein Mord, da der Mord eben verwerfliche oder niedere Beweggründe voraussetzt.
Beiden obliegt jedoch die Tatsache, dass der Tod willentlich herbeigeführt wird, womit sich dann die vorsätzliche von der fahrlässigen unterscheidet. Darum plädiert wohl auch kein Staatsanwalt auf vorsätzliche Tötung, weil es doch unheimlich schwer zu beweisen wird, dass er willentlich (im Sinne von "Dich räum ich jetzt weg") jemanden tot fahren wollte.
Darum wird wohl meistens auf fahrlässige Tötung angeklagt, wenn überhaupt, weil dort alle Merkmale vorhanden sind bis auf das willentlich und damit eine grössere Wahrscheinlichkeit haben auf Erfolg.
Aber ich hab wahrscheinlich einfach Mühe mit dem "fahrlässig" - weil eben dieses Verhalten nicht fahrlässig ist sondern grobfahrlässig meines Erachtens und damit die fahrlässige Tötung für mich nicht stimmig ist.
Wenn das grüne Reich die Energieversorgung an die Wand gefahren hat, fällt auch die Ampel aus und dann gilt wieder rechts vor links! Ja, ich spare Strom - fahre einen Benziner.
Es geht um bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz. Während bewusste Fahrlässigkeit voraussetzt, dass der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt und sich mit dieser jedoch nicht abfindet, sondern vielmehr darauf vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten, nimmt er ihn bei bedingtem Vorsatz billigend in Kauf. Wer ein schnelles Auto schnell fährt, nimmt nicht automatisch den Tod Anderer billigend in Kauf.
Es reicht ja den bestehenden Strafrahmen auszunutzen, bei fahrlässiger Tötung immerhin 5 Jahre Haft (in Deutschland), Kopftreter wurden schon zu geringeren Haftstrafen verurteilt, in ganz krassen Fällen meinetwegen eine Verurteilung wegen Totschlag. Aber Unfälle bleiben Unfälle.
Da dürftest du Recht haben, reicht ein Mordmerkmal aus? Dann wäre das das Auto als gemeingefährliches Tatmittel, den Vorsatz finde ich trotzdem konstruiert, außer man fährt in den Gegenverkehr oder missachtet rote Ampel, aber zu schnell zu fahren ist in meinen Augen noch kein Vorsatz. 100 in der Stadt klingt auch krasser als vll. ist, gibt genug mehrspurige Bundesstraßen in Städten wo man 100 und schneller fahren könnte.
Das ist eben der Knackpunkt, wie will man einen bedingten Vorsatz nachweisen, wem wirklich alles egal ist, auch der eigene Tod, ist in meinen Augen so oder so nicht mehr zurechnungsfähig und damit ein Fall für die Psychiatrie.
Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.
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